Leute, es brennt schon wieder bei uns, und ich muss mich schnell schlaulesen.
Es geht darum, ob eine Maßnahme mitbestimmungspflichtig ist. Ich lese §87 und §94 BetrVG und würde mein Augenlicht drauf verwetten...
Thema:
- Beurteilung von Verkäufern in Kundengesprächen
- Überprüfung, inwieweit frisch geschultes Wissen "sitzt"
- Rückmeldung an AG mittels eines schematisierten Beurteilungsbogens
- das Ganze wird ausgeführt von Kollegen, die im Schulungsthema fit sind, aber kein Direktionsrecht ausüben (Ebene Sachbearbeiter)
Der Bewertungsbogen, der bislang nur ein Raster mit Freitext-Feldern zu bestimmten Überschriften war, wird jetzt in der Weise verändert, dass eine echte Bewertung in drei Stufen stattfinden soll, und das nun auch zu Stichworten wie "Fleiß", "Freundlichkeit" und "Erscheinungsbild". Wie das einem Wertmaßstab mit den 3 Werten :-|
und einer Zeile für "Verhaltensbeobachtungen" widergegeben werden soll, ist nicht definiert.
Wir sehen das ganz klar mitbestimmungspflichtig.
Gibt es außer meinen Fundstellen noch weitere Richtlinien, die ich als superknackfrisches BRM noch nicht kenne?