Teilnahme an Sitzungen

  • Hallo zusammen,

    bei der vorletzten Sitzung hat sich bei uns folgendes zugetragen:

    Ein ordentliches BR Mitglied, welches per Einladung als Abwesend gekennzeichnet war erscheint ohne weiteres zur BR Sitzung.

    Da wir aufgrund besonderer Umstände an diesem Tag nicht auf 17 Mitglieder gekommen sind, spielte es in der Anzahl der Teilnehmer keine Rolle.

    Ich stelle mir jedoch die Frage ob dieses Mitglied überhaupt erscheinen durfte? Es war abgemeldet und ist daher nicht auch nicht eingeladen worden.

    Gibt es so eine Art Teilnahmerecht ohne Einladung? Falls es hierzu eine gesetzliche Regelung gibt, hätte ich gerne auch den Verweis hierauf, da dieses Thema bei uns gerade auf "kleiner Flamme" gehalten wird.

    Im Vorfeld bereits vielen Dank

    Mr. Santander

  • In eurem Fall sicherlich kein Problem, da der BR eh nicht vollzählig war, sofern alle wirklich verhindert waren (Urlaub, Krankheit, Dienstreise, Seminar).

    Dieses Thema wurde in Bezug auf die Teilnahme von Ersatzmitgliedern behandelt.

    Hättet ihr für ihn ein Erstzmitglied geladen und es wären alle 17 BRM anwesend, dann hätte das (ordentliche)BRM wieder gehen müssen.

    Oder hätte das EBRM wieder gehen müssen, da das BRM doch nicht verhindert ist?

    Jetzt weiß ich auch nicht mehr weiter :cry: .

    heig

  • Natürlich darf ein Mitglied an der Sitzung teilnehmen, wenn er (doch) nicht verhindert ist, muss er sogar. Das Ersatzmitglied muss dann leider wieder gehen, da ansonsten die Beschlüsse aufgrund falscher Ladung unwirksam sind.

  • Etwas erstaunt bin ich, dass das BRM nicht (mit TO) geladen wurde. Dies hätte m.E. auch dann erfolgen müssen, wenn es sich als verhindert abmeldet. Es könnte ja sein, dass ein TOP auf der TO ist, der ein so starkes Interesse für ihn/sie hat, dass es teilnehmen will.

  • Hallo Heelium, Du bist also wirklich der Meinung, dass ein BRM, das definitiv verhindert ist und sich für die Sitzung bereits abgemeldet hat, geladen werden muss? Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Klar: Fitting § 29 RN 34 (21. Auflage): "Der BRV hat zu den BR-Sitzungen alle Mitglieder des BR rechtzeitig einzuladen... Mit der Ladung ist idR auch die TO bekannt zu geben. Finden die BR-Sitzungen entsprechend der GO des BR stet zu einer bestimmten festgelegten Zeit statt, so kann die Ladung der BRM unterbleiben... In diesem Falle ist den BRM jedoch noch die TO rechtzeitig mitzuteilen..."
    Da steht nichts, dass verhinderte BRM keine TO bekommen brauchen/dürfen/sollen/müssen...
    Auch der Gesetzestext spricht von BRM. Nur im letzten Satz (6) heißt es, dass der BRV für ein verhindertes BRM das Ersatzmitglied zu laden hat. (es heißt ja auch nicht "anstelle des BRM zu laden")

  • Hallo Heelium,

    mir scheint, Du bist auf dem Weg des Holzes. Natürlich hat der/die BRV nach allen Kommentierungen ordnungsgemäß alle BRM zu laden. Bei Verhinderung von BRM rücken jedoch nach § 25 I BetrVG Ersatzmitglieder nach, und zwar in alle Rechte und Pflichten als BRM, sie sind dann schlichterdings "Mitglieder" des BR. Mit Deiner Fittingfundstelle sind als "Mitglieder" somit die nicht verhinderten BRM und diese NachrückerInnen gemeint. Der/die Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied (...) das Ersatzmitglied zu laden. (§ 29 II BetrVG - Fettung von mir) "Für" heißt ganz klar: anstatt. Eine zeitweilige Verhinderung, die zum Nachrücken von Ersatzmitgliedern führt, heißt ja (laut den Kommentierungen) auch, dass das BRM aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht in der Lage ist, die betriebsverfassungsrechtlichen Obliegenheiten auszuüben.

    Überlege mal, was aus Deinem Begriff von "Mitglied" des BR folgen würde, wenn man sich das ganze BetrVG ansieht, z.B. § 33 I.

    Dass man einem verhinderten BRM ggf. die TO mitteilen kann, steht auf einem anderen Blatt. Müssen tut man nicht. Vielleicht solltest Du Dir die Kommentierungen zum § 25 BetrVG genauer zu Gemüte führen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ich glaube, ihr redet aneinander vorbei.
    Um überhaupt zu wissen, ob ich an dem Termin verhindert bin, muss ich doch erstmal wissen, wann der Termin stattfindet. Erst dann sage ich ab. In der Regel ist es also so, dass erst die Einladung kommt und dann die Absage.
    Steht aber von vornherein fest, dass ich verhindert bin, dann muss auch keine Einladung erfolgen. Wozu auch?

  • Hallo Jakob,

    genau darum ging es doch, nämlich darum, ob ...

    Zitat von Winfried :

    ein BRM, das definitiv verhindert ist und sich für die Sitzung bereits abgemeldet hat, geladen werden muss

    Und dieser Meinung ist Heelium wohl gewesen. M.E. fälschlicher- und auch absurderweise.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Bevor ihr euch noch weiter prügelt...

    LAG-BERLIN – Beschluss, 7 TaBV 2220/04 vom 01.03.2005

    Leitsatz: Ein Betriebsratsmitglied ist bei Abwesenheit wegen Urlaub, Erziehungsurlaub oder ähnlichem solange als verhindert anzusehen, wie es dem Betriebsratsvorsitzenden nicht positiv angezeigt hat, dass es ungeachtet der Abwesenheitssituation seine Betriebsratstätigkeit durchführen möchte.

  • Zitat von Petrus :


    Bevor ihr euch noch weiter prügelt...

    LAG-BERLIN – Beschluss, 7 TaBV 2220/04 vom 01.03.2005

    Leitsatz: Ein Betriebsratsmitglied ist bei Abwesenheit wegen Urlaub, Erziehungsurlaub oder ähnlichem solange als verhindert anzusehen, wie es dem Betriebsratsvorsitzenden nicht positiv angezeigt hat, dass es ungeachtet der Abwesenheitssituation seine Betriebsratstätigkeit durchführen möchte.


    Wüde ich auch so sehen. Dürfte nicht teilnehmen. Nun steht er aber "kurz vor Sitzungsbeginn in der Tür", um seine "Verhinderungsbeendigung" mitzuteilen. Was denn nun?

  • Zitat von heig :


    Oder hätte das EBRM wieder gehen müssen, da das BRM doch nicht verhindert ist?

    Jetzt weiß ich auch nicht mehr weiter :cry: .

    heig


    An der Stelle war ich auch schonmal.

    Ich glaube das war auch die Ursprungsfrage!

    heig

  • Zitat von pillepalle :


    Nun steht er aber "kurz vor Sitzungsbeginn in der Tür", um seine "Verhinderungsbeendigung" mitzuteilen. Was denn nun?


    In dem Augenblick, in dem er in der Tür steht, zeigt er doch dem versammelten Gremium samt BRV positiv an, dass er BR-Arbeit leisten möchte...
    Folglich ist er nicht mehr als verhindert anzusehen und nimmt folglich verpflichtend an der Sitzung teil, während das EBRM wieder seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachkommen darf. Beliebt macht man sich so vermutlich aber nicht :roll: ...

  • Ich verstehe das nicht ganz.
    Wenn ich z.B. Urlaub habe, teile ich das dem BRV mit. Wenn dann aber eine BR-Sitzung stattfindet, hätte ich schon gerne eine Einladung, die bekomme ich bei uns dann halt an die Privat-Addresse geschickt. Es kann ja sein, dass da ein Tagesordnungspunkt drauf ist, der für mich so wichtig ist, dass ich den Urlaub unterbreche.

    Oder meinst du, wenn ich dem BRV meinen Urlaub anzeige, ist das noch keine Abmeldung? Wir haben das bisher so gehandhabt, dass ich als abgemeldet gelte, sofern ich mich nicht explizit anmelde.

    Thomas

  • Zitat von Petrus :

    In dem Augenblick, in dem er in der Tür steht, zeigt er doch dem versammelten Gremium samt BRV positiv an, dass er BR-Arbeit leisten möchte... Folglich ist er nicht mehr als verhindert anzusehen und nimmt folglich verpflichtend an der Sitzung teil, während das EBRM wieder seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachkommen darf. Beliebt macht man sich so vermutlich aber nicht :roll: ...

    Genau. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Guten Abend

    Ist es nicht möglich, dass das eigentlich verhinderte Mitglied "als Gast" an der Sitzung teil nimmt, an keinen Abstimmungen beteiligt ist und sich auch sonst bei den Beratungen zurück hält? Diese Aufgaben übernimmt das EBRM.

    Wünsche noch einen schönen Abend

  • Zitat von Th_Guenther :

    Ist es nicht möglich, dass das eigentlich verhinderte Mitglied "als Gast" an der Sitzung teil nimmt, an keinen Abstimmungen beteiligt ist und sich auch sonst bei den Beratungen zurück hält? Diese Aufgaben übernimmt das EBRM.

    Mit Sicherheit nicht! Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Guten Abend

    Zitat

    Mit Sicherheit nicht! Winfried

    Gibt es einen Gesetzestext aus dem dies hervorgeht? Ich habe nichts gefunden, was meinen Fall beschreibt. Was spricht denn dagegen, dass ein eigentlich verhindertes BRM an einer Sitzung teilnimmt obwohl das EBRM geladen und auch anwesend ist. Warum muss nun einer von beiden gehen? Zu Anwesenheit bei Sitzungen trotz Behinderung ist nichts zu lesen.

    Das verhinderte BRM könnte doch als stiller Zuhörer teilnehmen ohne einzugreifen?

    Wünsche euch ein schönes Wochenende.

  • Die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich § 30 BetrVG.

    Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied oder für einen verhinderten Jugend- und Auszubildendenvertreter das Ersatzmitglied zu laden. §29 Abs 2

    Wenn ein falsches Ersatzmitglied oder gar keines zur Vertretung herangezogen wird, kann das gravierende Folgen haben. Ein Betriebsratsbeschluss, der in fehlerhafter Besetzung gefasst wird, ist unwirksam, wenn der Betriebsratsvorsitzende von der Verhinderung Kenntnis hatte und gleichwohl das Ersatzmitglied nicht geladen hat.

    http://www.treffpunkt-betriebs…undlagen_ersatzmitglieder

    Ein ordnungsgemäßer Beschluss setzt immer eine ordnungsgemäße Ladung voraus. Ansonsten haben an der Beschlussfassung falsche Personen teilngenommen.
    Wenn er am Beschluss nicht teilnimmt, ist der Beschluss nicht sofort unwirksam. Es liegt aber ein Verstoß gegen die Nichtöffentlichkeit vor.