...und sein Stellvertreter will sich zur Wahl für den Vorsitz aufstellen lassen. Muss er deswegen vor dieser Wahl von seinem Stellvertreterposten zurücktreten? Falls nein, steht das irgendwo im Gesetz geschrieben?
Und: Falls der Stellvertreter nicht zum Vorsitzenden gewählt wird, verliert er dann seinen Stellvertreter-’Posten?
Danke und Gruß
miachara