Bezahlung der Seminar Zeit und Reisezeit.

  • Hallo zusammen,

    wir waren von unserem neuem Betriebsrat auf unserem erstem Seminar BetrVG Teil I. Jetzt soll uns für die Seminar Zeiten nur pauschal acht stunden bezahlt werden. Und die Reisezeit gar nicht!

    Ich finde das nicht richtig!

    Wie ist es wirklich?

    Meldet euch bitte!

    Alles Liebe!

    JMK!

  • Zitat von JMKio :

    Jetzt soll uns für die Seminar Zeiten nur pauschal acht stunden bezahlt werden.

    Herrjeh! Was war das denn für ein Seminar? Nach meiner Erinnerung setzen die Seminaranbieter doch üblicher Weise 8 Unterrichtsstunden á 45 Minuten an, was nur 6 Zeitstunden wären.

  • Zitat von Timo Beil :

    Herrjeh! Was war das denn für ein Seminar? Nach meiner Erinnerung setzen die Seminaranbieter doch üblicher Weise 8 Unterrichtsstunden á 45 Minuten an, was nur 6 Zeitstunden wären.

    Also wenn ich dich richtig verstehe, meinst du allen ernstes daß für ein Seminar nur mit sechs Stunden vergütet werden müßte oder sollte?

    Dann mal viel spaß auf dem weg zum Sozialamt!

    Mein Beileid!

  • Zitat von JMKio :


    Also wenn ich dich richtig verstehe, meinst du allen ernstes daß für ein Seminar nur mit sechs Stunden vergütet werden müßte oder sollte?

    Da hast Du mich nicht richtig verstanden.

    Wie viel Stunden erwartest Du denn an Vergütung?

  • Hallo zusammen Also bei uns kenne ich das so und wird auch so praktiziert : Ich schreibe mir persönlich täglich die Zeiten des Seminarbeginns und Ende auf. Diese gebe ich dann in der PA ab und wird dann , wenn es täglich mehr Stunden sind als ich üblicherweise arbeite, meinem Zeitkonto gutgeschrieben.
    An und Abreise wird genauso verfahren.. also auch bezahlt.

  • Zitat von Timo Beil :

    Da hast Du mich nicht richtig verstanden.

    Wie viel Stunden erwartest Du denn an Vergütung?

    Mindestens die Zeit die ich auch dort war, genauso auch mindestens die Zeit die ich auf reise war, daß mir diese vergütet wird!

    Ich will mich nicht verschlechtern nur weil ich ein ehrenamt nach gehe!

    Ich lebe nun mal auf stundenbasis und bei einem niedriegen Stundenlohn ist man nur mal darauf angewiesen, auf jede einzelne Stunde!

    Wenn ich regulär gearbeitet hätte stände ich mir wesentlich besser!

  • Zitat von JMKio :

    Mindestens die Zeit die ich auch dort war

    Also an den Nicht-Reisetagen 24 Stunden?


    Zitat von JMKio :

    Wenn ich regulär gearbeitet hätte stände ich mir wesentlich besser!

    Wie viel Stunden arbeitest Du denn pro Tag?

  • Das Seminar gedauert hat, um es genauer zu sagen.

    Das heißt acht einhalb Stunden.

    Da ich keine regelmäßige Arbeitszeit habe, die unterscheidet sich von Tag zu Tag ( Schichtarbeit ), kann man dieses nicht festlegen. Aber vergleichbare hätten etwa neun Stunden gearbeitet.

  • Zitat von JMKio :

    Das Seminar gedauert hat, um es genauer zu sagen.

    Das heißt acht einhalb Stunden.

    Ach gucke mal! Da haben wir ja wieder mal einen Wurm!

    Sind bei den 8 1/2 Stunden denn Pausen enthalten? Oder hast Du die bereits heraus gerechnet?

  • wie du es trehst oder wendest ich will mich nicht benachteiligen schlechter stellen lassen!

    Ganz einfach!

    Alles andere interessiert mich nicht!

    Ich mach das nicht zu meinem Privat oder Freitzeit vergnügen!

    Ich weiß ja nicht warum du zur Arbeit gehst?

    Ist mir eigentlich auch egal warum du was auch immer machst!

    Meinen Standpunkt habe ich klar gestellt!

    Entweder du kannst was sinnvolles dazu sagen oder halt jemand anderes!

    Ansonsten noch einen schönen Tag!

  • Zitat von Svenja :


    Hallo zusammen Also bei uns kenne ich das so und wird auch so praktiziert : Ich schreibe mir persönlich täglich die Zeiten des Seminarbeginns und Ende auf. Diese gebe ich dann in der PA ab und wird dann , wenn es täglich mehr Stunden sind als ich üblicherweise arbeite, meinem Zeitkonto gutgeschrieben.
    An und Abreise wird genauso verfahren.. also auch bezahlt.

    das hört sich noch einigermaßen vernünftig an!

  • Hallo,

    die Rechtslage ist m.E. bei der Teilnahme an BR-Schulungen ganz eindeutig. Hier wird am Thema vorbei gestritten. Weder bekommt das BRM pauschal die Netto- oder Bruttoschulungszeit gutgeschrieben, noch hat es ein pauschales Anrecht auf die Vergütung der Fahrtzeiten. Ob und wann ein AG aus Unwissen mehr vergütet, kann hier nicht Maßstab sein.

    Das BRM hat - ganz schlicht - für die Schulungsteilnahme das Entgelt zu erhalten, das ihm zustünde, wenn es - statt an der Schulung teilzunehmen - im Betrieb weitergearbeitet hätte (Lohnausfallsprinzip). Wurde das BRM vor der Schulung regelmäßig über die vertraglich geschuldete ArbZ hinaus herangezogen, so ist ihm während der Schulungsteilnahme auch das entgangene Entgelt für die ausgefallenen vermehrten Arbeitseinsätze zu zahlen, wenn der Arbeitseinsatz nur wegen der Schulung unterblieben ist.

    Der Umfang des Freizeitausgleiches, der dem BRM zusteht, beschränkt sich auf die ArbZ eines in vollzeit beschäftigten BRM.

    JMKio: Andere anblöken oder beleidigen, nur weil sie Fragen stellen oder kritische Anmerkungen machen, hilft auch nicht weiter.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • JMKio: Du hast hier schon viele Fragen gestellt und sie wurden Dir auch meistens beantwortet. Warum bist Du jetzt so agressiv. Da macht Antworten keinen Spaß.

    Und Du darfst nicht vergessen, BR-Arbeit ist ein Ehrenamt! Wenn Du auf Staundenbasis arbeitest - was ist Deine reguläre Arbeitszeit?

    Wie ist Deine Schulung aufgebaut? Meine Schulungen waren immer 1 Woche. Genau genommen von Montag nachmittag bis Freitag mittag. Und in meiner Anwesenheitsliste stehe ich so, als wenn ich ganz normal gearbeitet hätte. Keine Überstunden, keine Minusstunden.

    Wenn ich regulär in der Woche arbeite, fällt da schon die eine oder andere Überstunde an. Wenn ich auf Schulung bin eben nicht.

    Liebe Grüße

    Lisa

  • Hallo,

    wenn die Schulung außerhalb der Arbeitszeit liegt, dann ist der Ausgleichanspruch begrenzt auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Siehe §37 Abs. 6 BetrVG

  • Was heißt außerhalb der Arbeitszeit?

    Wir haben Schichtdienst mit unterschiedlichen Anfangszeiten und endzeiten.

    Zum Beispiel Frühschicht von 4 bis 12 oder 4.30 bis 13 und so weiter.

    Keiner hat feste Zeiten.

    Entschuldigung wenn mich das etwas aufwühlt aber wenn es um das Geld geht hört für mich jeder Spaß auf.

    Das ist für mich der einzigste Grund warum ich zur Arbeit gehe. Und von dem Geld bekommen wir hier im Sicherheitsgewerbe nicht gerade viel. Ja ja ich weiß es gibt genügend denen geht es noch schlechter! Nach Unten kann man immer Vergleichen!

    Ich denke das es nicht in Ordnung ist pauschal Dienstag bis Donnerstag mit acht Stunden für das Seminar bezahlt zu bekommen. Für den Monatg großzügigerweiße mit einer Stunde für die Kennenlernrunde. Aber keine Fahrzeit bezahlt. Und für den Freitag mit fünf Stunden.

    Ehrenamt hin oder her für lau mache ich nichts!

    Meine Miete und alles andere will auch bezahlt werden!

  • Zitat von JMKio :


    Was heißt außerhalb der Arbeitszeit?
    Wir haben Schichtdienst mit unterschiedlichen Anfangszeiten und endzeiten.


    Dann ist die Schicht, die Du gearbeitet hättest, wenn Du nicht auf Seminar gewesen wärst, Deine normale Arbeitszeit.
    Am An- bzw. Abreisetag gilt das im Prinzip genauso. Je nach Seminarort könnte hier aber der Fall eintreten, dass Du vor bzw. nach dem Seminar noch in der Firma zum Dienst erscheinen musst. Ich hatte mal ein Seminar an einem Ort, von dem mein Arbeitsplatz in ca. 30 min erreichtbar war. Wenn Freitag das Seminar also um 12:00 endet, ich dann meine gesetzliche Mittgaspause bis 12:30 mache, konnte ich ca. 13:00 an meinem Arbeitsplatz sein und musste noch 3 Stunden bis 16:00 arbeiten. Da ich aber lieber eher ins Wochenende wollte (meine Entscheidung!), gab’s an diesem Tag nur 5 statt 8 Stunden bezahlt.

  • Hallo JMKio,

    für den Montag 1 Stunde und für den Freitag nur 5 dürfte doch deutlich unter Deinem Entgeltanspruch liegen, dieser ist begrenzt durch das, was eine Vollzeitarbeitskraft an dem Tag gearbeitet hätte. Vereinfacht gesprochen: Sind das bei Euch 8 Stunden, dann sind Dir 8 Stunden zu vergüten, sind es 10, dann sind Dir 10 Stunden zu vergüten. Und außerdem alle Zuschläge, die Du bekommen hättest, wärst Du nicht auf der Schulung!

    Und der Anspruch ist einklagbar. Wenn Dein AG Dir also wegen BR-Tätigkeit zu wenig vergütet, dann kannst Du Dir das Entgelt einklagen. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung und weitere Gerichtskosten hätte nach § 40 BetrVG der AG zu tragen. Suche Dir eineN fähigeN FachanwaEltIn für Arbeitsrecht und lasse Dich beraten.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

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