Neuer Beschluß für neuen Seminarort?

  • Angenommen, der BR fasst den Beschluß, den Kollegen Müller Mitte Oktober nach Frankfurt (500 km) zum Seminar "Arbeitsrecht I" zu delegieren.
    Die GF "prüft " die Mitteilung über den Beschluss und stellt durch Recherchen fest, dass ein ebensolches Seminar zeitgleich in einen Ort stattfindet, welcher nur 50 km entfernt ist. Das entsprechende BR-Mitglied schließt sich dem Wunsch des AG an und will nun nach Freiburg.

    Benötigt es hierfür einen neuen Beschluss des Gesamtgremiums, denn dieses hatte ja explizit nur dem Seminar in Frankfurt mit Ort, Datum und Seminarnummer nach § 37.6 zugestimmt?

    Oder kann diese Änderung der Örtlichkeit geräuschlos vollzogen werden?

  • Hallo,

    da der AG ja der Kostenübernahme nicht zugestimmt hat, halte ich es für eleganter einen neuen Beschluss zu fassen, diesen dem AG zu übermitteln und dann seine entsprechende Zustimmung zu erhalten.
    Ob dies formaljuristisch notwendig ist weiss ich nicht.
    Wie gesagt, ich halte es für die elegantere Lösung.

    Gruß
    Wolle

  • Zitat von Wolle :

    Ob dies formaljuristisch notwendig ist weiss ich nicht.

    Es ist. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Nach §37/6 BetrVG habt ihr einen Beschluß gefasst, das Koll.S am ifb-Seminar "XY" in der Zeit vom.... bis... in X Stadt teilnimmt.

    Der AG hat aus nachvollziehbaren Gründen abgelehnt.

    Also müßt ihr einen neuen Beschluß fassen, in dem alle o.g.Angaben zum neuen Seminar stehen.

    Wenn ihr das versäumt könnte sich der AG weigern die Kosten zu übernehmen (Urteil BAG v. 8.3.2000 - 7ABR11/98).

    heig

  • Das ist ja mein reden, aber mir fehlte bisher ein Urteil oder ein detaillierter Hinweis auf die Verfahrensweise.
    Wäre denn ein Beschluss auch gültig, wenn er nur den Koll. S, den gewünschten Monat und das Seminarthema enthielte?

  • Der Beschluß ist sicherlich gültig, aber unvollständig. Ein unvollständiger Beschluß ist immer anfechtbar.

    Wo liegt denn das Problem einen vollständigen Beschluß zu fassen der alle Angaben enthält? In eurem ersten Beschluß habt ihr doch auch den Seminarort genannt!

    heig

  • Also ich bin auch überzeugt davon, dass in dem Beschluss alle nötigen Angaben zum Thema, Ort, Zeit und Teilnehmer enthalten sein müssen, ich habe nur leider das Problem, dass das eine oder andere BRM (aus der alten Riege wohlgemerkt) erst den vollständigen Beschluss mit verabschiedet, dann aus terminlichen Gründen an einem anderen Ort an der Schulung teilnehmen möchte und uns versucht klarzumachen, dass eine Änderung des Seminarortes keinen neuen Beschluss erfordert.
    Und um der Idee, hier zukünftig vorab gar keinen Ort mehr anzugeben gleich zu Beginn den Wind aus den Segeln nehmen zu können habe ich gefragt.

  • hi

    Zitat von Interessierter :

    ich habe nur leider das Problem, dass das eine oder andere BRM (aus der alten Riege wohlgemerkt) erst den vollständigen Beschluss mit verabschiedet, dann aus terminlichen Gründen an einem anderen Ort an der Schulung teilnehmen möchte und uns versucht klarzumachen, dass eine Änderung des Seminarortes keinen neuen Beschluss erfordert.

    das spielchen würd ich dann als br nicht mitmachen. tschö tyler

  • Formularbuch BetrVG, Däubler/Kittner/Klebe, 1. Auflage 2006
    §37, Rn.19:
    Mit Blick auf die restriktive Rechtsprechung des BAG und die zunehmende Zahl von Rechtsstreiten zu diesem Thema (vgl. die Nachweise DKK-Wedde, §37 Rn. 124 ff. sowie insgesamt Däubler, Schulung und Fortbildung, 5. Aufl. 2004), muss sich ein Beschluss des Betriebsrats jeweils auf konkrete Betriebsratsmitglieder und eine nach Ort und Datum bestimmte Schulungsveranstaltung beziehen (siehe Rn. 45). Möglich sind aber auch "Vorratsbeschlüsse", die für den Fall eines ausgebuchten Seminars konkrete Alternativtermine festschreiben (siehe R. 46).

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.