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Wir sind nicht tarifgebunden. Drei Koll.haben auf Kosten des AG eine Qualifizierung zum Verlademeister absolviert. Da sie auf Grund ihrer Tätigkeit und ihrer Ausbildung eine hohe Verantwortung tragen, möchten sie diese Tätigkeit auch zusätzlich vergütet haben. Der AG stellt sich auf die Hinterbeine und argumentiert, das er schon genug Kosten durch die Quali hatte.
Wie ist das bei euch geregelt?
Ich erwarte dringend eure Antworten,denn ich habe erst eben davon erfahren, und 14:00 Uhr ist schon der Gesprächstermin.
Die Entlohnung nach erfolgreicher Qualifizierung hätte man VOR Beginn, im Zuge der Gespräche der Kostenübernahme, klären sollen. Vielleicht hilft ein Kompromiss: AN arbeiten für einen bestimmten Zeitraum (1 Jahr?) zu den bisherigen Konditionen. Danach erfolgt bessere Entlohnung i.H.v. X €.
was sagt den euer Eingruppierungssystem zu diesem Fall? Grundsätzlich richtet sich die Eingruppierung nach der Tätigkeit. Hat sich diese nicht geändert, liegt es nahe, dass sich auch an der Vergütung nichts ändert. So wird wohl der Ingenieur, der Straßen fegt, gleich eingruppiert, wie ein Straßenfeger ohne Berufsausbildung. Werden mit der höheren Qualifikation jedoch auch höhere Verantwortungen, Befugnisse, etc. übertragen, ist auch der Vergütungsanspruch ein anderer und die Vergütung entsprechend anzupassen.
Ohne Tarifvertrag gilt: Das Entgelt wird zwischen AG und AN frei ausgehandelt. Falls man beim eigenen AG nicht zu einer einbvernehmlichen Lösung kommt, muss man diese bei einem anderen Arbeitgeber anstreben.
Nicht ganz richtig Timo. Auch ohne TV besteht Anspruch auf korrekte Eingruppierung, zumindest dann, wenn es innerhalb des Betriebs ein Vergütungssystem mit Lohngruppen gibt.
Das Entgelt wird zwischen AG und AN frei ausgehandelt.
Das stimmt. Jedoch könnte hier § 87 I Nr. 10 BetrVG tangiert sein. Deswegen die Frage an den Threadstarter: Habt Ihr ein Eingruppierungs- bzw. Entlohnungssystem? Wenn ja, haben sich durch die Qualifikation und die neue Tätigkeit Veränderungen bzgl. Eingruppierung und Entlohnung ergeben?
Es gibt bei uns natürlich Lohngruppen und auch Stellenbeschreibungen und Zulagen für bestimmte Tätigkeiten.
In diesem Fall betrifft es zwei Werkzeugmacher die für die Verladung von Werkzeugen verantwortlich gemacht werden und einen Staplerfahrer.
Das Gespräch hat (ohne meine Beteiligung) stattgefunden und der AG will den Sachverhalt nochmals prüfen. Die Koll. wollen bei negativem Ergebnis ihren Verlademeister zurückgeben.Ob sie damit aus der Verantwortung sind ?.