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Liebe Grüße, Ihr ifb-Team
Mehrheit BR vs. Mehrheit anwesender BRM in Stizung
wir hatten gestern in unserer Sitzung folgede Situation:
Unser BR besteht aus 7 BR Mitgliedern, davon waren 5 anwesende. Nun hatten wir eine Abstimmung mit folgendem Ergenbiss: 2 dagegen / 3 dafür.
Folgende Meinungen hatten wir zu diesem Beschluß: 1) 3 von 5 ist die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder - Beschluß zugestimmt 2) 3 von 7 ist keine Mehrheit der Stimmen der 7 BR Mitglieder - Beschluß abgeleht
Wir haben zur Sicherheit den Beschluß auf die nächste Sitzung verschoben. Wer weiß Rat?
Steht in §33 BetrVG: (1) 1 Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nicht anders bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. 2 Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. (2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
Nach meinem Verständnis ist der Beschluss angenommen, da die Mehrheit der BRM (5) anwesend waren und davon die Mehrheit (3) dem Beschluss zugestimmt haben.
Die Abstimmung dürfte deswegen nicht nochmal verschoben werden. Beschluss ist Beschluss.
1) 3 von 5 ist die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder - Beschluß zugestimmt (...) Wer weiß Rat?
1) ist richtig: Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. [SIZE=7](§ 33 I BetrVG - Fettung von mir)[/SIZE] Winfried