Hallo,
ich habe heute herausgefunden, dass es bei uns zwar eine BV zur Arbeitszeit gibt inkl Regeln zur Zeiterfassung, diese jedoch für einen bestimmten Bereich des Betriebes gar nicht gilt. In diesem Bereich wird aber trotzdem die Arbeitszeit mittels Stempeluhr erfasst. Ohne gültige BV ist die Zeiterfassung aber mE. unzulässig. Oder sehe ich das falsch?
Ist das überhaupt erlaubt, in einem Betrieb mit BVs seine Mitarbeiter ungleich zu behandeln?
M.E. liegt bei uns nichtmal ein Betrieb vor sondern mehrere, da es unterschiedliche GmbHs gibt die jeweils ihren eigenen Betrieb haben, aber der Arbeitgeber legt das einfach so aus, dass hier ein Betrieb mehrerer Unternehmen vorliegt und somit nur ein Gremium gewählt wird.
Die Betriebe der GmbHs sind aber alle quasi eigenständig organisiert, mit jeweils eigenem Standortleiter, eigener Personalabteilung und völlig unterschiedlichen Geschäften und Orten. M.E. sind das mindestens betriebsratsfähige Betriebsteile und kein Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen. Und wenn es tatsächlich nur ein Betrieb ist, frage ich mich, ob man innerhalb dieses Betriebes seine Mitarbeiter ungleich behandeln darf.