Ersatzmitgliederladung?- kuriose Art

  • Hallo! Möchte da einmal einen "Fall" melden, den ich nicht so sehe.
    Ich bin nun neuer (freigestellter) BRV. Meine Vorgängerin kann sich damit garnicht anfreunden, gehört aber zum Gremium. Dazu muss ich anmerken, bislang war sie auf keiner Sitzung des neuen BR anwesend. Nun bekam ich schon wieder für die nächste Sitzung nächste Woche von ihr eine Absage. Sie möchte sich mit Arbeit entschuldigen. Dazu schrieb sie folgenden Text:

    "Habe mich bei ...(Gewerkschaftsfunktioner) erkundigt es muss grundsätzlich die Quote des Minderheitengeschlechtes erfüllt sein. Auch wenn ein Mitglied des Minderheitengeschlechtes wegen Arbeit absagt, muss dann ein anderes Mitglied des Minderheitengeschlechtes eingeladen werden. Das heißt, da dann kein Ersatz geladen werden kann, muss unter Umständen sogar ein (in unserem Fall) männliches festes Mitglied verzichten."

    Versteht da irgendjemand den Sinn dieses Textes? ...muss grundsätzlich die Quote... ist ja in Ordnung. Aber dann(?)... kein Ersatz geladen werden... festes Mitglied verzichten... Was ist das für ein Kauderwelsch? Für mich ist das widersprüchlich und ich wüsste nicht, wo das so steht. Oder kann mir das jemand erklären? Wer im Hause beschäftigt ist, kann doch niemals durch Ersatzmitglied ersetzt werden(?)
    Zu dem Ausladen des festen Mitgliedes muss ich erwähnen, das ist ihr spezieller Freund, der auch nur widerwillig teilnimmt. Er braucht offensichtlich eine Entschuldigung zur Nichtteilnahme...

  • Hallo,

    diesen Text muß man nicht unbedingt verstehen.

    "Grundsätzlich" heißt ja immer, daß es begründete Ausnahmen gibt.
    Wenn also ein BRM nicht im Sinne des Gesetzes verhindert ist und trotzdem fehlt, darf in keinem Fall nachgeladen werden.
    Die Quote bezieht sich ja nur auf Fälle in denen ein- bzw. nachgeladen werden muß kraft Gesetzes.
    Wenn aber gar nicht nachgeladen werden darf, kann auch die Quote nicht erfüllt werden, wenn durch unentschuldigtes Fehlen das Minderheitengeschlecht nicht mehr ausreichend repräsentiert ist.
    Da ja jedes einzelne BRM ein eigenständiges Teilnahmerecht an der Sitzung hat, kann bzw. darf auch niemand ausgeladen werden, um die Mindestquote wieder zu erreichen. Das ist so absurd, daß ich bezweifle, daß sowas wirklich von einem Gewerkschaftshauptamtlichen so gesagt wurde.

    P.S.: Wer im Hause beschäftigt ist, kann doch niemals durch Ersatzmitglied ersetzt werden(?) Das "niemals" stimmt nicht. Es gibt schon einige - in der Praxis eher exotische - Ausnahmen, wenn Unplanbarkeit und drohender großer Schaden zusammenfallen.

  • Ich äußere mal meine Vermutung, was die Dame will, anhand eines Beispiels:

    9er BR, laut Quote 1/3 Männer und 2/3 Frauen.
    Die drei Quotenmänner kommen nicht zur Sitzung, weil Deutschland an dem Tag Länderspiel sie "zuviel Arbeit" haben. Richtig verhindert sind sie also nicht, also keine Ersatzmitglieder. Aber damit bei den restlichen 6 Anwesenden die Quote wieder stimmt, sollt ihr 2 Frauen (=ordentliche BRM) ausladen und dafür 2 Quoten-Männer nachrücken lassen, damit 1/3 + 2/3 wieder passt.


    Wenn das die ernsthafte Meinung dieser Dame ist, gehört dieser Beitrag allerdings ins "Witze"-Forum... :lol:

  • Zitat von Petrus :

    Wenn das die ernsthafte Meinung dieser Dame ist, gehört dieser Beitrag allerdings ins "Witze"-Forum... :lol:

    Nicht nur dann. Sondern auf jeden Fall! Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Nein, nein ganz falsch! Sie meint es offenbar ernst! Vielleicht weiß sie es wirklich nicht wirklich! Sie wurde vom Gremium als Vorsitzende abgewählt- mehr aus heiterem Himmel, meint sie. Und nun versucht sie, durch solche "Pamphlete" mich, also den Vorsitzenden, zu Fehlern zu animieren. Sie wartet mit ihrem Spezi nur darauf, dass ich, bzw. das restliche Gremium, etwas falsch mache!!
    Im Übrigen sind wir 5 M + 4 W. Minderheitengeschlecht sind 3 Frauen minimum.

    Wenn es nicht so traurig wäre, würde das mit der Witzseite ja stimmen.:x

  • Hallo!

    Zitat von pillepalle :

    (...) Sie meint es offenbar ernst! (...) Wenn es nicht so traurig wäre, würde das mit der Witzseite ja stimmen.:x

    Ich bleibe dabei: Es ist nur für die Witzeseite geeignet.

    Dir kann ich nur raten, dass Du Dich durch den Blödsinn dieser offensichtlich narzisstisch gekränkten Dame nicht aus dem Konzept bringen lässt. Wir haben Meinungsfreiheit, und da hat jedeR auch das Recht, sich auf seine/ihre individuelle Weise öffentlich zu blamieren. Gönn’ Ihr das doch...

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ist doch vollkommen richtig: hier handelt es sich um die richtige Einladung für ein verhindertes (!!!) BRM - und nicht um ein BRM, das nicht zur Sitzung erscheint.

  • Zitat von heelium :


    Ist doch vollkommen richtig: hier handelt es sich um die richtige Einladung für ein verhindertes (!!!) BRM - und nicht um ein BRM, das nicht zur Sitzung erscheint.


    Ist mir klar! Aber so ein Beamtendeutsch muss man mehrmals lesen, um es- wenn überhaupt- zu verstehen!

  • Zitat von pillepalle :


    Ist mir klar! Aber so ein Beamtendeutsch muss man mehrmals lesen, um es- wenn überhaupt- zu verstehen!

    na, damit wirst du gerade als betriebsrat sicher öfters konfrontiert werden und dir wird nichts anderes übrig bleiben, als dir dieses "beamtendeutsch" anzueignen bzw. musst lernen, es zu verstehen.

  • Zitat von whoepfner :


    Hallo,

    "Grundsätzlich" heißt ja immer, daß es begründete Ausnahmen gibt.
    Wenn also ein BRM nicht im Sinne des Gesetzes verhindert ist und trotzdem fehlt, darf in keinem Fall nachgeladen werden.

    Wenn aber gar nicht nachgeladen werden darf, kann auch die Quote nicht erfüllt werden, wenn durch unentschuldigtes Fehlen das Minderheitengeschlecht nicht mehr ausreichend repräsentiert ist.
    Da ja jedes einzelne BRM ein eigenständiges Teilnahmerecht an der Sitzung hat, kann bzw. darf auch niemand ausgeladen werden, um die Mindestquote wieder zu erreichen. Das ist so absurd, daß ich bezweifle, daß sowas wirklich von einem Gewerkschaftshauptamtlichen so gesagt wurde.
    P.S.: Wer im Hause beschäftigt ist, kann doch niemals durch Ersatzmitglied ersetzt werden(?) Das "niemals" stimmt nicht. Es gibt schon einige - in der Praxis eher exotische - Ausnahmen, wenn Unplanbarkeit und drohender großer Schaden zusammenfallen.


    Nun der Hammer: Ich habe mich selbst bei der Gewerkschaft erkundigt. Die Sekretärin meinte ganz echt, selbstverständlich muss geladen werden, wenn jemand aus "Gründen der Arbeit im Betrieb" nicht kommen kann!!! Ich wollte es nicht glauben. Ein BR-Kollege riet mir zur Auskunft beim großen DGB. War aber nicht zu erreichen. Dann bei der Hauptgeschäftsstelle meiner Gewerkschaft. Gleiche Auskunft von einem Dr...!!! Wohl sogar der fast "Oberste", der selbst jahrelang Seminare geleitet hat! Er verwies mich auf Fitting-Kommentare §25 Ersatzmitgliedereinladung (z.B. bei Urlaub usw.) + 29 Rn 39 BetrVG! Da soll der BRV entscheiden, ob jemand verhindert ist!!

  • Hallo!

    Zitat von pillepalle :

    Ich habe mich selbst bei der Gewerkschaft erkundigt. Die Sekretärin meinte ganz echt, selbstverständlich muss geladen werden, wenn jemand aus "Gründen der Arbeit im Betrieb" nicht kommen kann!!!

    Das beweist für mich ausschließlich, dass gerade auch bei den Gewerkschaften die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen wird.

    Zitat von pillepalle :

    Da soll der BRV entscheiden, ob jemand verhindert ist!!

    Wahrlich nicht! Der/die BRV "entscheidet" das nicht. Er/sie prüft lediglich, ob bei Abmeldung eines BRM tatsächlich ein Verhinderungsfall gegeben und ein Ersatzmitglied zu laden ist, dabei ist nach pflichtgemäßem Ermessen natürlich geltendes Recht zwingend zu beachten.

    Die Antwort ist Quark. Und von der Wiederholung wird sie nicht besser: Denn "getret’ner Quark / wird breit, nicht stark." (J.W. von Goethe)

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Das Arbeitsgericht Frankfurt hat hierzu mal geurteilt, dass selbst der einzig verbleibende Beschäftigte in einer dreiköpfigen Abteilung nicht als Verhinderungsgrund gilt (ArbG Frankfurt 02.03.1988 – 14 BV 16/87).

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.