Gehaltthema Geheimhaltung / Kündigung bzw. Übernahme

  • Hallo zusammen,

    kurz zu mir, bin ein "neues" BR-Mitglied und auch neu hier im Forum.

    Hab div. Fragen – bzw. möchte meinen Kollegen nichts falsches sagen.

    Folgende Situation.
    In Unserem Unternehmen sind die Gehaltsverhandlungen in Zusammenarbeit mit dem BR abgeschlossen.
    Leider ist die Veröffentlichung „so“ geschrieben, dass es wieder einmal niemand versteht.
    Nach Mitteilung der zuständigen Leiter, können leider nicht alle Kollegen innerhalb der Abteilung berücksichtigt werden. Angeblich nur die, die im allgem. derzeit ein sehr niedriges Gehalt haben.
    Bei Gesprächen stellte sich jedoch heraus, dass willkürlich verteilt wurde, auch Kollegen die im oberen Gehaltdurchschnitt liegen sowie auch diejenigen mit niedrigen Gehältern wurden berücksichtigt.
    Ca. 50% der Abteilung ging jedoch leer aus.
    Derzeit ist mir bekannt das ein Kollege eine mtl. Anpassung von ca. EUR 100 erhält.
    Weiterhin wurde den Kollegen, die nichts erhalten mitgeteilt, dass der „Topf“ so gering ist und nicht alle Berücksicht werden können.

    - Sind AN(Abteilungskollegen) auch mir als BR-Mitglied ggü. verpflichtet die Geheimhaltung bzgl. ihres Gehaltes verpflichtet.
    Kann man den Kollegen was anhaben, wenn Sie mir ihr derzeitiges Gehalt sowie die erhaltene Gehaltsanpassung mitteilen?

    - Habe ich bzw. wir als Gremium die Möglichkeit ein Liste von der Perso anzufordern? In der, die Kollegen die eine Gehaltsanpassung und in welcher Höhe erhalten haben.


    Anderes Thema - anderer Betrieb:

    Folgender Fall.
    Eine Frau „A“ 51 Jahre war 18 Jahre in einem kleinen Hotel Teilzeitkraft beschäftigt (über 400 EUR). Das Hotel wird zum 01. Oktober an die Gemeinde verkauft und wird von „neuen“ Pächtern im gleichen Stil weitergeführt.
    - Muss Frau „A“ vom alten AG ordentlich gekündigt werden – bzw. hat Sie evtl. Anspruch auf eine Abfindung?
    - Muss der „neue“ AG die gleichen Gehälter bezahlen bzw. muss mit diesem einen neuen Arbeitsvertrag geschlossen werden – oder werden auch die AN bei der Übernahme „so“ akzeptiert. Mündlich habe diese sich geäußert, dass alles beim alten bleibt, nur das Gehalt kommt von einer anderen Stelle.

    Viel Text – aber sich hier kurz zu fassen fällt schwer

    Vielen Dank

  • Hallo,

    ich verstehe nicht ganz, worauf Du hinaus willst. Wenn der BR, was ich anhand Deiner Fragen nur mal vermuten kann, seine Mitbestimmung nach § 87 I Nr. 10 BetrVG in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung wahrgenommen hat und es jetzt hierzu eine BV gibt, dann müssen dort die Verteilungskriterien (wer bekommt wieviel) doch klar dargestellt sein? Was genau wurde denn vereinbart? Und der BR kann im übrigen über den BA nach § 80 II BetrVG Einblick in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter nehmen; der AG muss diese dem BR gegenüber offenlegen.

    Und was den zweiten Fall betrifft: Frau A wird weiterbeschäftigt, der neue AG tritt in den Arbeitsvertrag ein. Guckst Du § 613a BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/613a.html.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,
    du und deine Kollegen dürfen über das Gehalt miteinander reden.
    Da gibt es ein Urteil vom Land. AG MEK.POMM.

    Landesarbeitsgericht Mecklenburg Vorpommern, Urteil vom 21.10.2009, 2 Sa 237/09
    Gruß
    ERGO

  • Hallo,

    das Urteil ist z.B. hier zu finden: http://www.hensche.de/Rechtsan…Vorpommern_2Sa237-09.html: Eine Klausel, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine Arbeitsvergütung auch gegenüber Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, ist unwirksam, da sie den Arbeitnehmer daran hindert, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich geltend zu machen. Darüber hinaus verstößt sie gegen Art. 9 Abs. 3 GG.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.