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Hallo, was meint ihr. Sind die Verteilung von "Einfahrgenehmigungen" mitbestimmungspflichtig nach §87 BetrVG? Dieses erlaubt einigen AN das befahren des Werkgeländes mit dem Auto aufgrund einer Erkrankung o.ä.! Hier könnte man ja die Ordnung im Betrieb als Mitbestimmungsgrung nennen oder?! Hintergrund ist eine nicht ganz gerechte Verteilung dieser Einfahrgenehmigung (Nasenfaktor).
Na Winfried, da bist diesmal aber mehr als schnell gewesen:) Schade nur, das nicht speziell im BetrVG auch von Einfahrgenehmigungen oder Einfahrerlaubnis die rede ist. Findet sonst ja so ziemlich alles als Beispiel in der neuen Auflage im §87 Viel darüber zu finden ist auch sonst nicht viel im www (auch wenn ich von www-recherchen nicht viel halte)!!!