Unternehmen im Ausland besuchen

  • Folgende Frage . Ich habe im Fitting gelesen das Betriebsräte auch Arbeiter(Betriebsstätten) die im Ausland arbeiten besuchen können.
    Bei uns ist folgende Situation ,wir haben ein Werk in Hamburg und ein Eigenständiges (selbe Besitzer in Rumänien).Es werden ständig Werkzeuge von einem im andere Unternehmen verschoben unsere Mitarbeiter teilweise ins andere Unternehmen geschickt (angeblich gegen Rechnung ). Unsere Umsatzahlen werden uns beim Monatsgespräch immer von beiden Unternehmen gezeigt . Besteht eine Möglichkeit das der Vorsitzende und Stellvertreter dieses Werk besuchn kann? Nottfalls gerichtlich durchsetzen kann uns interresiert brennend was wirklich da unten läuft!

  • Zitat von franzel :


    Folgende Frage . Ich habe im Fitting gelesen das Betriebsräte auch Arbeiter(Betriebsstätten) die im Ausland arbeiten besuchen können.
    Bei uns ist folgende Situation ,wir haben ein Werk in Hamburg und ein Eigenständiges (selbe Besitzer in Rumänien).Es werden ständig Werkzeuge von einem im andere Unternehmen verschoben unsere Mitarbeiter teilweise ins andere Unternehmen geschickt (angeblich gegen Rechnung ). Unsere Umsatzahlen werden uns beim Monatsgespräch immer von beiden Unternehmen gezeigt . Besteht eine Möglichkeit das der Vorsitzende und Stellvertreter dieses Werk besuchn kann? Nottfalls gerichtlich durchsetzen kann uns interresiert brennend was wirklich da unten läuft!

    Meiner Meinung nach, habt Ihr in Rumänien nichts verloren.
    Ihr seid für den Betrieb "Hamburg" zuständig und nicht für andere Betriebe (z.B. München, wenn es den geben würde) und schon gar nicht für Betriebe im Ausland, für die das deutsche BetrVG gar nicht gilt.

    Was erwartet Ihr denn da unten zu sehen?

  • Zitat von Swity :


    Meiner Meinung nach, habt Ihr in Rumänien nichts verloren.
    Ihr seid für den Betrieb "Hamburg" zuständig und nicht für andere Betriebe (z.B. München, wenn es den geben würde) und schon gar nicht für Betriebe im Ausland, für die das deutsche BetrVG gar nicht gilt.

    Was erwartet Ihr denn da unten zu sehen?

    das würde ich so nicht (mehr) sagen.

    hierzu hilfreich könnte die EU-Entsenderichtlinie bzw. -Dienstleistungsrichtlinie sein. ich glaube das problem ist nur, dass deutschland diese noch nicht in nationale gesetzgebung umgesetzt hat.


    http://www.hensche.de/Arbeitsr…_in_nationales_Recht.html

    http://www.eu.dgb.de/article/archive/322/

  • Hallo,

    selbst wenn die Entsenderichtlinie von Relevanz wäre, hat das doch nichts mit dem BR zu tun. Der rumänische Betrieb fällt nicht in die Zuständigkeit von Franzels BR, also gibt das BetrVG keinen Reiseanlass her. Punkt.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • so, wie ich franzel verstehe, geht es ihm um "seine" mitarbeiter, die für eine weile in einem anderen werk arbeiten. sei es jetzt über arbeitnehmerüberlassungen oder werkverträge.

    im endeffekt hat man hier genau das gleiche problem: wie kann ein betriebsrat eines verleihbetriebes, die arbeitbedingungen seiner kollegInnen im entleihbetrieb überprüfen. wie kann dieser BR seine kollegInnen vor ort betreuen? man kommt nicht so einfach in andere betriebe.
    in der regel kann ein BR innerhalb seines betriebs jederzeit seine kollegInnen besuchen und "nach dem rechten" sehen.

    welche möglichkeiten hat der BR in franzels fall bzw. welche möglichkeiten hat ein "verleih-BR"?

    zu den BR-aufgaben gehört darüber zu wachen, dass (deutsche) gesetze und unfallverhütungsvorschriften für seine mitarbeiter eingehalten werden (§80 Abs.1 Zi.1 BetrVG). dann eben auch in rumänien.

    welche möglichkeiten hat der BR bei den §§ 90 u. 91 BetrVG? muss er sich allein auf die auskunft des AG und/oder der kollegInnen verlassen, oder darf sich der BR auch selbst ein bild vor ort machen?

    ein BR darf an der ausübung seiner tätigkeiten nicht gestört oder behindert werden. gilt dies auch für o.g. fälle? welche mittel muss der AG dem BR zur verfügung stellen?

    gibt das BetrVG tatsächlich keinen reiseanlass her???

  • So meine Ich das auch und wundere mich das es da keine Handhabe gibt.

  • Zitat von franzel :

    So meine Ich das auch und wundere mich das es da keine Handhabe gibt.

    wär vielleicht ein interessanter fall für’s BAG.

    nur, wie schafft man es in einen "fremden" betrieb zu kommen? die reise (und alles dazugehörige) wird dann vielleicht vom AG bezahlt, aber spätetstens am werktor ist dann vermutlich schluss.
    ausser ... der AG vereinbart von vornherein vertraglich mit dem anderen betrieb, dass seine BR’s zugang erhalten. schwierig. :-/

  • ich denke da gerade an einen Servicemonteur, der Huckepack immer seinen Betriebsrat dabei hat - weil dieser muss ja schauen, dass mit den Monteurtätigkeiten alles rechtlich sauber abläuft. Das kanns doch wohl nicht sein. Ich meine, ihr zieht da was an den Haaren herbei. Es wird wohl der Betriebsrat vorort in Rumänien, so es dort so etwas überhaupt gibt, für die Eingliederung bei der Tätigkeitsausübung sorgen müssen.
    Etwas anderes kann möglicherweise einvernehmlich vereinbart werden, wenn über einen längeren Zeitraum immer wieder mehrere Kolleginnen und Kollegen am selben Auslandseinsatz sind. Möglicherweise und mit vielen vielleichts könnte eine Betriebsratsauslandsreise dann vertretbar sein, um sich die Arbeitsbedingungen dort anzuschauen. Eine solche Vereinbarung könnten die beteiligten Arbeitgeber (selbstredend mit Einverständnis der Interessenvertretungen) treffen oder in begründbaren Ausnahme- / Einzelfällen vielleicht auch die beteiligten Interessenvertretungen selbst (selbstredend bei zuvor erteilter Kostenübernahmeerklärung).

  • Hallo,

    der BR ist nach § 99 BetrVG zu beteiligen, weil eine Versetzung vorliegt, wenn AN nach Rumänien verschippert werden. Aber damit hat es sich auch.

    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Franzel,

    die einzige Möglichkeit, die ich sehe ist über einen EU-BR. Dann müsst Ihr Euch mit dem Thema mal auseinandersetzten. Wann, wie und wo ein EU-BR gegründet werden kann.

    Gruß Berny

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.