Neu im BR

  • Hallo zusammen,
    ich bin neu in unserem BR-Gremium, habe daher noch viel dazu zu lernen.
    Nun habe ich gleich ein paar Fragen.

    -Ist es üblich, dass die Einladungen zur wöchentlichen Sitzung erst bei Sitzungsbeginn verteilt werden?

    -Ist es üblich, dass die zu besprechenden Punkte ebenfalls erst zu Sitzungsbeginn verteilt bzw. bekannt gegeben werden?

    -Unser BR besteht aus 9 P. Muss das Gremium bei jeder Sitzung aus 9 P. bestehen? Oder können es auch mal 6 oder 8 sein? Bei Beschlüssen sollten alle da sein, das ist mir klar.

    Uns wurden verschiedene Aufgaben zugeteilt. Nun ist es so, dass ein BR Kollege sich ständig in meinen Bereich einmischt, mich übergeht oder sogar Rundfragen startet, die auch nicht vom Gremium so beschlossen wurden.

    Ist das in jeden BR so oder nur bei uns? Würde mich interessieren.

    Gruß und einen schönen Sonntag wünscht
    Muslöffel

  • Hallo!

    Zitat von Muslöffel :

    -Ist es üblich, dass die Einladungen zur wöchentlichen Sitzung erst bei Sitzungsbeginn verteilt werden? -Ist es üblich, dass die zu besprechenden Punkte ebenfalls erst zu Sitzungsbeginn verteilt bzw. bekannt gegeben werden?

    Nein. Das ist letzlich sogar rechtswidrig, zumindest wenn es sich um ordentliche BR-Sitzungen handelt, denn so ermangelt es der "ordnungsgemäßen Ladung". § 29 II Satz 3 BetrVG: Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. (Fettung von mir) Letztlich führt dies dazu, dass jeder in einer solchen Sitzung gefasste Beschluß einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten kann.

    Zitat von Muslöffel :

    -Unser BR besteht aus 9 P. Muss das Gremium bei jeder Sitzung aus 9 P. bestehen? Oder können es auch mal 6 oder 8 sein? Bei Beschlüssen sollten alle da sein, das ist mir klar.

    Wenn BRM verhindert sind, so müssen die entsprechenden Ersatzmitglieder geladen werden. § 29 II Satz 6 BetrVG: Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied (...) das Ersatzmitglied zu laden. Letztlich heißt das, dass an einer BR-Sitzung i.d.R. 9 Personen teilnehmen werden, eine entsprechende Verfügbarkeit von Ersatzmitgliedern vorausgesetzt. Werden Beschlüsse gefasst, ist die Beschlußfähigkeit Voraussetzung. Beschlußfähigkeit heißt i.d.R., dass mindestens die Hälfte der BRM anwesend ist, bei Euch also 5.

    Frage: Habt Ihr Euch eine Geschäftsordnung gegeben, die nach § 36 BetrVG eigentlich auch Vorschrift ist?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Mal eine Frage zur Tagesordnung.
    Bei uns stand neulich "Kündigungsantrag" auf der Tagesordnung.
    Mir persönlich reicht diese Information jedoch nicht um mich qualifiziert darauf vorbereiten zu können. Ich hätte im Vorfeld gerne gewusst, um wen es geht und welche Art von Kündigung erfolgen soll. Sind eure Tagesordnungen auch immer so unpräzise und allgemein gehalten?

  • @Jacob-bei uns stehen auch "Personal" oder "Verschiedenes" auf dem Plan


    Uns wurden verschiedene Aufgaben zugeteilt. Nun ist es so, dass ein BR Kollege sich ständig in meinen Bereich einmischt, mich übergeht oder sogar Rundfragen startet, die auch nicht vom Gremium so beschlossen wurden.

    Was ist damit, darf ein BR Mitglied so vorgehen?

  • Zitat von Muslöffel :


    @Jacob-bei uns stehen auch "Personal" oder "Verschiedenes" auf dem Plan


    Uns wurden verschiedene Aufgaben zugeteilt. Nun ist es so, dass ein BR Kollege sich ständig in meinen Bereich einmischt, mich übergeht oder sogar Rundfragen startet, die auch nicht vom Gremium so beschlossen wurden.

    Was ist damit, darf ein BR Mitglied so vorgehen?


    Die ledigliche Angabe "Kündigungsantrag" dürfte für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung wohl etwas dürftig vermutlich aber nicht allzu selten sein.
    Zur "Aufgabenzuteilung" ist zu sagen, dass genau dies ja in der Geschäftsordnung oder einem Geschäftsverteilungsplan stehen sollte. Also wer was zu tun hat und wer demzufolge bei wem rumfroschen darf / kann / soll. Rundfragen sollten meiens Erachtens nie von einem BRM allein gemacht werden. Dazu bedarf es eines Gremiumsbeschlusses. Eine Geschäftsordnung bzw. einen Geschäftsverteilungsplan beschließt nicht irgend jemand und teilt dann irgendwas zu. Das hat vom Gremium in einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung zu erfolgen. Auch nach einer ordnungsgemäßen Verabschiedung einer Geschäftsordnung ist diese nicht in Stein gemeißelt. Sie kann jederzeit vom Gremium geändert, ergänzt oder umgeschrieben werden. Sollte es in der Praxis zum unerlaubten (weil es so in der GO steht) oder störenden "rumfroschen" (weil es vielleicht nicht ausdrücklich so in der GO steht) kommen, steht es jedem BRM frei, eine etwaige Änderung der Geschäftsordnung erneut als Tagesordnungspunkt zu beantragen.

  • Hallo Jakob!

    Zitat von jakob2010 :

    Bei uns stand neulich "Kündigungsantrag" auf der Tagesordnung.

    So war es zu meiner aktiven Zeit: Der reguläre Sitzungstermin meines ehemaligen BRes war wöchentlich am Dienstag nachmittag, Donnerstag nachmittag, spätestens Freitag mittag in der Woche davor verschickte ich als BRV immer die Ladung inkl. TO; so war das in unserer GO geregelt. Auf der TO stand immer der Punkt "Ggf. personelle Maßnahmen / Kündigungen". Lagen zum Zeitpunkt der Versendung von Einladung und TO bereits entsprechende Anträge des AG vor, so wurden diese in Kopie mitverschickt. Das war aber nicht immer der Fall, oft wurde kurz vor der Sitzung etwas vom AG hereingereicht. Dann gab es genauere Infos und Kopien der jeweiligen Anhörung als Tischvorlage in der Sitzung.

    Zitat von jakob2010 :

    Mir persönlich reicht diese Information jedoch nicht um mich qualifiziert darauf vorbereiten zu können.

    Das mag sein, aber es ist Dein gutes Recht als BRM, Dich auf Sitzungen vorzubereiten und dazu im BR-Büro die entsprechenden Unterlagen auch einzusehen. Was hält Dich also davon ab, vor der Sitzung ins BR-Büro zu gehen und dort die Anhörung zu studieren?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Siegbert :


    Sie kann jederzeit vom Gremium geändert, ergänzt oder umgeschrieben werden. Sollte es in der Praxis zum unerlaubten (weil es so in der GO steht) oder störenden "rumfroschen" (weil es vielleicht nicht ausdrücklich so in der GO steht) kommen, steht es jedem BRM frei, eine etwaige Änderung der Geschäftsordnung erneut als Tagesordnungspunkt zu beantragen.

    :D Klärt mich mal bitte einer auf, was "rumfroschen" heißt!?

  • Zitat von syselse :

    :D Klärt mich mal bitte einer auf, was "rumfroschen" heißt!?

    Mich bitte auch! Danke. Spontan hätte ich ja gesagt, bestimmt was Schweinigeliges (nach dem Motto, äh, der/die eine vögelt rum, der/die andere froscht rum) oder so. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • ne, ne, wo denkt Ihr hin. Mit "rumfroschen" meint man in unserer Gegend übersetzt ... sich auf fremdem Gebiet bewegen ... unerlaubt in Sachen einmischen, die einem nichts angehen ... usw.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.