Spätschicht und ab 4 Uhr Reisezeit zu einem Seminar

  • Guten Morgen,

    in wenigen Tagen habe ich ein Seminar zu dem ich zwingend mit der Bahn fahren muss. Mittags gegen 11 Uhr muss ich dort spätestens angekommen sein. Dafür muss ich gegen 4 Uhr das Haus verlassen. Gegen 17 oder 18 Uhr ist an diesem Tage "Feierabend" und am Folgetag um 8 Uhr beht es bis 15 Uhr weiter, danach ist Abreise.
    Jetzt habe ich den Tag davor Mittagsschicht (Spätschicht) bis 22 Uhr. Für den Heimweg brauche ich etwa 1 Stunde so dass ich um 23 Uhr zu Hause wäre und erfahrungsgemäß nicht vor 24 Uhr einschlafe. Spätestens um 3 Uhr müsste ich aufgestanden sein.
    Da das Seminar eine "Powerveranstaltung" ist, inc. der Gerwerkschaftsbosse und der Konzernleitung befürchte ich, dass ich den ersten Tag dort kaum überstehe.
    Wenn ich Nach Abschluß des Seminares um 23 Uhr oder so zu Hause bin, dann sehe ich kein Problem am kommenden Tag um 12:30 zur Mittagsschicht anzutreten.

    Wann muss ich nach Eurer Meinung die vorangehende Mittagsschicht unter bezahlter Freistellung beenden dürfen? Ggf. mit Argumentationshilfe.

    Danke und Gruß,

    RPW

  • Wenn du 4:00 Uhr losfahren musst,dann darfst du um 17:00 Uhr die Spätschicht verlassen, da du ja laut ArbZG zwischen 2 Arbeitstagen/schichten eine Ruhezeit von 11 h einhalten mußt.

    Die Dauer deiner Fahrt Arbeitsstätte - Wohnung spielt dabei keine Rolle.

    Ob du unbez. Freistellung in Anspruch nehmen kannst weiß ich nicht. Bei uns wird die Fahrtzeit angerechnet. Somit hast du am ersten Tag locker 10h und am zweiten Tag min. 12h.Wenn ich zum Seminar fahre schreibe ich immer die Zeit von zu Hause aus auf.

    Ich würde den Tag davor garnicht in die Schicht gehen.

    heig

  • Zitat von heig :


    Wenn du 4:00 Uhr losfahren musst,dann darfst du um 17:00 Uhr die Spätschicht verlassen, da du ja laut ArbZG zwischen 2 Arbeitstagen/schichten eine Ruhezeit von 11 h einhalten mußt.

    Die Dauer deiner Fahrt Arbeitsstätte - Wohnung spielt dabei keine Rolle.

    Ob du unbez. Freistellung in Anspruch nehmen kannst weiß ich nicht. Bei uns wird die Fahrtzeit angerechnet. Somit hast du am ersten Tag locker 10h und am zweiten Tag min. 12h.Wenn ich zum Seminar fahre schreibe ich immer die Zeit von zu Hause aus auf.

    Ich würde den Tag davor garnicht in die Schicht gehen.

    heig

    Hallo Heig,

    Fahrzeiten zu auswärtigen Beschäftigungen werden bei uns NICHT als Arbeitszeit gewertet, nur in so weit wie sie in die "normale" Arbeitszeit fällt und ansonsten an diesem Tag die geleistete Arbeitszeit weniger als 8 Stunden betrüge.

    Die Fahrt selbst ist aus der Betriebsratstätigkeit begründet. Betriebsratstätigkeit ist jedoch keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, somit sehe ich die 11 Stunden als nicht begründet an.

    Viel mehr bin ich, in so weit von der Arbeitspflicht zu befreien, als das für meine Betriebsratstätigkeit erforderlich ist. Die Handhabung bei uns im Betrieb ist in soweit mittlerweile in Ordnung wenn es sich um eine Sitzung handeln würde, die um 4 Uhr beginnt, da bekomme ich genügend Freistellung seit einigen Tagen.

    Was aber ist nun mit der reinen Reisezeit. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich auch hier 6 Stunden Schlaf haben sollte, also um 20 Uhr für die restlichen 2 Stunden zu befreien wäre.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.