Hallo
man will ein Betriebsratsmitglied aus dem BR entfernen, nach §23, darf das Betroffen BRM an der Abstimmung dran Teilnehmen?
Mfg DerWahnsinnige
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Hallo
man will ein Betriebsratsmitglied aus dem BR entfernen, nach §23, darf das Betroffen BRM an der Abstimmung dran Teilnehmen?
Mfg DerWahnsinnige
Nein. Winfried
Hi,
das BR-Mitglied darf auch nicht an der Beratung zu diesem TOP teilnehmen.
Und nicht vergessen: Es muss Ersatz geladen werden.
Siehe hierzu auch Fitting (23. Auflage Seite 578 RN 38 zu § 33 BetrVG)
Gruß
Wolle
D.h. bis zu dem Zeitpunkt, wo der (das BRM betreffende) TOP behandelt wird, nimmt das BRM an der Sitzung teil. Dann verlässt das betroffene Mitglied wg. zeitweiliger, objektiver Verhinderung (nämlich aus rechtlichen Gründen: persönliche Betroffenheit) die Sitzung (im Protokoll festhalten, am besten mit Uhrzeit) und das für diesen TOP eingeladene Ersatzmitglied nimmt teil (ebenfalls im Sitzungsprotokoll festhalten).
Im Verlauf der Beratung darf bzw. sollte natürlich das BRM angehört werden, kann also in die Sitzung gerufen werden, um selbst Argumente vorzutragen oder vom BR befragt zu werden (kommen und gehen mit Vermerk des Anhörens wiederum dokumentieren).
Diese Möglichkeit sich ggf. zu verteidigen darf man dem Mitglied nicht einfach nehmen, indem man z.B. ausschließlich in dessen Abwesenheit und ohne Anhörung berät/abstimmt.
Dann wird abschließend (ohne das betroffene BRM) beraten und abgestimmt. Mit Abschluss des TOP verlässt das Ersatzmitglied die Sitzung und das eigentliche BRM nimmt wieder an der Sitzung teil (auch diesen Wechsel im Protokoll vermerken).
Zitat von fieldcraft :Diese Möglichkeit sich ggf. zu verteidigen darf man dem Mitglied nicht einfach nehmen, indem man z.B. ausschließlich in dessen Abwesenheit und ohne Anhörung berät/abstimmt.
"Dürfen" tut man wohl schon. Rechtlich ist man da nicht gehindert. Moralisch betrachtet mag das u.U. anders aussehen. Winfried
Hallo Winfried, du hast ja Recht. ("Ja", wirst du sagen, "dass wusste ich auch schon vorher.") - die Differenzierung zwischen "dürfen" in moralischer und juristischer Hinsicht ging mir beim Schreiben auch einen kurzen Augenblick lang durch den Kopf - und habe es dann aber doch nicht ausformuliert, obwohl ich es genauso sehe wie du.
Manchmal kannst du einem schon fast die Lust nehmen, etwas zu schreiben :? . Das ist zwar hier ein BR-Forum und es sollte sicherlich korrekt sein, was man schreibt, aber man muss doch auch mal einen Beitrag schreiben dürfen, ohne zuvor jedes Wort auf die sprichwörtliche Goldwaage legen zu müssen oder erst einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der den Beitrag auf juristische Belastbarkeit hin prüft.
Schließlich ist das hier ein Forum und keine verbindliche Rechtsberatung.
Andererseits ist das eben gerade deine Qualität, nämlich sehr exakt zu sein. Also dann bis zum nächsten Mal... (ich hoffe, diese Sätze sind jetzt nicht auch schon wieder justiziabel...) :wink:
Hallo Fieldcraft,
man muss m.E. versuchen, vom Standpunkt der fragenden bzw. un- oder wenigwissenden Person auszugehen. Und deswegen sollten die Fragen möglichst unzweideutig und nicht mißverständlich beantwortet werden. Und wenn ein Wort wie "dürfen" mehrere Bedeutungen hat, ist es eben wichtig zu klären, welche gemeint ist, sei es z.B. eine ethische oder eine rechtliche. Wobei nicht gesagt ist, dass die eine unwichtiger ist als die andere.
Außerdem ist es im Forum m.E. oft so, dass sich die Antwort auf eine Frage aus einem Puzzle ergibt, das sich aus den unterschiedlichen Antworten und Perspektiven zusammensetzt. Damit kann und darf jedoch keine Aussage über die Qualität der unterschiedlichen Elemente des Puzzles getroffen werden.
Grüsse Winfried
Deswegen scheuen sich die Juristen auch oft eine eindeutige Antwort.
Meist hört man dann: " Es kommt darauf an ..."
Wenn alles so eindeutig wäre und die Gerichte auch immer das Recht "richtig" interpretieren würden, dann gäbe es nicht so viele Anwälte und überlastete Gerichte.
heig