Kündigung rückwirkend

  • Hallo zusammen,

    bin seit diesem Jahr stellv. BRV und sollte am besten allwissend sein !?! :wink:
    So ergibt es sich auch, dass Bekannte an mich herantreten und mich nach Rat fragen, manchmal kann ich den auch schon ganz gut geben:D , aber diesmal bin ich etwas überfordert :?

    Folgender Fall ist aufgetreten:

    Eine Firma, Transportwesen, ca. 30 – 40 MA, kein BR (falls die Belegschaft einen gründet, sperrt der AG zu), kein TV

    Wenn ein MA mehrere Wochen wegen Kur oder vorhersehbarer Krankheit (OP) ausfällt, wird ihm rückwirkend gekündigt, mit der Option, danach wieder eingestellt zu werden.
    Die MA nehmen das so hin, da jeder Angst hat, sonst auf der Straße zu stehen.

    Ich bin der Meinung, dass so was nicht zulässig ist, wird aber so praktiziert!

    Aber was weiß ein Dummer?

    Bin schon auf eure Meinungen gespannt

  • Zitat von Michl :


    ... falls die Belegschaft einen gründet, sperrt der AG zu ...


    Solche Drohung gibt es bei vielen Betrieben.
    Da hilft nur eines: Nicht einschüchtern lassen!
    So schnell macht man einen Betrieb nicht zu.

    Zitat von Michl :


    Wenn ein MA mehrere Wochen wegen Kur oder vorhersehbarer Krankheit (OP) ausfällt, wird ihm rückwirkend gekündigt, mit der Option, danach wieder eingestellt zu werden.
    Die MA nehmen das so hin, da jeder Angst hat, sonst auf der Straße zu stehen.
    Ich bin der Meinung, dass so was nicht zulässig ist, wird aber so praktiziert!

    Da braucht man eigentlich überhaupt nicht großartig nachdenken.
    Natürlich ist so etwas nicht zulässig.
    Vor einem Arbeitsgericht würde der AG Schiffbruch erleiden.
    Nur: Wo kein Kläger, da auch kein Richter.


    Berate Deine Bekannten doch mal über die Möglichkeiten einer BR-Wahl!

  • Hallo!? Natürlich ist das kündigungsschutzrechtlich unzulässig, da muß man gar nicht mehr ins Detail gehen. Und wenn man meint, so könne der AG sich aus der Entgeltfortzahlung schleichen, dann lese man mal § 8 I Satz 1 EFZG. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Michl,

    wer hier die Krankenkassen mit ins Boot holt hat mehr als die Miete gewonnen.

    Die Krankenkassen werden für den Kündigungszeitraum alle Beiträge nachfordern. Auch wenn der Mitarbeiter, zumindest theoretisch, nicht beschäftigt war. Auch Krankenkassen machen Betriebsprüfungen.

    Außerdem kann oder wird die Krankenkasse den Arbeitgeber sozial- und strafrechtlich verfolgen lassen.

    Auch darüber lohnt es sich nachzudenken.

    Gruß

    Berny

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.