Jahresbudget - Ja oder Nein

  • Hallo zusammen,

    wie haltet ihr es mit einem Budget für den BR? Wir sind 19 BR-Mitglieder, davon 15 neue Kollegen mit wenig bis keiner Erfahrung in BR-Arbeit.
    Ich kann doch als Kostenstellenverantwortlicher momentan überhaupt noch nicht abschätzen, mit welchen Themen ich welche Kollegen auf Seminare einplanen und wo sonst noch übers Jahr hinweg Kosten anfallen, von denen ich Stand heute ja vielleicht noch gar nichts weiß....

    Wäre es sinnvoll, die Budgetplanung unter dem Vorbehalt eventuelle anfallender, bisher nicht verifizierbarer Kosten abzugeben? Macht dies Sinn?

    Und wie macht ihr das bei euch im Unternehmen?

  • Hallo,

    ein Budget macht nur dann Sinn, wenn das Finanzwesen eine Planungsgröße benötigt.

    Wäre es sinnvoll, die Budgetplanung unter dem Vorbehalt eventuelle anfallender, bisher nicht verifizierbarer Kosten abzugeben?
    Das wäre ein gangbarer Weg, aber unabhängig ob der Vorbehalt direkt formuliert wird oder nicht, eine Budgetierung darf nie dazu führen, daß Ausgaben für notwendige BR-Arbeit unterbleiben, weil das Budget ausgeschöpft ist.

    Bei 15 Neulingen ist z. B. klar, daß in diesem und im nächsten Jahr ggü. den Vorjahren erheblich höhere Schulungskosten anfallen werden.

  • Planen heißt irren!

    Man kann während der Planungsphase nie die Gegebenheiten der Zukunft vollständig abbilden. Mit diesen Unsicherheiten muss man immer rechnen. Sonst würde ich nur noch Lottozahlen tippen, weil ich diese plane, dass sie kommen werden!?!

    Was ist dagegen einzuwenden, folgende Grobabschätzung zu machen:
    Personalkosten = 4 freigestellte BRM + 15 anteilige BRM (inkl. EBRM) (z.B. 4*50.000 Euro + 15*600Std*40Euro/Std) = ca. 550 T Euro (inkl. Soz.nebenkosten)) + ev. SekrätärIn + ev. JAV + ev. SBV + 4 Betr.versammlungen à 500 MA à 40 Euro ...
    Büromaterial, Kommentare usw. (z.B. 10 T Euro)
    Instandhaltung von Einrichtungen (z.B. 1.000 Euro)
    Seminare (z.B. 3*15 Seminare à 2.500 Euro = ca. 120 T Euro)

    Damit hätte der AG schon einen gewissen Anhaltspunkt, was auf ihn zukommt.
    Vielleicht sagt Ihr ihm auch noch, dass Ihr Investitionen in Höhe von z.B. 10 T Euro z.B. für PC, Stühle usw. haben möchtest.

    (Bitte das willkürliche Beispiel entsprechend anpassen und modifizieren!)

  • Danke euch für die Tipps, ich glaube, ich muss mich doch näher mit dem Thema beschäftigen. Ich wollte eine Budgetplanung aus den genannten Gründen ablehnen, nach der Aufzählung von heelium bekomme ich aber so langsam Lust darauf, eine kreative Grob- und dann Feinplanung anzufangen und mich dann vom Ergebnis überraschen zu lassen.

    Und natürlich habt ihr vollkommen recht, es wäre ja eher eine Schätzung und keine feste Planung, bei der ein Überschreiten nicht mehr möglich wäre.

    Wie sind denn eure Erfahrungen bei einer Überschreitung des geplanten Budgets?

  • Hallo,

    mach Dir nicht so viel Mühe. Wir schreiben immer den Vorjahresaufwand + Inflationsrate fort, damit halt irgendeine Zahl im Plan steht.

    Unseren AG haben wir schon von Anfang an daran gewöhnt, daß er Budgetüberschreitungen nun mal zu ertragen hat, wenn er vorher die dahinterliegenden einzelnen Beschlüsse nicht angefochten hat.

  • Ja, das wäre das Einfachste, allerdings hat der Ex-BR in der letzten Planung fast keine Kosten mehr angegeben, für Schulungen beispielsweise 7000 Euronen für insgesamt 19 Mitglieder. Auch sonst hat man vorrauseilend kaum Kosten verursacht, der Verzicht auf die vorgeschriebenen Betriebsversammlungen aus Kostengründen ist nur eins der vielen schlechten Beispiele.

    Die neuen Mitglieder sind (bisher)sehr motiviert, ich rechne in den ersten 2 Jahren mit einer Verzehnfachung der anfallenden Schulungskosten, mindestens, wenn ich nur die bisherigen Anträge auf Seminarteilnahme berücksichtige.
    Auch beim Equipement und der Nutzung neuer Medien werden wohl einige Mehrkosten zu den Vorjahren anfallen.

    Vielleicht sollte ich einfach den Faktor 10 oder 12 zum Vorjahr "planen".
    Dies zumindest wäre wenig Mühe und schnell erledigt...:lol:

  • Hallo,

    ein Budget für den BR i.S. einer fixen und nicht überschreitbaren Größe ist nicht nur sinnlos, sondern rechtswidrig, da diese Regelung u.a. dem § 40 BetrVG widerspräche.

    Ein Budget, das nicht fix ist, d.h. das jederzeit überschritten werden kann, und nur so ein Budget halte ich für statthaft, macht andererseits aber planungstechnisch für den AG wenig Sinn. Außerdem sähe ich folgendes psychologisches Problem: Für die BRM bestünde hier eine innere Barriere, eigentlich erforderliche Sachmittel und/oder Schulungen einzufordern, wenn das Budget ausgeschöpft ist, da ja eine Abmachung zwischen BR und AG besteht (so informell die auch sein mag).

    Ich meine also: Bleiben lassen.

    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Wenn ich solche Beiträge lese, geht mir die Hutschnur hoch: vom AG erwartet man sämtliche Informationen, aber selbst ist man nicht bereit sich mal eine Viertelstunde hinzuhocken und sich über solche Sachen Gedanken zu machen. Hier scheint mir die vertrauensvolle Zusammenarbeit nur in eine Richtung zu gehen.
    Man braucht sich nicht zu wundern, wenn AG die BRs im schlechten Licht sehen.

  • Hallo Heelium,

    welche Beiträge meinst Du denn mit "solchen"? :roll:

    Prinzipiell scheinst Du mit ein paar Sachen zu verwechseln oder falsch zu verstehen und Dich umsonst aufzuregen.
    :arrow: Der BR kann und darf und muss vom AG sämtliche Informationen erwarten, die dem BR aufgrund des BetrVG zustehen, um seinen Pflichten ordnungsgemäß nachzukommen - dafür muss, kann und darf der AG vom BR jedoch keine über das BetrVG hinausgehende Gegenleistung erwarten.
    :arrow: Nichts spricht dagegen, sich als BR mal hinzusetzen und sich Gedanken zu machen, was u.U. im nächsten Jahr an BR-Kosten ansteht, und es spricht nichts dagegen, das Ergebnis dieser Gedanken dem AG mitzuteilen. Aber m.E. eben nicht i.S. einer Budgetabsprache; und immer unter dem Vorbehalt der §§ 37, 40 etc. BetrVG, also der Erforderlichkeiten, die man noch nicht absehen kann! Zu meinen BR-Zeiten haben wir dem AG z.B. jährlich unter Vorbehalt mitgeteilt, welchen Mindestschulungsbedarf wir im folgenden Jahr sehen und welche Anschaffungen von Sachmitteln u.E. mindestens erforderlich sein würden, alles unter dem expliziten Vorbehalt des § 40 BetrVG und möglicher noch unbekannter weiterer Erforderlichkeiten. Budgetabsprachen haben wir aber immer abgelehnt.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,
    eine Budgetierung, die nicht überschritten werden darf, ist nicht zulässig.
    Eine Budgetierung, die überschritten werden darf, sinnlos.

    Ich sehe das wie Winfried. Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Kosten zu tragen. Damit ist doch alles gesagt. Diese Kosten sind nicht planbar, da man im Vorfeld nicht wissen kann, welche Kosten in Zukunft erforderlich werden.

    Ich würde mich nicht auf ein Budget einlassen, auch nicht auf freiwilliges.

  • Hmm, nun bin ich ratloser als zuvor. :oops:

    Budget als zwangloses Planspiel aufstellen und dieses dem AG unter Vorbehalt § 37 und 40 mitzuteilen oder es ganz bleiben zu lassen?

    Ich glaube, dies müssen wir wohl im Gremium besprechen oder vielleicht im Betriebsausschuß.

    Gibt es hierzu noch weitere Meinungen aus der eigenen Praxis?

  • Also ich habe mal auf einem Seminar gehört, das es für den BR kein Budget geben darf.

    Wie schon geschrieben, geht es immer nach Bedarf und den Bedarf bestimmt der BR.

    Ich verstehe ja auch den AG, denn der will ja auch irgendwie wissen, was auf ihn zukommt.

    Für 15 neue BRM 7000 Euro einzuplanen ist ja ein Witz, denn alleine die Seminarkosten mit Übernachtung belaufen sich doch auf ca. 1500 € je BRM.An den Grundlagenseminaren kommt erja eh nicht vorbei, also werden es ein paar teurere Jahre für den AG.

    heig

  • Hallo,
    mit einem Budget setzt Ihr euch unnötig unter Druck.Ich würde ja im Gegenzug vom AG dann erwarten,das er mir das gesamte Jahr über bestätigen muss,das er keine Veränderungen im Unternehmen vorhat.Das kann er aber nicht und somit Ihr auch nicht.Ihr dürft dies auch garnicht,da Ihr Situationsbedingt reagieren müsst.Der AG hat sowieso eine Budgetplanung für euch erstellt,das müsst Ihr nicht auch noch.Übrigends hat dies mit vertrauensvolle Zusammenarbeit nun überhaupt nichts zu tun.So wenig wie möglich,soviel wie nötig ist da meine Vorgabe.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.