Schlechte Zusammenarbeit

  • Hallo Zusammen,

    unser BR setzt sich aus 9 BR Kollegen zusammen. Die komplette Vorbereiuntung/Nachbereitung sowie die Informationen und auch das Wissen kommen immer nur von den gleichen Personen (5).
    Die anderen 4 Gremiumskollegen arbeiten mehr schlecht als recht mit halten sich aus allem raus und sitzen ihre Zeit in den Sitzungen ab.

    Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, diesem Verhalten entgegenzuwirken?

    Wenn einer Ehrfahrung zu diesem Thema gemacht hat freue ich mich über Informationen, da das BetrVG nich viele Möglichkeiten hierzu bietet.

    LG

  • Hallo Franko Zando,
    das Problem haben viele BR`s
    Man kann diese Kollegen / Kolleginnen als beratungsresistente ruhende Energieträger ablegen.

    Zu nächst die Kollegen / Kolleginnen mit Nachdruck auffordern Aufgaben zu übernehmen

    Bei 9 BR-Mitgliedern habt ihr doch sicher einen Betriebsausschuss, ihr könnt dann alles was möglich ist in den Ausschuss delirieren. Somit sind die die nicht mitzeihen wollen nur dann beteiligt, wenn der BR als ganzes gefordert ist, und dann habt ihr 5 die Mehrheit.

    Nächste Möglichkeit, per Beschluss Aufgaben mit Termin, an die die nichts tun wollen delirieren. Wenn die sich dann permanent verweigern und nichts tun, abmahnen und am Ende ein Amtsenthebungsverfahren einleiten.

    Die BR-Kollegen durch Fragen und Aufgaben / Aufträge aus der Belegschaft unter Druck setzen.
    Nach dem Motto ich hab dich gewählt als mach etwas für mich; Wieso kannst du mir keine Auskunft geben, du bist doch im Betriebsrat

    Gruß Meiser

  • Hallo,

    Delirien sollte man während der BR-Tätigkeit tunlichst vermeiden... :wink: Auch ansonsten kann ich Meiser in größeren Teilen nicht zustimmen, das ist mir viel zu aggressiv, das führt zu Verhärtungen, das ist überhaupt nicht zielführend, diese Wortwahl regt mich etwas auf. Fraktionsbildung, offensiv angehen, Druck über die Belegschaft aufbauen, Ausschlußverfahren, Menschen "ablegen"? Ja genau, und wenn ich Schnecken im Garten habe, die meinen Salat auffressen, dann zünde ich da eine kleine Atombombe: dann sind die Schnecken hinterher sicher tot.

    :arrow: Es ist bei einem 9-köpfigen BR doch überhaupt nicht vorgesehen, und auch schwerlich machbar, dass alle BRM sich an der Geschäftsführung beteiligen (Vorbereitung, Nachbereitung, Informationsbeschaffung, das sind für mich alles klassische Geschäftsführungstätigkeiten). Vielmehr schreibt das BetrVG vor, dass die Geschäftsführung im 9-köpfigen BR von einem 5-köpfigen BA zu übernehmen sei (§ 27 BetrVG). Den bestellt man, und der macht das.
    :arrow: Als BR sollte man nicht gleich Schlachtlinien aufbauen, sondern sich erst einmal in einem kooperativen Klima über Arbeitsverteilungen, Interessensschwerpunkte etc. unterhalten. Man kann Ausschüsse bilden und in diese Ausschüsse BRM berufen. Man kann konkrete Aufträge verteilen. Eventuell liegen Unsicherheiten vor, dann versucht man diese zu bearbeiten, oder es gibt Wissenslücken, dann versucht man diese zu schließen, z.B. über Schulungen. M.E. sollte Euer BR mal in Klausur gehen und solche Themen in einem wertschätzenden und anständigen Klima durchsprechen.
    :arrow: In jedem BR gibt es Menschen, die sich mehr, und Menschen, die sich weniger einbringen. Das ist auch bei vielen anderen ehrenamtlich Tätigen so, das hängt von vielen Faktoren ab, die in den Personen, in den Gruppenstrukturen etc. liegen. Das halte ich für relativ normal und akzeptabel, sofern es sich innerhalb eines bestimmten Rahmens bewegt. Damit muß man in gewisser Weise auch leben können.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Danke für die Auskünfte, wenigstens ist es gut zu wissen, dass es auch öfters vorkommt.
    Das man einen BA gründen muss und nach § 28 Aufgaben übertragen kann weiss ich auch. Von diesen Beschlüßen machen wir auch im mom viel gebrauch, da man auf die Aussagen mancher gut verzichten kann.

    Ich danke euch.

    LG

  • Ich sehe das ähnlich wie Winfried.
    Das wirst du in jedem größeren Gremium haben. Es gibt Leute die sind extrem aktiv und andere eher weniger. Sanktionsmöglichkeiten habt ihr da (Gott sei Dank) nicht.

  • Hallo!

    Zitat von Franko Zando. :

    Das man einen BA gründen muss und nach § 28 Aufgaben übertragen kann weiss ich auch. Von diesen Beschlüßen machen wir auch im mom viel gebrauch, da man auf die Aussagen mancher gut verzichten kann.

    Du beschwerst Dich also auf der einen Seite über mangelnde Mitwirkung mancher BRM und auf der anderen Seite schließt der BR BRM von der Mitwirkung aus, indem Ihr Aufgaben des BR zur selbständigen Erledigung an den BA oder an einen anderen Ausschuß delegiert, mit der Begründung, dass Du "auf die Aussagen" dieser BRM "gut verzichten" kannst? Verstehe ich das recht? Das mag rechtens sein, trotzdem: wenn dem so wäre, dann denk’ mal darüber nach, ob Du nicht selber ein nicht unerheblicher Teil des Problems bist.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • ;) Die Frage war ganz klar gestellt und ich wollte auch nur zu DIESER Frage eine Antowrt haben.
    Da mir die Antwort von Meiser gut gefallen hat, habe ich mich für die Antworten bedankt und mehr wollte ich eigentlich dazu nicht mehr lesen.Sonst hätte ich mich nicht bedankt, sondern evt eine erneute Frage gestellt.
    Aber du wirst auch sicherlich auf diese Mail antworten, aber jeden das seine;)
    Nochmals vielen Dank für mich ist die Diss. beendet.

    LG

  • Hallo zusammen,

    Da das Thema stimmt, hänge ich mich mal hier dran.

    Unser Betriebsrat besteht seit 12 Jahren aus 7 BRM weil wir nur 156 Mitarbeiter haben.
    In unserem Gremium habe ich festgestellt, das hier scheinbar viele Dinge nicht richtig laufen. Von der Einladung des Ersatzmitgliedes (wir haben nur eins) bis hin zur monatlichen Einladung des Arbeitgebers, was seit meinem Eintritt (März 2010) noch gar nicht stattfand, bis hin zum vielen reden aber nichts tun. Ich habe das Gefühl, die Mitglieder die von Anfang an im BR sind (5 an der Zahl) sagen sich, "tu du mir nichts tu ich dir auch nichts" und gehen zwar regelmäßig zum GBR (1.BRV + StellVer.) und nehmen auch andere Dinge war, aber mal so richtig Paroli bieten gibts nicht.
    Da ich ja neu bin und nur BR1 bis jetzt besucht habe, frage ich euch mal, wie soll ich vorgehen? Ich weiß das am Mittwoch eine BR-Sitzung um 13.30 Uhr ist, ich weiß auch das ein BRM im Urlaub ist und ich wette das das Ersatzmitglied nicht geladen sein wird.
    Wie würdet ihr vorgehen???

    LG
    Auegeile:wink:

  • Hallo!

    Auegeile: Dein Problem ist ein bißchen anders gelagert, finde ich. Bei Dir geht es darum, dass der BR als Gremium in seiner Mehrheit eher schlafmützig ist, und dass wohl auch gesetzliche Vorgaben mißachtet werden. So lange nicht gegen Pflichten aus dem BetrVG verstoßen wird, wirst Du als BRM wohl nur im Rahmen der Meinungsbildung im BR etwas dagegen tun können, sprich durch Argumente. Du kannst diese Schlafmützigkeit natürlich als BRM auch in der Betriebsöffentlichkeit kritisieren und versuchen, so Druck über die Belegschaft aufzubauen - dieser Weg dürfte aber mit einigen Stolperstricken versehen sein. Wo gesetzliche Verpflichtungen verletzt werden, kannst Du natürlich auch rechtlich aktiv werden. Wenn z.B. für ein verhindertes BRM kein Ersatzmitglied geladen ist, dann gibst Du zu Protokoll, dass Deines Erachtens keine rechtmäßigen Beschlüsse gefasst werden können und dass Du Dir rechtliche Schritte vorbehältst. In einer solchen BR-Sitzung gefasste Beschlüsse kannst Du dann von einem Arbeitsgericht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen, die dadurch verursachten Kosten inkl. Deiner Rechtsvertretung hat dann nach § 40 BetrVG der AG zu tragen.

    Tyler Durden: Ein bißchen Selbstreflektion, Diskussionsfähigkeit und Demokratieverständnis täte allen BRM gut.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Auegeile,

    bei allem Verständnis für ein Bedürfnis nach Harmonie im Gremium und für die Meinung, dass ein einiger BR oft nach außen überzeugender auftreten kann, glaube ich doch, dass beides nicht dafür herhalten sollte, rechtswidriges Verhalten zu tolerieren, Schlafmützigkeit zu akzeptieren und abweichende Meinungen nicht vorzutragen.

    Demokratie lebt auch vom Dissens.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ich habe es mir angetan und ich werde es wohl durchziehen.
    Die Frage ist nur: Ist Recht oder Gerechtigkeit immer durchführbar?
    Tja, ein großes Los habe ich da gezogen.

    Schau mehr mal........wie Franz Beckenenbauer immer sagt!!

    LG
    Auegeile:wink:

  • Hallo, das ...

    Zitat von Auegeile :

    Ist Recht oder Gerechtigkeit immer durchführbar?

    ... ist eine philosophische Frage, die ich eigentlich nur mit "Nein" beantworten kann. Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ich habe noch eine Frage:
    Man verweigert mir den Schlüssel zum Betriebsratbüro mit der Begründung das das so in der GO vereinbart wurde das nur der 1.Vors. + Stellvertreter einen haben. Gleiches gilt für die Daten die auf dem Computer gespeichert sind werden mir verweigert.
    Darf man mir als Betriebsratsmitglied die Daten verweigern? Oder habe ich ein Recht darauf in alle Unterlagen die den BR betreffen reinzuschauen? Auch die schon ein paar Jahre zurück liegen?

    Hier noch ein Beispiel wie der BR arbeitet.
    Heute Morgen kam ich aus der Nachtschicht und ging Richtung Werktor.
    Dort standen 4 Leute, 1x Feuerwehr, 1x Werkschutz und zwei Mitarbeiter aus einem Betrieb wo vor wenigen Minuten geklaut wurde.Verdächtigt waren Personen von Fremdfirmen die von den beiden Mitarbeitern idendifiziert werden sollten. Durchgeführt wurden auch Taschenkontrollen von allen Mitarbeitern die das Werk verlassen wollten, ohne Betriebsrat, aber laut Werkschutz mit der Genehmigung des Betriebsrates.
    Jetzt muß ich noch sagen das wir im Werk zwei Betriebsräte haben, weil wir auch zwei Bereiche haben, nennen wir sie Alpha und Beta (Hauptfirma + Tochtergesellschaft in einem Werk).
    Ist es dann nicht so, das bei Taschekontrollen ohne Zufallsgenerator oder bei Verdacht des Diebstahl beide Bereiche das Genehmigen können, aber auch von beide ein Betriebsratmitglied hätte anwesend sein müssen??? Eventuell auch die Polizei???

    LG
    Auegeile

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.