BR-Vorsitzender ist zurückgetreten...

  • ...und sein Stellvertreter will sich zur Wahl für den Vorsitz aufstellen lassen. Muss er deswegen vor dieser Wahl von seinem Stellvertreterposten zurücktreten? Falls nein, steht das irgendwo im Gesetz geschrieben?

    Und: Falls der Stellvertreter nicht zum Vorsitzenden gewählt wird, verliert er dann seinen Stellvertreter-’Posten?

    Danke und Gruß

    miachara

  • Zitat von miachara :


    ...und sein Stellvertreter will sich zur Wahl für den Vorsitz aufstellen lassen. Muss er deswegen vor dieser Wahl von seinem Stellvertreterposten zurücktreten? Falls nein, steht das irgendwo im Gesetz geschrieben?


    Andersherum wird ein Schuh draus: Wenn nicht irgendwo geschrieben steht: Er darf nur kandidieren, wenn er vorher als Stelli zurücktritt. muss er von keinem Amt zurücktreten.

    Zitat von miachara :


    Und: Falls der Stellvertreter nicht zum Vorsitzenden gewählt wird, verliert er dann seinen Stellvertreter-’Posten?


    Wenn er gewählt wird, verliert er das Amt des Stelli "automatisch". Ansonsten bleibt er was er ist. Außer er wird abgewählt - aber das war ja nicht die Frage.

  • hallo,
    in dem oben beschriebenen fall wird der stelli doch automatisch für den rest der amtsperiode vorsitzender oder etwa nicht?
    dafür ist er ja schließlich stellvertreter oder liege ich da etwa total daneben?

  • Zitat von 250779 :

    in dem oben beschriebenen fall wird der stelli doch automatisch für den rest der amtsperiode vorsitzender (...)?

    Nein.

    Zitat von 250779 :

    oder liege ich da etwa total daneben?

    Ja.

    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • tatsächlich was:shock:
    und wenn der BR-vorsitzende/r während der amtszeit in altersteilzeit geht?
    neuwahlen oder stellvertreter automatisch neuer BR-vorsitzende/r?
    und gibt es bezüglich dieser "fallbeispiele" auch den passenden § ?
    auf dem letzten seminar wurde mir nämlich vermittelt, dass stelli neuer brv wird....sollte dieses nicht stimmen:evil:

  • Zitat von 250779 :

    und wenn der BR-vorsitzende/r während der amtszeit in altersteilzeit geht? neuwahlen oder stellvertreter automatisch neuer BR-vorsitzende/r?

    BRV in Freistellungsphase ATZ -> Verlust der Wählbarkeit und damit endgültiges Ausscheiden aus dem BR -> BRV-Posten vakant -> Neuwahl BRV

    Zitat von 250779 :

    und gibt es bezüglich dieser "fallbeispiele" auch den passenden § ?

    Ergibt sich alles aus § 26 BetrVG. BRV und sBRV sind getrennt zu wählen. Von einem Nachrücken des sBRV in das Amt des BRV bei Rücktritt des/der BRV oder Ausscheiden aus dem BR steht da nichts.

    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

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