Probezeit am Anschluß eines neuen Arbeitsvertrages?

  • Hallo alle zusammen!

    Ein Kollege hat einen 6 mon. befristeten AV (§14(2)TzBfrG) bis Ende September. Der läuft jetzt aus.
    Zum 01.10. bekommt er eine Verlängerung bis Ende des Jahres, mit 1 Monat Probezeit.
    Ist diese Probezeit rechtens? Der Kollege hat sie ja schon bei der ersten Befristung gehabt.
    Die Tätigkeit ändert sich nicht und der Kollege ist der GL ja nicht unbekannt (also im positiven Sinne)

    Also Probezeit ja oder nein?

    Gruß!

    Clatch

  • Hallo Clatch,
    schau dir mal das Teilzeit- und Befristungsgesetz an.
    Wenn ich insbesondere die §§ 4 ; 5 und 14 lese bin ich der Meinung, dass bei der Verlängerung der Befristung eine Probezeit ausgeschlossen ist.
    Ein befristeter Arbeitsvertrag kann ja unter Umständen den Sinn der Erprobung haben.
    Daher sehe ich überhaupt bei befristeten Arbeitsverträgen eine zusätzliche Probezeit für nicht möglich ( 15 Abs. § TzBfG ) weil die Kündigung eingeschränkt ist.

    Gruß Meiser

  • Hallo!

    Meiser: Klar kann man bei befristeten AVen prinzipiell eine Probezeit vereinbaren, denn das Arbeitsverhältnis ist nach § 15 III TzBfG ordentlich kündbar, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Dies kann explizit vereinbart sein, aber auch durch Auslegung ermittelt werden. Die Vereinbarung einer Probezeit z.B. lässt den Schluß zu, dass das befristete Arbeitsverhältnis ordentlich kündbar ist (siehe z.B. ErfK - 2006 - § 15 TzBfG Rn 15).

    Siegbert: Dein Urteil passt hier nicht so ganz, dort ging es um Arbeitsverhältnisse, die von vornherein explizit als Probearbeitsverhältnisse, also nur zum Zwecke der Erprobung des/der AN, begründet wurden.

    Clatch: Die Vereinbarung der neuen Probezeit ändert nichts an der Tatsache, dass bei einem Arbeitsverhältnis, das länger als 6 Monate besteht, der volle Kündigungsschutz des KSchG besteht (siehe § 1 I KSchG). Insofern dürfte hier eine Probezeit von mehr als 6 Monaten eher nicht gangbar sein.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

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