BV zu Versetzungen von Mitarbeitern

  • Hallo zusammen,

    es soll bei uns eine neue BV vereinbart werden über Versetzungen von Mitarbeitern bei Personalabbau. Der Betriebsausschuss hat einen Vorschlag mit der GL bearbeitet. Hier stellt sich mir schon die Frage, ob das überhaupt zu den laufenden Geschäften zählt.

    Inhaltlich stehen mir die Nackenhaare zu Berge. Es sollen beim Personalabbau einer Abteilung/eines Betriebsteils Versetzungsregeln vereinbart werden. U.a. soll geregelt werden

    "Ein Mitarbeiter gilt als Vermittlungsfall, wenn er aus Gründen, die überwiegend nicht von ihm zu vertreten sind (z.B. Probleme mit dem Vorgesetzten) versetzt werden muss"

    Hier die erste Irreführung in der Formulierung. Gründe, die nicht von ihm zu vertreten sind mit dem Beispiel "Probleme mit dem Vorgesetzten". Ist das jetzt ein Beispiel für eine Versetzung oder ein Beispiel gegen eine Versetzung?
    Weiter heißt es:

    "Sonderfälle (leistungsschwache Mitarbeiter, Problemfälle) sind vorrangig im abbauenden Bereich zu lösen und daher keine Vermittlungsfälle"

    Darf man selektieren nach Leistung und "Problemfälle" (was auch immer das heißen mag)?

    "Scheitert die Vermittlung an der Ablehnung des Mitarbeiters, sich auf einen adäquaten Arbeitsplatz versetzen zu lassen, kann ihm nach der zweiten Ablehnung ohne Abfindung aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden.

    Ist das so einfach möglich? Wenn jemand zwei mal eine Versetzung ablehnt, kann ihm dann ohne Sozialauswahl und ohne Abfindung gekündigt werden???

  • hi, das gehört nicht zu den aufgaben vom ba - außer der br hat dem ba den auftrag zum aushandeln direkt gegeben. und vom inhalt her ist das ein sch**ß. was heißt eigentlich "vermittlungsfall"? was ist, wenn einer ein vermittlungsfall ist und was ist, wenn er keiner ist? was heißt, daß man was "im abbauenden bereich" löst? und die regel, daß man gekündigt wird, wenn man zweimal ne versetzung ablehnt, da wünsch ich dem ag viel spaß beim kündigungsschutzprozeß - wo ist denn da die sozialauswahl? ein witz. tschö tyler

  • Zusammengefasst:
    Wir sind ein Betrieb mehrerer Unternehmen (GmbHs), die alle zum Konzern gehören. Bei uns gibt es verschiedene Betriebsteile. Wenn ein Betriebsteil zu wenig Aufträge hat, muss Personal abgebaut werden bzw. versetzt werden. Ein Vermittlungfall bist du, wenn du weder leistungsschwach noch ein Problemfall bist, dann kannst du in andere Bereiche (andere GmbHs) versetzt werden.

    Bist du ein "Problemfall" oder "leistungsschwach", muss der Fall vorrangig im abbauenden Bereich (eigene GmbH) gelöst werden und du bist kein Vermittlungsfall. Wenn eine Vermittlung zwei mal scheitert, weil der Arbeitnehmer nicht einverstanden ist, kann betriebsbedingt ohne Abfindung gekündigt werden.

    Ich weiß nicht, was ich davon halten soll.

  • Hallo Jakob,

    ich stimme Tyler zu, daß das nicht zwingend unbedingt Aufgaben des BA sind, wobei das BR-Gremium natürlich jederzeit Verhandlungsführer bestimmen kann.

    Unabhängig davon sollte der BR mal prüfen, ob hier nicht mit den von Dir geschilderten BV’en eine Umgehung der §§ 111 - 113 BetrVG beabsichtigt ist.

  • ich sehe eher Regelungen § 95, die aber meiner Meinung nach gegen das KSchG verstoßen.
    Wenn Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlieren können, weil sie aufgrund leistungsschwäche und "Problemfall" kein Vermittlungsfall sind, dann entspricht das nicht der Sozialauswahl, die ganz andere Kriterien nennt.
    Und die Regelung, dass betriebsbedingt gekündigt werden kann, wenn ein Vermittlungsfall zwei Angebote ablehnt, verstößt doch ebenso das KSchG.
    Meines Erachtens muss geprüft werden, was im AV steht. Wenn eine Versetzung gar nicht abgemacht war, kann ich 100 mal ablehnen. Ist sie aber Bestandteil des AV muss ich der Anweisung nachkommen, da ansonsten Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung droht. aber doch keine betriebsbedingte Kündigung!?

    Erst wenn sich niemand auf freiwilliger Basis findet (unabhängig davon ob man als Problemfall oder leistungsschwach gilt), kann es härtere Mittel geben. Dann aber mit ordnungsgemäßer Sozialauswahl und Änderungskündigung und erst als allerletztes Mittel betriebsbedingte Kündigungen.

    Oder bin ich auf dem Holzweg???

  • Hallo,

    diese BV ist so bescheuert und rechtsmißbräuchlich, dass mir ganz schwindlig wird. Da wird man nichts reparieren können, hier hilft nur noch einstampfen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ach,

    das fängt schon bei den Formulierungen an (z.B. "Problemfälle", "leistungsschwache Mitarbeiter"), die schon ohne Betrachtung der rechtlichen Hintergründe der reinen Willkür Tür und Tor öffnen, ganz abgesehen davon, dass m.E. ein solcher pauschalisierend-abwertender Sprachgebrauch tendenziell entmenschlichend ist und mich anwidert.

    Rechtlich betrachtet wird so einiges tangiert. Individualrechtlich wäre die Frage zu stellen, ob die AVe die Versetzungen überhaupt hergeben; ich vermute mal, eher nicht, denn ansonsten könnte man die AN ja ohne ihre Zustimmung versetzen und die "2x-Ablehnen"-Klausel wäre überflüssig. Werden AN aber mit Kündigung bedroht, weil sie eine AV-widrige Maßnahme - hier die Versetzung in einen anderen Betrieb - ablehnen, dann könnte man eine verbotene Maßregelung annehmen (§612a BGB), das grenzt m.E. sogar schon an Nötigung. Die Kündigungsregelung verstößt gegen das KSchG, da sie sich um die soziale Rechtfertigung der Kündigung nicht kümmert. U.U. liegt auch ein Verstoß gegen das AGG vor, je nachdem, wie man die "Problemfälle" oder "die leistungsschwachen MA" definiert. Ich frage mich auch, inwieweit ggf. die §§ 111ff. BetrVG relevant sind und hier umschifft werden sollen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Tyler Durden :

    find ich nicht. die ist dazu da, arbeitnehmer zu beraten, die ihr beiträge zahlen. nicht hinz und kunz. tyler

    Genau!!! Trittbrettfahrer sollen sich woanders beraten (lassen).

  • Hallo,

    ich wurde als BRV immer ganz gut von Verdi beraten - allerdings war ich, wie der Großteil der damaligen BRM, auch zahlendes Mitglied der Gewerkschaft. Ich bin auch nicht der Meinung, dass Gewerkschaften ohne diese Voraussetzung dazu da seien, BRe zu beraten.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Winfried :


    Ich bin auch nicht der Meinung, dass Gewerkschaften ohne diese Voraussetzung dazu da seien, BRe zu beraten.


    Ist dieser Satz richtig verständlich? Muss ich mehrmals lesen, um ihm zu verstehen- oder doch anders? Mit oder ohne nicht?

  • Hallo.

    Zitat von pillepalle :

    Ist dieser Satz richtig verständlich?

    Ich denke: Ja.

    Zitat von pillepalle :

    Muss ich mehrmals lesen, um ihm zu verstehen (...)?

    Weiß ich nicht, bin doch kein Hellseher... :wink: Aber ganz kurz: Ich bin Deiner Meinung.

    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.