Wir sind ein Betrieb mit ca. 450 Beschäftigten.
Ist es da zwingend erforderlich ein Betriebsratsmitglied freizusellen?
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den
Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche,
die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte
genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass
auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise
sicherheitsrelevante Funktionalitäten. Außerdem können wir mit dieser Art von Cookies ebenfalls
erkennen, ob Sie in Ihrem Profil eingeloggt bleiben möchten, um Ihnen unsere Dienste bei einem
erneuten Besuch unserer Seite schneller zur Verfügung zu stellen.
Statistik
Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für
Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen
und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.
Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Wir sind ein Betrieb mit ca. 450 Beschäftigten.
Ist es da zwingend erforderlich ein Betriebsratsmitglied freizusellen?
Ja!
Ich hab gelesen, das man sich da mit dem Arbeitgeber beraten sollte. Haben wir da nicht freie Handhabe, wer sich freistellen lässt?
Könnten wir auch 2 Mitglieder zu 50% freistellen? (Was ich für sinnvoller halt)
Wieviel können wir maximal freistellen?
2 freigestellte zu jeweils 50% geht auch.
Also bei 450 Koll. ist eine Freistellung absolut nötig und deshalb auch vom Gesetzgeber vorgesehen.
heig
Wie ist das dann mit dem Beraten gemeint? Können wir den nicht selber bestimmen?
Ihr habt Anspruch auf eine Freistellung. Auf diese Freistellung könnt Ihr auch gar nicht verzichten. Ihr könnt diese Freistellung aber auch aufteilen, so lange der Charakter der Freistellung damit erhalten bleibt (also 11 Freistellungen á 9% geht nicht!).
Über die Person(en) der Freistellung muss mit dem Arbeitgeber beraten werden. In begründezen Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber die Freistellung bestimmter Arbeitnehmer verweigern (z.B. könnte der fiktive Brausehersteller Zoza-Zola vermutlich erfolgreich verhindern dass der einzige Getränkesyrupgrundstoffanrührer freigestellt wird).
Man könnte aber zum Bsp. sagen: Wir stellen 5 Betriebsräte für einen Tag der Woche frei?
Zitat von Maggi :
Man könnte aber zum Bsp. sagen: Wir stellen 5 Betriebsräte für einen Tag der Woche frei?
Das hielte ich schon für grenzwertig ...