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wenn man nach der arbeitsunfähigkeit immer im personalbüro antanzen muss, um da ein formular auszufüllen, mit "erkrankt von bis" und unterschrift, mehr nicht, gibts da nicht eigentlich mitbestimmung nach 87 1 nr. 1 betrvg? das müssen alle machen, und erst danach wird denen die au in der arbeitszeiterfassung angerechnet (vorher steht da noch fehltag drin).
wenn man nach der arbeitsunfähigkeit immer im personalbüro antanzen muss, um da ein formular auszufüllen, mit "erkrankt von bis" und unterschrift, mehr nicht, gibts da nicht eigentlich mitbestimmung nach 87 1 nr. 1 betrvg? das müssen alle machen, und erst danach wird denen die au in der arbeitszeiterfassung angerechnet (vorher steht da noch fehltag drin).
tschö tyler
1. aus meiner Sicht unterliegt ein Formular für Zeiterfassung der MBR 2. auch bei uns so, denn die AU kann ja erst am 3.Tag der Krankheit festgestellt worden sein
das scheint mir schon das Ordnungsverhalten nach § 87.1.1 zu betreffen, denn Arbeitsverhalten ist es ja nun sicher nicht. Eine Verpflichtung zum Antanzen und Formular ausfüllen sehe ich auch nicht. Der Arbeitnehmerpflicht ist meines Erachtens genüge getan, wenn man sich zum Arbeitsbeginn telefonisch krank meldet. Ob ich hier allerdings ein Fass aufmachen würde?
wie jetzt? eine au kann doch auch bloß 1 tag dauern oder 2? das formular mußt du bei uns immer ausfüllen, egal wie kurz du krank warst. tyler
Na gut, dann ausführlicher:
Du stellst morgens fest, dass es dir schlecht geht und rufst in der Firma an, um dich krank zu melden. Am nächsten Tag immer noch schlecht. Du kennst dich und deinen Körper und gehst davon aus, dass es wie immer läuft und du am dritten Tag wieder zur Arbeit erscheinen kannst. Nun kommt es... Du bist auch am dritten Tag krank und gehst zum Arzt. Der Arzt stellt dir eine AU aus (Ja, ich weiß, er darf auch rückdatieren, machen aber nicht alle oder es wird vergessen). Wenn du wieder in der Firma bist stellst du erschrocken fest, dass die AU nicht den gesamten Krankenverlauf widerspiegelt. Deswegen das Formular für die Zeiterfassung.
Bürokratismus lass grüßen. Das habe ich noch nie gehört.
Wenn ich die AU Bescheinigung vom Arzt beim AG (Perso)abgebe, dann hat er doch ein amtlichen Beweis, dass ich vom ... bis ... (idR) nicht gearbeitet habe und die Lohnfortzahlung greift. Warum dann extra noch ein Formular?
Das ist doch doppelt gemoppelt. Wie man bei uns so sagt.
Für mich ein klarer Fall für §87(1)BetrVG.Vielleicht könnt ihr den AG mit Arbeitsentlastung und Papiereinsparung überzeugen.
Wenn du wieder in der Firma bist stellst du erschrocken fest, dass die AU nicht den gesamten Krankenverlauf widerspiegelt.
Die AUB muß ja auch nicht den gesamten Krankheitsverlauf ab dem 1. AU-Tag "widerspiegeln", sondern nur den, der über eine AU von mehr als 3 Kalendertagen hinausgeht.
Zitat von Rolf L :
Deswegen das Formular für die Zeiterfassung. Besser jetzt?
Die Logik erschließt sich mir nicht. Mir fällt eigentlich auch nur das Wort "Bürokratismus" dazu ein.
Die AUB muß ja auch nicht den gesamten Krankheitsverlauf ab dem 1. AU-Tag "widerspiegeln", sondern nur den, der über eine AU von mehr als 3 Kalendertagen hinausgeht.
Die Logik erschließt sich mir nicht. Mir fällt eigentlich auch nur das Wort "Bürokratismus" dazu ein.
Grüsse Winfried
Irgendwie fühle ich mich unverstanden.
Wenn ein Mitarbeiter einige Tage nicht in der Firma ist, muss er bekanntmachen, weshalb nicht. Im Falle der Krankheit gilt die AUB. Evtl. noch die Tage, bevor die AUB geschrieben wurde.
Woher soll jetzt der Verwalter der Zeiterfassung wissen, dass die gesamte Fehlzeit Krankentage waren? Es könnte ja auch zunächst Gleitzeit sein (Mit Vorgesetzten abgesprochen) und anschließend Krank. Klaro?
Der " Verwalter der Zeiterfassung" muß doch von der Perso oder vom Vorgesetzten eine Mitteilung bekommen, warum ich nicht im Betrieb war. Es kann doch im Krankheitsfall bzw. hinterher nicht die Aufgabe eines jeden einzelnen sein sich selbst darum zu kümmern. Wozu gibt es EDV, Computer, AUB, Dienstreiseaufträge u.s.w..
der/die AN hat laut § 5 EntgFG dem AG die AU unverzüglich mitzuteilen. Nicht mehr. Damit weiß der AG vom ersten Moment an, warum der/die AN nicht im Betrieb ist, nämlich der AU wegen. Der/die AN hat laut Gesetz erst einmal keine weiteren Pflichten (außer der AU dauert länger als 3 Kalendertage, dann ist die AUB vorzulegen); wie nun der AG sein internes Informationsmanagement betreibt, ist - auch nach dem Gesetz - nicht Sache des/der AN.