Urlaubsanspruch

  • Hallo Leute, bei uns war es bisher im Sinne des AG, dass wir fleissig Arbeiten.
    Seinen Urlaub konnte man ohne Probleme mit ins nächste Jahr übertragen. Dies führte dazu, dass einige MA nur weit über 50 Tage alten Urlaub mit sich herumschleppen. Nun möchte die Firma das ändern und dafür sorgen, dass der alte Urlaub so schnell wie möglich abgebaut wird oder verfällt. Wir haben einige MA die mit dem aktuellen Urlaub auf 120 Tage kommen, da die auch noch Spezialisten in ihrem Aufgabengebiet sind, ist ein "abfeiern" fast ausgeschlossen ohne dass Kunden nicht mehr betreut werden können. Kann die GL so einfach sagen "ab jetzt muss der alte Urlaub weg und wenn bis 31.3.2011 noch alter Urlaub da ist, dann verfällt der" ????
    Für schnelle Antwort sind wir Dankbar
    Grüsse
    badkitty

  • Interessante Frage.

    Das die Verfahrensweise gegen das Bundesurlaubsgesetz verstösst ist ja wohl unstrittig.

    Eigentlich hat der AG Recht, wenn er den Urlaub am 31.03.11 verfallen läßt, aber er muß ja dem Koll. auch die Möglichkeit geben seinen Urlaub zu nehmen.

    Vom Gefühl her würde ich sagen, wenn der Resturlaub jetzt 120 Tag (ich schätze mal, er hat sich über 4 Jahre addiert) beträgt, dann würde ich sagen, der Koll. hat bis 31.03.2014 Zeit sein "Resturlaubskonto" auf Null zu fahren.

    heig

  • Hallo!

    Zitat von badkitty :

    Kann die GL so einfach sagen "ab jetzt muss der alte Urlaub weg und wenn bis 31.3.2011 noch alter Urlaub da ist, dann verfällt der" ????

    Das kann der AG nur dann so verfügen, wenn er es allen betroffenen AN auch ermöglicht, bis dahin ihren kompletten angelaufenen Urlaubsanspruch zu nehmen. D.h. die AN könnten und sollten jetzt die Urlaubsanträge einreichen, und der AG müßte letztlich auch zustimmen. Wie er das macht, wenn die AN z.B. nun in den nächsten 10 Monaten an die 6 Monate (denn auf das laufen 120 Arbeits- bzw. Urlaubstage letztlich hinaus) in Urlaub sind, ist dann sein Problem.

    Ermöglicht der AG es den AN nicht, ihren Urlaub zu nehmen, dann kann er auch nicht verfallen.

    Natürlich wurde hier massiv gegen das BUrlG verstossen, aber die AN konnten sich nach Treu und Glauben darauf verlassen, dass ihr Urlaub nicht verloren geht.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.