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ich brauche mal wieder eure Hilfe. Bei uns wird es Betriebsbedingte Kündigungen geben, falls nicht alle einen Aufhebungsvertrag oder Änderungskündigung unterschreiben. Nun soll ein Sozialplan erstellt werden und für uns ist es der erste und Hoffentlich der letzte.
Die GF hat ein Punktesystem erstellt und dabei Mitarbeiter unter 30 Jahren mit 0 Punkten bewertet ist dies zulässig?? Fällt das nicht unter das AGG Gesezt?
Ich habe nichts im Kommentar, Internet oder im BetrVG gefunden dazu, nirgends gibt es eine Altersbegrenzung
ich danke euch jetzt schon für eure Antworten und Hilfe
Hallo Kaffeetante (schon getrunken :))Also auch wir haben 2009 einen Sozialplan und Interessen-Ausgleich abgeschlossen. War ne ganz schöne nervenaufreibende Angelegenheit. Macht diese Geschichte keinesfalls ohne RA. Ihr habt Anspruch darauf ,bezahlen muß der AG. Fasst einen Beschluß im Gremium für die Beauftragung und gebt diesen euren AG: Dann zu eurem Punktesystem. MA unter 30 keine Punkte geben ist nicht. Beachten müßt ihr u.a. auch: Betriebszugehörigkeit.. unterhaltsberechtigte Kinder (auf der Lohnsteuerkarte) Schwerbehinderte oder Gleichgestellte... Wir haben dann auch noche ne Staffelung der Punkte vorgenommen ab 40.- 60 Jahre und dann nochmal ab dem 61. Lebensjahr.Nehmt in euren IA und SPL auch die mit hinein die einen Aufhebungsvertrag aufgrund der Betriebsänderung unterschrieben haben. Die Punktvergabe ist sehr individuell und daher unbedingt RA einschalten. Wünsch Euch viel Glück dabei
ja klar bin einfach nicht zu gebrauchen ohne.... vielen Dank für deinen Rat. Wir haben nächste Woche eine Inhouse Schulung zum BetVG und da hoffen wir unseren ausgearbeiteten Punkteplan vorlegen zu können. Wir haben Glück oder Unglück die GF lässt uns mitreden. Einen Bechluss für den RA haben wir gemacht. Morgen reden wir über Einzelheiten wo können wir für wen noch etwas tun! Vielen Dank
Hallo kaffeetante... aber bitte gerne geschehen. Kannst ja evtl. noch mal posten wie eure Verhandlungen ausgegangen sind interessiert mich persönlich:lol: Alsdann viel Glück
die BetrVG-Schulung wird Euch zwar helfen, Eure grundsätzlichen Rechte z. B. der §§ 111 - 112a BetrVG besser zu kennen, zu Verhandlungen über einen Sozialplan bedarf es m. E. aber einer speziellen Schulung, da dieses Thema sehr komplex ist und eine umfangreiche Rechtsprechung "produziert" hat, die Euch schon in Grundzügen bekannt sein sollte.
Hallo Kaffeetante, hab ihr schon mal darüber nach gedacht euch extern hilfe zuholen. Z.b. Gewerkschaft. Bei ein S.P. geht es um einiges, das ist ein Ding bei dem es um exisdensen geht, da kann man viel Mist bauen. Das weis ich aus eigener Erfahrung. So ein Plan braucht Profis.
danke für den Hinweis wir haben jetzt einen Fachanwalt der uns dabei hilft!Wie geht man emotional damit um dass MA gekündigt werden ? Es ist auch egal dass es eine hohe Abfindung geben wird.
ich bin auch in solchen Situationen für klare Worte. Schön drumrum reden oder wenn, hätte, sollte, vielleicht usw. bringt nix. Dennoch sollte die klare Ansage nicht "hammermäßig" kommen. Mitgefühl und Takt schaden übrigens nie. Helft da, wo ihr könnt.
kümmert Euch um die Erstellung der Kriterien und laßt Euch relativ wenig auf persönliche Schicksale ein. "Postbote" sollte der BR überhaupt nicht spielen. Lasst Euch nicht darauf ein, das ist Sache des AGs bzw. der Leute, die er dafür bezahlt.