Darf man Überstunden pauschal vergüten?

  • Guten Morgen, ich recherchiere gerade zum Thema Überstundenvergütung und hoffe, dass mir hier einer von euch weiterhelfen kann. Bei mir besteht folgendes Problem, durch betriebliche Umstrukturierungen ist es fortan bei uns so geregelt, dass wir unsere Überstunden pauschal vergütet bekommen sollen. Ihc habe dazu einen fast gleichen Fall gefunden, hier geht es auch darum, das die eine pauschale Überstundenvergütung nicht zulässig ist! http://www.anwaltskanzlei-onli…len-uberstundenvergutung/, d.h. sofern ich den Text richtig verstehe.

    Ich möchte das ganze sehr sachlich besprechen, weil ich natürlich auch Angst habe, nacher die A****karte zu ziehen, wenn ich als einziger mich darüber beschwere.Leider herrscht bei uns kein besonders gutes Betriebsklima, ich möchte mich daher auch nicht mit den anderen betroffenen Kollegen kurzschließen.

    Ich muss mir daher eine Strategie überlegen, wie ich an die Sache herangehen werde. Wenn bereits Arbeitsgerichte das als Nichtgültig entscheiden, sehe ich mich eigentlich im Recht - und müßte mich doch damit auch behaupten können?!

    Vielleicht kann mir einer noch einen zusätzlichen Rat geben oder mir einen Tipp geben, wo ich mich in so einer Angelegenheit noch hinwenden kann-ohne das gleich jeder was mitkriegt.

    Ich hoffe, das ihr mir weiterhelfen könnt und freue mich auf eure nachrichten:)

    Einen schönen Start in die Arbeitswoche

    BEste Grüße

  • Hallo Vincent,

    was heisst pauschal Vergütet?

    Jeden Monat 5 Überstunden bezahlt bekommen, egal ob 3 oder 7 Überstunden geleistet worden sind?

    Oder pauschal einen festen Betrag, ohne auf einen Stundensatz abgestellt?

    Gruß Berny

  • Zitat von Berny :


    was heisst pauschal Vergütet?

    Jeden Monat 5 Überstunden bezahlt bekommen, egal ob 3 oder 7 Überstunden geleistet worden sind?

    Oder pauschal einen festen Betrag, ohne auf einen Stundensatz abgestellt?

    Ich bin zwar nicht der Fragensteller, aber...

    Wenn ein Arbeitgeber pauschal Überstunden vergütet, wird er dies machen, weil er einen Vorteil davon hat! Also wird erwartet, dann man für die Pauschale auch Überstunden leistet. Genau da liegt das Problem!!!

    Der gegenseitige Druck und die gegenseitige Überwachung der Mitarbeiter untereinander wird immens - Während sich der Arbeitsgeber in seinem Büro köstlich amüsiert :(

    Gruß
    Rolf
    PS: Ich bin ein grundsätzlicher Gegner von Vertrauensarbeitszeit und pauschaler Überstundenvergütung etc...

  • Hallo Vincent,

    eine pauschale Abgeltung von Überstunden wäre in der Tat wohl rechtswidrig und ungültig. Es wäre aber hilfreich, wenn Du psten würdest, wie genau das formuliert sein soll.

    Wenn Euer AG das fortan so regeln will, dann wird er das doch wohl über eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrages mit allen AN anstreben, vermute ich. Dann sagt man als AN einfach, dass man das nicht macht.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo, danke für die Antworten. Vergütet soll wie folgt werden: , ob es tatsächlich diese Stundenzahl bleibt, ist noch nicht klar gesagt worden (ich habe ausgerechnet tägl. knapp 2 Stunden mehr!)Brutto für 48,75 , also knapp 50Stunden die Woche und das kann ja noch aufwärts gehen. ..dass heißt natürlich nicht, das wir jeden Tag überstunden machen müssen, aber in gewissen Zeiten (Weihnachtsgeschäft!) stehen die immer an- und hier hatte sich die Mehrarbeit bisher immer bezahlt gemacht -- nur hat sich die Geschäftsleitung das wohl nun cleverer für sich geregelt:x

    Wie bereits auch geschrieben wurde, die Situation wird für uns AN unangenehm werden!

  • Hallo.

    Zitat von Vincent :

    nur hat sich die Geschäftsleitung das wohl nun cleverer für sich geregelt:x

    Nochmal: Der AG kann das nicht für sich regeln, Arbeitsvertragsänderungen mit Abgeltung von Überstunden gehen nur im gegenseitigen Einvernehmen mit allen AN. Oder über Massenändserungskündigungen, diese Option halte ich aber für außen vor.

    Zitat von Vincent :

    Wie bereits auch geschrieben wurde, die Situation wird für uns AN unangenehm werden!

    Warum? Man muß das Spiel ja nicht mitmachen...

    Habt Ihr eigentlich keinen BR?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ich arbeite als BRV gerade am gleichen Thema. In einer Abteilung werden Außendiensttechniker grundsätzlich so terminiert, dass sie von Verlassen ihres Home-Office (= Beginn Arbeitszeit) bis zum Abschalten des Laptops nach ihrer Heimkehr bis auf wenige Ausnahmefälle niemals mit 8 Std. hinkommen können. In der Regel sind 10-11 Std./Tag normal (also 240 Std./Monat sind nicht selten, wenn auch nicht bei allen Mitarbeitern der Abteilung).

    Im Vertrag steht aber eine 40 Std.-Woche (also bei 4,33 Wochen im Monat = 173 Std./Monat), wobei sie sich verpflichten, auf Anordnung Überstunden im gesetzlich zulässigen Rahmen zu leisten. Alle Überstunden seien mit dem Gehalt abgegolten. Nun wird die Mehrarbeit fast nie angeordnet, jedoch ist die Planung von vorn herein darauf ausgelegt, dass Überstunden anfallen. Freizeitausgleich ist aufgrund der andauernd hohen Auftragslage die absolute Ausnahme.

    Nach BAG und LAG Brandenburg oder auch Düsseldorf sind die pauschalen Abgeltungsregelungen unwirksam. Hat dies im nächsten Schritt zur Folge, dass ab der ersten Überstunde eine Vergütung zu zahlen ist oder erst bei Überschreiten der wöchentlichen höchstzulässigen Arbeitszeit von 48 Std. (6 Werktage à 8 Std.)?

    An die Stelle einer unwirksame Formulierung soll doch normalerweise die Regelung treten, die gesetzlich zulässig ist und dem ursprünglich beabsichtigten Sinn am nächsten kommt, oder?

    Das macht einen erheblichen Unterschied aus. Denn ziehe ich die höchstzulässige wöchentliche Arbeitszeit heran, sind 1. weniger Überstunden zusätzlich zu bezahlen, 2. ist der Stundenlohn dann geringer (2.500 EUR Gehalt/max. Stundenzahl 48 Std./Woche x 4,33 = 208 Std./Monat = 12,02 EUR/Std.). D.h. ca. 30 Überstunden (238-208= 30) à 12 EUR = 360 EUR.

    Muss aber ab der ersten Überstunde gezahlt werden, müssen mehr Stunden berücksichtigt werden und die Stunde wird teurer (2.500 EUR Gehalt/ 173 Stunden lt. Vertrag = 14,45 EUR/Std.). D.h. ca. 65 Überstunden (238-173= 65) à 14,45 EUR = 940 EUR

  • Hallo,

    wie, der AG ordnet Überstunden an bzw. organisiert die Arbeit so, dass sie ohne Überstunden gar nicht abzuleisten ist? Wo ist da die Mitbestimmung des BR, wieso duldet der das?

    Zur Frage: Ist die Klausel ungültig, sind die kompletten Überstunden, also ab der ersten, zu vergüten.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.