Nachwirkung TV

  • Hallo,
    der AG hat 2007 den Haustarifvertrag gekündigt und den Mitarbeiter angeboten von 38 auf 40 Stunden zu erhöhen. Per Zusatzvereinbarung wurde außerdem abgemacht, dass die sonstigen Regelungen des Tarifvertrages weiter gelten, diese aber per Betriebsvereinbarung geändert werden können.

    Was in den einzelnen AV drin steht, ist mir nicht bekannt.
    Mir stellen sich jetzt die Fragen:
    Haben die Mitarbeiter auf alle tariflichen Regelungen außer die Wochenarbeitszeit eine Nachwirkung? Wenn ja, nur Gewerkschaftsmitglieder? Alle Mitarbeiter? Kommt es auf eine Bezugnahme im AV an (was ist, wenn es keine Bezugnahme gibt)?

    Die Klausel, dass BVs die TV-Regelungen verändern können nehme ich da gelassen entgegen, wenn es um Dinge geht, die üblicherweise in TV geregelt werden. Etwas anderes könnte für die Gegenstände aus § 87 Abs. 1 gelten.

    Wie seht ihr die Sachlage?

  • Hallo,

    bei allen AN, für die vor der Kündigung der TV galt, sei es über Mitgliedschaft in der abschließenden Gewerkschaft, sei es durch AV-Verweis, ist der TV Bestandteil des jeweiligen AVes geworden. Einzig die Wochenarbeitszeit wurde im Einvernehmen geändert.

    Und die TV-Bestandteile, die nun Teil der AVe geworden sind, können natürlich idR nicht rechtmäßig durch BV verschlechternd abgeändert werden.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Interessant. Dazu gibt es eine gesonderte BV, in der abgemacht wurde, dass alle neuen Regelungen aus BVs Vorrang haben. Wenn also etwas abweichendes abgemacht wird, soll die BV Vorrang haben bzw. quasi die Regelung des TV ablösen.

    Siehst du hier das Günstigkeitsprinzip ausschlaggebend oder die Regelungssperre, die allerdings auch keine verbessernden Regelungen ermöglicht?

  • Hallo,

    lustige BV, das. Die Antwort auf diese Frage ist so: "Das wird wohl von den Umständen des Einzelfalles abhängen." Beides ist möglich. Generier’ uns doch mal ein paar Beispiele...

    Sorry, übrigens: Der TV wird natürlich nicht Bestandteil des AV, es gibt ja keinen Betriebsübergang, da habe ich was falsch verstanden. Der TV gilt aber nachwirkend. Insofern bleibe ich beim Tenor meiner Antworten.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Unter anderen die Streichung einer Zeitgutschrift Heiligabend und Silvester (dort wurde jeweils ein halber Tag gutgeschrieben) und Verschlechterung von Schichtzulagen.
    Das sind meines Erachtens tarifübliche Dinge, die nicht durch BV geregelt werden können.

    Einige Mitabreiter haben die 40 Stunden auch nicht unterschrieben. Was passiert eigentlich, wenn irgendwann mal eine Gewerkschaft ankommt und eine 40 Stundenwoche einführt? Würden dann diejenigen mit 38 Stunden automatisch angepasst oder gilt dann für sie das Günstigkeitsprinzip? Es gab bei und schon mal eine TV Arbeitszeiterhöhung von 36 auf 38 Stunden. Dort sind meines Wissen alle Mitarbeiter automatisch auf 38 Stunden angehoben.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.