Nachladen von Ersatzmitgliedern unter Berücksichtigung des Geschlechts

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin im Juni umständehalber BR-Vorsitzender geworden, das Gremium hatte den Wechsel beschlossen. Ich muß mich in die Geschäftsführung einfinden, will keine Fehler machen. Deshalb folgende Frage: Unser BR besteht aus 4 Frauen und 3 Männern. Wir hatten KEINE Listenwahl, sondern MEHRHEITSWAHL. Ich muss nun eine Sondersitzung anberaumen. Von den 3 männlichen Vollmitgliedern kann morgen eins nicht kommen. Unter den Ersatzmitgliedern ist ein männliches, das kommen kann. Es hat aber weniger Stimmen als etliche weibliche Ersatzmitglieder davor. Frage: Muß ich diesen Mann vorzugsweise einladen? Ich glaube, zu wissen, daß man zur Beantwortung dieser Frage nicht das Verhältnis Frauen/Männer im BR heranziehen muß, sondern die Wählerliste, weil dort ja eindeutig festgestellt wurde, wieviele Männer und Frauen in der wahlberechtigten Belegschaft vorhanden sind. Da enden aber schon meine Kenntnisse (?) und ich bin dazu nicht gerade eine rechnerische Begabung. Kann jemand von Euch mich schnell aufs Pferd setzen? Dafür wäre ich sehr dankbar. Ich grüsse Euch alle und wünsche Mut und Durchsetzungsvermögen!

  • Hallo Alpavelo,
    bei der Erstellung des Wahlausschreibens habt ihr doch die Anzahl der Sitze für des Geschlechts das in der Minderheit ist festgelegt.
    Wenn dies unterschritten wird ist geschlechtsspezifisch einzuladen ( Geschlechtsspezifische Person mit den Meister Stimmen der Ersatzmitglieder.
    Ist dies nicht der Fall ist das Ersatzmitglied mit den meisten Simmen einzuladen.

    Gruß

    Meiser

  • Team-ifb

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