Hallo,
der AG hat 2007 den Haustarifvertrag gekündigt und den Mitarbeiter angeboten von 38 auf 40 Stunden zu erhöhen. Per Zusatzvereinbarung wurde außerdem abgemacht, dass die sonstigen Regelungen des Tarifvertrages weiter gelten, diese aber per Betriebsvereinbarung geändert werden können.
Was in den einzelnen AV drin steht, ist mir nicht bekannt.
Mir stellen sich jetzt die Fragen:
Haben die Mitarbeiter auf alle tariflichen Regelungen außer die Wochenarbeitszeit eine Nachwirkung? Wenn ja, nur Gewerkschaftsmitglieder? Alle Mitarbeiter? Kommt es auf eine Bezugnahme im AV an (was ist, wenn es keine Bezugnahme gibt)?
Die Klausel, dass BVs die TV-Regelungen verändern können nehme ich da gelassen entgegen, wenn es um Dinge geht, die üblicherweise in TV geregelt werden. Etwas anderes könnte für die Gegenstände aus § 87 Abs. 1 gelten.
Wie seht ihr die Sachlage?