Angenommen, der BR fasst den Beschluß, den Kollegen Müller Mitte Oktober nach Frankfurt (500 km) zum Seminar "Arbeitsrecht I" zu delegieren.
Die GF "prüft " die Mitteilung über den Beschluss und stellt durch Recherchen fest, dass ein ebensolches Seminar zeitgleich in einen Ort stattfindet, welcher nur 50 km entfernt ist. Das entsprechende BR-Mitglied schließt sich dem Wunsch des AG an und will nun nach Freiburg.
Benötigt es hierfür einen neuen Beschluss des Gesamtgremiums, denn dieses hatte ja explizit nur dem Seminar in Frankfurt mit Ort, Datum und Seminarnummer nach § 37.6 zugestimmt?
Oder kann diese Änderung der Örtlichkeit geräuschlos vollzogen werden?