Hallo alle zusammen!
Ein Kollege hat einen 6 mon. befristeten AV (§14(2)TzBfrG) bis Ende September. Der läuft jetzt aus.
Zum 01.10. bekommt er eine Verlängerung bis Ende des Jahres, mit 1 Monat Probezeit.
Ist diese Probezeit rechtens? Der Kollege hat sie ja schon bei der ersten Befristung gehabt.
Die Tätigkeit ändert sich nicht und der Kollege ist der GL ja nicht unbekannt (also im positiven Sinne)
Also Probezeit ja oder nein?
Gruß!
Clatch