Reisekosten (Frühstück)

  • Hallo BR-Kollegen/innen!

    Würde gerne einmal Eure Meinung zu folgendem Thema hören.

    Mein Vorgestzter ist der Meinung, meine letzte Reisekostenabrechnung (GBR-Tagung) nicht genehmigen zu müssen, da ich das Frühstück abzüglich 4,80 € geltend mache.

    Seiner Meinung nach, müsste ich das kptl. Frühstück (14 €) selber zahlen.

    Lt. unserer Reiskostenrichtline kann das Frühstück aber (abzüglich 4,80 €) geltend gemacht werden, wenn es sich um eine vom Arbeitgeber veranlasste Reise handelt.

    Auf dieser GBR-Tagung wurde u.a. über mehrere BVs diskutiert, die auch für die GL wichtig sind. Meiner Meinung nach also, eine vom AG veranlasste Reise.

    Oder wie soll man zum Abschluss einer BV kommen, wenn man nicht mit anderen GBR-Mitgliedern darüber diskutieren kann?

    Wie seht ihr das?

    Gruss D.

  • Hallo,

    natürlich waren die GBR-Sitzung und damit die Reise nicht vom AG veranlasst! Die Kostentragung ergibt sich aus § 40 BetrVG, und daraus folgt wiederum, dass Reisekosten aufgrund erforderlicher BR-Tätigkeit vom AG zu zahlen sind. Der ErfK schreibt in Rn. 8 hierzu: Bestehen betriebliche Reisekostenregelungen, sind diese für Reisen iR der Betriebsratstätigkeit anwendbar, soweit die Betriebsratsmitglieder die entstehenden Kosten beeinflussen können. Soweit die Betriebsratsmitglieder auf die entstehenden Kosten keinen Einfluß haben, sind die die Tagessätze übersteigenden Kosten zu ersetzen.

    Fazit: Der AG hat Dir mindestens 9.20€ für das Frühstück zu ersetzen. Wenn Du die Kosten des Frühstücks nicht hast beeinflussen können, sogar die kompletten 14€.

    Das sollte der BR dem/der Vorgesetzten mitteilen. Stellt dieseR sich weiterhin stur, wende man sich direkt an den AG. Bleibt dieser stur, klage man sich den Betrag ein. In Anbetracht dieser Option (der AG würde nämlich auch die Rechtsvertretungskosten des BRM zahlen) wäre der AG schlecht beraten, nicht zu zahlen. Und ich würde als BRM auch wegen dieses Pipifaxbetrages klagen, denn hier geht es um das Prinzip; lässt man dies dem AG durchgehen, öffnet man das Tor für weitere Benachteiligungen wegen BR-Tätigkeit.

    Grüsse Winfried

    P.S.: Reisekostenabrechnungen wegen BR-Tätigkeit sind nicht von dem/der Vorgesetzten zu "genehmigen". Was ist denn das für ein Quark? Bei BR-Tätigkeit gibt es niemanden, der/die vorgesetzt ist.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo!

    Zitat von syselse :

    Aber irgendwer muss doch einen prüfenden Blick drauf werfen?

    Das ja, das ist das gute Recht des AG. Aber von "genehmigen" kann keine Rede sein. Ich habe als BRM/BRV/KBRM meine Reisekostenabrechnungen immer direkt bei der Stelle abgegeben, die für das Binnenverhältnis BR-AG relevant war, beim Personalbüro; mein damaliger direkter Vorgesetzter hatte damit nichts zu tun, und ich hätte es auch für absolut inopportun gehalten, dass er, der er vom BetrVG so partout keine Ahnung hatte, diese Überprüfung vornimmt.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Na, das ist ja spannend. Das mach ich morgen auch gleich mal und lauere auf die Reaktion. Bist Du todsicher, dass nicht einmal der AG selbst, also der GF einen Schnörkel draufmachen muss?

    Finde ich nicht wirklich gut, wenn auf die Abrechnungen des BRV keiner draufgucken muss. Ich kann mich zwar beherrschen, meinen Job zu riskieren wg Eigenmächtigkeiten dieser Art, aber ich wäre wirklich neugierig, was mein Vorgänger da so weggetragen hat...

  • Hallo!

    Zitat von syselse :

    Bist Du todsicher, dass nicht einmal der AG selbst, also der GF einen Schnörkel draufmachen muss?

    Da wurde ich falsch verstanden. Natürlich wird der AG, sei es die GF selber oder von der GF beauftragte Personen, die vom BRM eingereichten Abrechnungen auf Richtigkeit und Erforderlichkeit überprüfen. Aber eben a) nicht "genehmigen", und b) sinnvollerweise nicht durch eineN fachlicheN VorgesetzteN des BRM, v.a. wenn der/die von der Materie unbeleckt ist.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Jungs, tut mir leid, aber Ihr müsst - wie ich selbst auch - noch ein paar Tage warten: gesamte GF ist gemeinsam auf Reisen. Und ich nehme mal an, dass meine fröhliche Abrechnung ohne Gegenzeichnung nicht das wichtigste Thema sein wird, wenn die Herren am Montag zurück sind. Wenn doch, dann schlafe ich noch mal so gut, denn dann muss es unserer kleinen Powerbude echt gut gehen...

    ;-D

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.