AG verweigert Urlaub in der Schwangerschaft!?

  • Hallo!

    Wir (meine Frau und ich) haben folgendes Problem:

    Meine Frau ist schwanger und der Geburtstermin ist für den 12.März 06 errechnet worden (das ist jetzt noch nicht das Problem :wink: ).

    Jetzt kam ihr Arbeitgeber auf den netten Gedanken, ihr den Urlaub bis zur Mutterschutz (6 Wochen vor der errechneten Geburt) zu streichen, oder ihn zumindest auf nach der Elternzeit zu verschieben.

    Meine Frau würde aber viel lieber den verbleibenden Urlaub des laufenden Jahres (19,5 Tage) direkt vor dem Mutterschutz nehmen.
    Dazu kommt ja auch noch ein Urlaubsanspruch, der dann im nächsten Jahr entsteht - dazu auch direkt noch eine Frage: Wie hoch ist eigentlich der Urlaubsanspruch bei diesem errechneten Geburtstermin (und einen Jahresurlaub von 30 Tagen)?

    Bitte helft uns! :)

    Gruß,
    eckse

  • Hi,

    da handelt der AG unrechtmäßig, er kann den Urlaub nicht einseitig streichen oder verlegen, er muß die Wünsche der Arbeitnehmerin berücksichtigen.

    Bei der Berechnung des Urlaubsanspruches Deiner Frau ist die Zeit des Mutterschutzes mit einzurechnen, also auch die 8 Wochen nach der Geburt, was bei Euch ca. Anfang Mai ist - der Urlaubsanspruxch wäre in etwa 4/12 des Jahresanspruchs, also ca. 10 Tage.

    Bei Problemen wendet Euch an: den BR, den Betriebsarzt, am besten an die zuständige Behörde (in Bayern ist das das Gewerbeaufsichtsamt, die haben bei uns im Betrieb bei solchen und ähnlichen Fragen immer gut geholfen, die stoßen auch dem AG Bescheid).

    Grüße
    Winfried

    Grüße
    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Fried

    Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort! :)

    Kann der AG denn eine knappe Personalsituation für sich ins Feld führen? Oder ist das sein Pech?

    Es ist nämlich so, dass meine Frau als Optikerin ín einen kleinen Unternehmen mit ca. 10 Angestellten arbeitet; in "ihrer" Filiale sind allerdings nur 3 Personen angestellt, was zur Folge hat, dass eigentlich immer nur einer davon Urlaub nehmen kann, denn der Laden soll immer mit 2 Personen besetzt sein.

    Allerdings muss sich der AG da ja sowieso eine Lösung für die Zeit nach der Geburt überlegen, denn meine Frau wird wahrscheinlich 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen.

    Gruß,
    eckse

  • Hallo,

    meiner Ansicht nach kann der Arbeitgeber eine knappe Personalsituation nicht ins Feld führen, weil für eine (mangelhafte) Personalplanung des Arbeitgebers nicht der Arbeitnehmer mit seinem gesetzlich verbrieften Urlaubsanspruch haften kann.

    Der AG hat dem Urlaubswunsch des AN zu folgen, außer es stehen dringende betriebliche Gründe dagegen (kann hier nicht der Fall sein, weil der AG wie gesagt für seine Personalplanung und seinen Personalbestand verantwortlich ist) oder wenn es Urlaubswünsche anderer AN gibt, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben (was bei Eurer Situation kaum der Fall sein kann). - § 7 BUrlG.

    Des weiteren sticht auch Dein Argument, daß der AG sich ja sowieso eine personelle Ersatzlösung überlegen muß.

    Grüße
    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.