Hallo Miteinander,
ich gehe mal davon aus, dass die Arbeitnehmer berechtigt sind, Ankündigungen der Geschäftsleitung an deren schwarzem Brett während der Arbeitszeit zu lesen, oder?
Ebenso können sie das schwarze Brett auch mindestens einmal täglich während ihrer Arbeitszeit aufsuchen um nachzuschauen, ob es etwas neues gibt, richtig?
Und sie können das auch dann während der Arbeitszeit machen, wenn das schwarze Brett in der Kantine hängt, wieder richtig?
Servus
Der Münchener