Arbeitsanweisung vor/nach BR-Sitzung

  • Hallo zusammen,

    ich bin seit juni 2010 neu in meinem Amt.
    Langsam geht der "Krieg" mit meinem BR-Gegner und gleichzeitig Vorgesetzen los.

    Schilder euch mal folgende Situation.

    Ich bin Home-Office Mitarbeiter und reise zu den zweiwöchentlichen BR-Sitzungen i.d.R. mit dem Flugzeug an.
    Da ich HomeOffice MA bin haben ich auch keine Zeiterfassung, jedoch eine per BV geregelte 40 Std. Woche.
    Da ich auch viel beruflich meist von Mo. - Donnerstag im Außendienst unterwegs bin (tlw. auch über Nacht)beginnt meine Arbeitszeit mit verlassen der Haustüre / bzw. mit Beginn im Home-Office.

    So nun zu folgender aktuell aufgetreteten Situation.
    Wie bereits erwähnt reise ich zu den Sitzungen per Flugzeug an.
    Sitzungsbeginn 10 Uhr - das ich pünktlich erscheinen kann muss ich somit um 6:30 das Haus verlassen.
    Sofern wir nicht noch im Anschluss eine Ausschusssitzung haben endet die BR-Sitzung gegen 13-14 Uhr.
    Mein erster möglicher Rückflug geht erst gegen 17 Uhr, so dass ich nicht vor 19:30/20:00 zuhause bin. Bedeutet für mich an so einem Tag habe ich 12-14 Stunden (je nach Rückflugmöglichkeit).

    Weiterhin muss ich erwähnen, dass sich mein Vorgesetzter ebenfalls nicht im Hauptbetrieb befindet und ebenfalls ein Home-Office MA ist.
    Aktuell habe ich von meinen Vorgesetzten eine schriftliche Anweisung bekommen - die besagt, dass ich mich vor und auch nach der BR-Sitzung bei einem anderen Vorgesetzten innerhalb der Abteilung melden soll, die mir dann bei Leerlauf einen Platz zuweist. Dort kann ich dann falls erforderlich mit meinem Firmennotebook arbeiten oder ich soll die Kollegen vor Ort unterstützen.

    In meiner bisherigen Amtszeit von Juni bis heute habe ich dies so gehandhabt, dass ich morgens angereist bin und nach der Sitzung mich in eine "bekannte" Abteilung gesetzt habe um von dort aus zu arbeiten.
    Für mich lässt sich kein erklärbarer Grund ermitteln warum ich mich vor und nach der Sitzung zu melden habe, zumal wenn ich um 6:30 das Haus verlasse und nach der Sitzung bereits eine Arbeitszeit von ca. 7-8 Stunden habe (OHNE RÜCKREISE)
    M.E. habe ich in der vergangenheit die Zeit sinnvoll für meine Arbeit genutzt - aber quasi in meiner Freizeit.
    Wenn ich meinen 8 Stunden-Tag berücksichtige und um 6:30 beginne habe ich um 15:30 meine Stunden eigentlich voll - da mein Rückflug wie bereits oben genannt erst gegen 17 Uhr geht habe ich natürlich noch etwas Zeit Luft bevor ich zum Flughafen gehe, die ich dann eigentlich immer genutzt habe.

    Weiterhin wurde von meinem Vorgesetzten erwähnt: Zitat: "Ich gehe davon aus, dass Du Deine Aufenthaltszeit im Hauptbetrieb so wählst, dass eine möglichst lange effektive Arbeitszeit (für BR und Abteilung) zur Verfügung steht."

    Zusammenfassend will mein Vorgesetzter mich weiterhin völlig überwachen und will nicht das ich mich wie in der Vergangenheit in der "bestimmten" Abteilung Aufhalte.
    Festzuhalten beleibt jedoch, dass nicht nur ich sondern noch viele meiner anderen Kollegen bei evtl. Außendienstleerlauf von 1-2 Stunden sich in dieser Abteilung aufhalten um evtl. Arbeiten am Notebook zu erledigen.
    Auch von meinem Vorgesetzten der Teamleiterkollege :)

    Kann mein Vorgesetzter eigentlich verlangen, dass ich mich nach der BR-Sitzung und nach 7 Stunden (ohne Rückreise) noch in der Abt. melden muss und Arbeiten muss bis mein Flieger geht.
    Wenn es manchmal doof läuft komme ich erst kurz vor 19 Uhr vom Flughafen weg, dass würde bedeuten ich darf dann noch 3-5 Stunden Arbeiten.
    Ist dies im Sinne?
    Ich bin ja gerne Bereit "mehr"Zeit für die BR-Tätigkeit aufzubringen - jedoch unter solchen verlangten Voraussetzungen ist es nicht gerade optimal.

    Hab euch jetzt zugeschüttet mit Text, aber viel. kann mir jemand was dazu schreiben - dass ich meinem Vorgesetzten entsprechend Antworte.

    Danke

  • Erstmal würde Ich nur solange Arbeiten wie Ich bezahlt werde (8Std ? bis max 10 erlaubte Std).
    2 Kann noch immer erforderliche BR Arbeit (worüber du entscheidest und nicht dein BRV ),deine BR Arbeit verlängern.
    So kannes passieren das du gar nicht verfügbar bist.

  • 1. Grundsätzlich kann der AG verlangen, dass man sich vor der BR-Sitzung/BR-Arbeit abmeldet und danach wieder anmeldet

    2. Wenn du nach 7 Std. BR-Tätigkeit noch weiter arbeiten musst/sollst, so handelt es sich im Rahmen von Gleitzeit um Mehrarbeit, welche zu gegebener Zeit wieder abgefeiert werden kann. Ich würde ab sofort strikt ein Zeitkonto führen, damit du im Streitfall deine vertraglich geschuldete Arbeitszeit nachweisen kannst

    3. Ob du nach BR-Sitzung noch BR-Arbeit machst hängt von den Aufgaben ab: Wenn du noch über die Sitzung Notizen/Aufschreibung/Vorbereitung machen musst, so kannst du natürlich dann nicht für deine Kernaufgabe eingesetzt werden.

    Gerade Außendienstmitarbeiter haben als BRler ein schweres Los. Ich war früher auch im Außendienst. Wenn ich da mal einen Tag zuhause verbracht habe, weil ich den Tag davor erst gegen Mitternacht wieder in der Burg war, musste ich mich schon rechtfertigen. Noch schlimmer, wenn man BRler ist. Du musst sehr gut aufpassen und ab jetzt unbedingt eine Aufschreibung deiner Tätigkeiten anfertigen - Auch wenn es nicht verlangt wird. (Natürlich nicht, WAS du für BR-Arbeit geleistet hast, sondern nur von wann bis wann BR-Arbeit)

    Gruß
    Rolf

  • Hallo,

    das würde bedeuten, dass wenn ich um 6.30 das Haus verlasse und somit meine Arbeitszeit beginnt, kann ich um 15:30 (inkl. 1 Std. Mittagspause) das Handtuch fallen lassen.
    Was ich danach mache ist somit dann auc meine Freizeit - oder?

    Gibt es hierzu irgendwelche Gesetzte oder §
    Muss meinen Vorgesetzten mal ne gesalzene Stichhaltige Mail schreiben.
    Die wollen natürlich alles versuchen mir das Leben schwer zu machen!

  • Hallo Rolf,

    vielen Dank erstmal

    1. Grundsätzlich kann der AG verlangen, dass man sich vor der BR-Sitzung/BR-Arbeit abmeldet und danach wieder anmeldet
    das ist mir bekannt, da ich um 6:30 von zuhause los fahre, mein Vorgesetzter natürlich über die jeweilige Sitzung informiert ist und ich es gerade so vom Flughafen mit dem Taxi pünktlich schaffe, bleibt mir nur kurz ne tel. Mitteilung an den gewünschten Vorgesetzten dass ich in wenigen Minuten zu Sitzung gehe.


    2. Wenn du nach 7 Std. BR-Tätigkeit noch weiter arbeiten musst/sollst, so handelt es sich im Rahmen von Gleitzeit um Mehrarbeit, welche zu gegebener Zeit wieder abgefeiert werden kann. Ich würde ab sofort strikt ein Zeitkonto führen, damit du im Streitfall deine vertraglich geschuldete Arbeitszeit nachweisen kannst
    Wir haben eine 40 Std. Woche - d.h. 8 Std. täglich.
    I.d.R. Arbeite ich von 8-16 Uhr - ohne Mittagspause im Außendienst durch.
    So wie ich es verstanden habe, wollen die nicht auf Mehrarbeit hinaus, sonder das ich die Zeit nach Sitzung und bis Abfahrt zum Flughafen Sinnvoll nutze.
    Nur kann dies bedeuten, dass ich dann über meine eigentlichen 8 Std. hinauskomme.
    Bin ich ja mit An und Abreise eh schon.

    3. Ob du nach BR-Sitzung noch BR-Arbeit machst hängt von den Aufgaben ab: Wenn du noch über die Sitzung Notizen/Aufschreibung/Vorbereitung machen musst, so kannst du natürlich dann nicht für deine Kernaufgabe eingesetzt werden.

    Gerade Außendienstmitarbeiter haben als BRler ein schweres Los. Ich war früher auch im Außendienst. Wenn ich da mal einen Tag zuhause verbracht habe, weil ich den Tag davor erst gegen Mitternacht wieder in der Burg war, musste ich mich schon rechtfertigen. Noch schlimmer, wenn man BRler ist. Du musst sehr gut aufpassen und ab jetzt unbedingt eine Aufschreibung deiner Tätigkeiten anfertigen - Auch wenn es nicht verlangt wird. (Natürlich nicht, WAS du für BR-Arbeit geleistet hast, sondern nur von wann bis wann BR-Arbeit)
    Du hast vollig Recht, ich erfasse meine Zeit sehr wohl - selbst im Moment - schreibe ich eine Std. BR-Tatigkeit in meinen Kalender.
    Ich war/bin nur so doof und mache BR-Tatigkeit zwischendurch und meine Alltägliche Arbeit hänge ich danach ran - so dass ich immer über den 8 Std. liege.

    Ich kann es nur nicht vertragen, dass ich neben meine BR-Tätigkeit schlechter gestellt werde.

  • Erstmal ist die Frage ,wie sind Reisezeiten(Flugzeiten ) bei euch betrieblich geregelt , da du als BR ja nicht besser und schlechter gestellt werden darfst .
    Sollten die Flugzeiten voll angerechnet werden ,dann würde Ich mir mal das Arbeitszeitgesetz Paragraph 3 Satz 1 bzw. Satz 2anschauen und wenn du dann mit der Abreisezeit über 10 Std kommst würde Ich garnichts mehr nach der Sitzung machen.

  • Zitat von franzel :


    Erstmal ist die Frage ,wie sind Reisezeiten(Flugzeiten ) bei euch betrieblich geregelt , da du als BR ja nicht besser und schlechter gestellt werden darfst .

    Sorry, wenn ich vorgreife.
    Seit EIGENTLICHER Arbeitsplatz ist das Home Office. Als Außendienstler kenne ich es nicht anders, als das die An-/Abreise ins Vertretungsgebiet auch immer Arbeitszeit ist - Also kann man davon ausgehen, dass die An-/Abreise zum Einsatz in der Zentrale/BR-Büro ebenfalls als dienstliche Reise betrachtet wird und genauso bewertet wird. Sonst würde sich eine Ungleichbehandlung ableiten lassen.

    Gruß
    Rolf

  • schaut mal
    das steht in der BV

    Ganztägige dienstliche Abwesenheit
    Für ganztägige dienstliche Abwesenheit (einschließlich Reisezeit) an betrieblichen Arbeitstagen
    werden die Arbeitsstunden gemäß der individuellen täglichen Sollarbeitszeit
    gemäß § 3.1. angerechnet.

    Hat ein Mitarbeiter mehr Arbeitszeit (einschließlich Reisezeit) aufgewandt, so ist die genaue
    Zeit der dienstlichen Abwesenheit im Zeiterfassungssystem (zur Zeit Web-Client)
    einzutragen und wird von dem Vorgesetzten genehmigt, maximal werden jedoch 10
    Stunden als Arbeitszeit anerkannt.

    Soweit die tatsächliche Arbeitzeit ohne Reisezeit länger als 10 Stunden dauert, wird die
    tatsächliche Arbeitzeit angerechnet.

  • Na super :(
    Hat an der BV der BR überhaupt mitgewirkt? Scherz beiseite...

    Das Arbeistzeitgesetz gilt nicht für ehrenamtliche Tätigkeit, das schon mal als Grundsatz. Ist auch sinnvoll, weil sich sonst ja kein Schwein mehr in seinem Sportverein engagieren kann ohne gegen das Gesetz zu verstoßen. Und BR-Arbeit ist ehrenamtliche Tätigkeit.

    Bleibt die tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit stehen. Wenn du also nach deinem Flug in die Firma dackelst, stempelst du ein?!? Wenn du wieder raus gehst, stempelst du aus?!? Das wäre nach der BV deine Arbeitszeit. Maximal werden 10 Stunden angerechnet. Also muss du an diesem Tag auch nur 10 Stunden arbeiten! Ganz klar. Dann fliege doch einfach einen Tag später nach Hause und übernachte im Hotel. Mal schauen, ob der AG nicht irgendwann dahinter kommt, dass eine "bezahlte/angerechnete" Heimreisezeit günstiger wäre.

    Gruß
    Rolf

  • Zitat von Rolf L :

    Na super :(
    Hat an der BV der BR überhaupt mitgewirkt? Scherz beiseite...

    Das Arbeistzeitgesetz gilt nicht für ehrenamtliche Tätigkeit, das schon mal als Grundsatz. Ist auch sinnvoll, weil sich sonst ja kein Schwein mehr in seinem Sportverein engagieren kann ohne gegen das Gesetz zu verstoßen. Und BR-Arbeit ist ehrenamtliche Tätigkeit.

    Bleibt die tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit stehen. Wenn du also nach deinem Flug in die Firma dackelst, stempelst du ein?!? Wenn du wieder raus gehst, stempelst du aus?!? Das wäre nach der BV deine Arbeitszeit. Maximal werden 10 Stunden angerechnet. Also muss du an diesem Tag auch nur 10 Stunden arbeiten! Ganz klar. Dann fliege doch einfach einen Tag später nach Hause und übernachte im Hotel. Mal schauen, ob der AG nicht irgendwann dahinter kommt, dass eine "bezahlte/angerechnete" Heimreisezeit günstiger wäre.

    Gruß
    Rolf


    Hallo Rolf,

    Ich gehe schwer davon aus das der BR da mitgewirkt hat.

    Du hast Völlig Recht – das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt – jedoch meines Wissens soll hierbei auch kein persönlicher Nachteil entstehen.

    M.E. passt dieser Passus am besten:
    „Ganztägige dienstliche Abwesenheit
    Für ganztägige dienstliche Abwesenheit (einschließlich Reisezeit) an betrieblichen Arbeitstagen
    werden die Arbeitsstunden gemäß der individuellen täglichen Sollarbeitszeit
    gemäß § 3.1. angerechnet.“

    Denn es kann ja nicht sein, dass wenn ich zur BR Sitzung alleine mind. 6 Stunden für An- und Abreise verbringe und zusätzlich ca. 4 Std. Sitzung habe, dass ich in der Zwischenzeit bis mein Flieger geht in anderen Abteilungen aushelfe oder mir gar dies zur Auflage gemacht wird.

    Ich habe dies in der Vergangenheit so gehandhabt, dass ich nach der Sitzung noch für 1-2 Std. mich an einen freien Platz gesetzt hab und mit meinem Notebook noch das ein oder andere erledigt hab.
    Jedoch mehr aus dem Aspekt heraus, die Arbeit am Folgetag etwas zu minimieren.

    Nochmal: Wenn bei meiner normalen beruflichen Tätigkeit von Zuhause aus Arbeite – beginnt für mich der Arbeitstag, genauso wenn ich Zuhause die Haustüre verlasse und mich ins Auto setze – Beginnt die Arbeitszeit.
    Von daher kann es nicht sein, dass wenn ich zur Sitzung anreise, dass dies auf meine Kappe geht.

    Gruß R

  • Es gilt doch das Lohnausfallprinzip. D.h. ich habe einen Anspruch darauf, dass mir soviel Arbeitszeit angerechnet wird, wie ich gearbeitet hätte, wäre ich nicht auf der BR-Sitzung gewesen. Wenn also in den letzten 13 Wochen (analog zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) durchschnittlich z.B. 8 Std. Arbeitszeit/Tag erbracht wurden, besteht auf diese Zeit auch ein Anrecht am Tag der BR-Sitzung. Wenn Reisezeiten im Unternehmen üblicherweise als Arbeitszeit bewertet werden, sind diese zumindest eingeschränkt auch auf die Sitzungstage anzuwenden.

    Also: 6:30 Uhr - Verlassen des Hauses zum Flughafen, Flug, Fahrt ins Büro, Sitzung, Pausen, etc. - dann ist um 16:00 Uhr die tägliche Arbeitszeit (8 Std. zzgl. 30 Min gesetzliche Pausenzeit) erfüllt.

    Da man sich allerdings mit der BR-Arbeit auch nicht besser stellen darf, ist die Zeit nach 16:00 Uhr privates Opfer an Freizeit im Rahmen des Ehrenamtes.

    Zu dem Zeitfenster zwischen Sitzungsende (z.B. 14:00 Uhr) und Verlassen des Büros zum Flughafen für den Rückflug (z.B. 16:30 Uhr): Ich denke nicht, dass bloß weil es bis zur Rückfahrt zum Flughafen noch ca. 2,5 Std. sind, du dem Arbeitgeber noch zur Verfügung stehen musst, wenn du noch theoretisch auf die Arbeitszeit anrechenbare Reiszeit vor dir hast. Denn wo steht, dass die Reise- und Arbeitszeit am Stück erbracht werden müssen, damit sie vom Lohnausfallprizip erfasst werden?

    Also müssen wir die Fragestellung nochmal verdeutlichen (ich hoffe, ich habe dich richtig verstanden), selbst wenn die Frage immer noch kompliziert ist: Darf der Arbeitgeber verlangen, dass ich Wartezeit bis zum Fortsetzen einer arbeitszeitrelevanten Reisezeit als aktive Arbeitszeit einsetze, auch wenn dies dazu führt, dass die später noch anstehende Reisezeit dann in den privaten, nicht mehr anzurechnenden Zeitraum fällt? Du würdest dann ja schlechter gestellt, als in dem Fall, dass eine sofortige Rückreise möglich wäre.

  • Zitat von fieldcraft :


    Also: 6:30 Uhr - Verlassen des Hauses zum Flughafen, Flug, Fahrt ins Büro, Sitzung, Pausen, etc. - dann ist um 16:00 Uhr die tägliche Arbeitszeit (8 Std. zzgl. 30 Min gesetzliche Pausenzeit) erfüllt.

    Da man sich allerdings mit der BR-Arbeit auch nicht besser stellen darf, ist die Zeit nach 16:00 Uhr privates Opfer an Freizeit im Rahmen des Ehrenamtes.

    Ich bin der Meinung das ich um 15 Uhr meine 8 Std. inkl. 30 Min. Pause voll hätte.
    14 Uhr Sitzungsende / 17 Uhr Rückflug / spätestens 15:15 Uhr Abfahrt.
    Bei Ankunft am Zielflughafen habe ich nach 1-Stündigem Flug noch 1,5 Rückreisezeit in Home-Offie



    "Also müssen wir die Fragestellung nochmal verdeutlichen (ich hoffe, ich habe dich richtig verstanden), selbst wenn die Frage immer noch kompliziert ist: Darf der Arbeitgeber verlangen, dass ich Wartezeit bis zum Fortsetzen einer arbeitszeitrelevanten Reisezeit als aktive Arbeitszeit einsetze, auch wenn dies dazu führt, dass die später noch anstehende Reisezeit dann in den privaten, nicht mehr anzurechnenden Zeitraum fällt? Du würdest dann ja schlechter gestellt, als in dem Fall, dass eine sofortige Rückreise möglich wäre."

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  • Ja, du hast recht, natürlich hätte ich 15:00 Uhr eintippen müssen. Chef meint also, wenn die Sitzung z.B. um 13:00 Uhr zu Ende ist, dass du dann bitte noch bis zur Abfahrt zum Flughafen um 15:15 Uhr arbeiten musst, obwohl du noch mehrere Stunden Reisezeit vor dir hast, die bei euch als Arbeitszeit angerechnet werden dürfen?

    Dann hättest du von 6:30 Uhr bis 19:30 Uhr, also 13 Std. (abzgl. Pausen) Arbeitszeit geleistet. Das kann ja nicht angehen.

    Alles was über die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht, ist für die BR-Arbeit zwar nicht mehr als Arbeitszeit anrechenbar (also 06:30h bis 13:00h + 15:15h bis 19:30h = 10,75 Std. jedoch als ausgefallene Arbeitszeit anrechenbar 8 Std.).

    Aber dann darf es erst recht nicht sein, dass der Arbeitgeber das ("Freizeit"-)Zeitfenster zwischen Sitzung und Beginn Rückreise für sich beansprucht.

  • Zitat von Siegbert :

    im letzten Jahr hat Timo das mal sehr trefflich erklärt: http://ifb.de/forum/index.php?…=zeigeThema&thema_id=4544

    Stimmt.

    Prinzipiell meine ich, dass der AG hier nun sagen kann, dass er, auch da er die die Reisezeit von und zur BR-Sitzung ja sowieso komplett vergüten muss, also hier die angegebenen 12 - 14 Stunden, das BRM anweisen kann, in den "Leerlauf"- bzw. Wartezeiten innerhalb der Reisezeiten auch Arbeitsleistung zu erbringen.

    Hier müßte man zusätzlich aber noch etwas wissen: Gibt es denn, liebeR ThreadstarterIn, irgendwelche verbindlichen Regelungen zur Verteilung der ArbZ in Deinem Fall, oder gibt es keine und Du bist komplett frei, wie und wann Du Deine vertragliche geschuldete Arbeitsleistung erbringst?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

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