Mehrheit BR vs. Mehrheit anwesender BRM in Stizung

  • Hallo an Alle,

    wir hatten gestern in unserer Sitzung folgede Situation:

    Unser BR besteht aus 7 BR Mitgliedern, davon waren 5 anwesende. Nun hatten wir eine Abstimmung mit folgendem Ergenbiss: 2 dagegen / 3 dafür.

    Folgende Meinungen hatten wir zu diesem Beschluß:
    1) 3 von 5 ist die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder - Beschluß zugestimmt
    2) 3 von 7 ist keine Mehrheit der Stimmen der 7 BR Mitglieder - Beschluß abgeleht

    Wir haben zur Sicherheit den Beschluß auf die nächste Sitzung verschoben.
    Wer weiß Rat?

    Gruß Isabell

  • Steht in §33 BetrVG:
    (1) 1 Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nicht anders bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. 2 Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
    (2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.

  • Nach meinem Verständnis ist der Beschluss angenommen, da die Mehrheit der BRM (5) anwesend waren und davon die Mehrheit (3) dem Beschluss zugestimmt haben.

    Die Abstimmung dürfte deswegen nicht nochmal verschoben werden. Beschluss ist Beschluss.

    Aber wo kein Kläger, da kein Richter! :wink:

    heig

  • Hallo!

    Zitat von isaho :

    1) 3 von 5 ist die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder - Beschluß zugestimmt (...) Wer weiß Rat?

    1) ist richtig: Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. [SIZE=7](§ 33 I BetrVG - Fettung von mir)[/SIZE] Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

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