Hallo,
kann mir irgendjemand sagen wie es mit der Ruhezeit vor und nach einer BR-Sitzung aussieht, wenn diese von 6-14h stattfindet!?
Ich höre immer wieder, dass BR-Arbeit keine Arbeitszeit ist und somit das Arbeitszeitgesetzt nicht zum tragen kommt, aber man kann doch nicht verlangen das die komplette Nachtschicht davor, dann die BR-Sitzung und Abends dann wieder ab 22h weiter Nachtschicht gemacht wird oder?!
Gibt es eine Richtlinie, wie 7 Std davor Ruhe und 7 Std danach Ruhe?!
Wie ist es mit der der Zeit, die für BR-Arbeit morgens drauf geht....wird diese einfach mit der Nachtschicht(welche ich ja dann nicht anwesend war) verrechnet/getauscht, oder gibt es diese Zeit als "Zeitgutschrift" verrechnet, da ich ja eigentlich morgens nicht gearbeitet hätte?!
Nachtschicht vor/nach BR-Sitzung
- 250779
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Da wird die Gretchenfrage die der Zumutbarkeit sein. Ein BAG-Urteil dazu sagt: Ist für ein BR-Mitglied, das außerhalb seiner Arbeitszeit an einer BR-Sitzung teilgenommen hat, die Einhaltung der vor oder nach der Sitzung liegenden Arbeitszeiten (etwa in Schichtbetrieben) unzumutbar oder unmöglich, dann besteht auch für diese Zeiten ein Anspruch auf Arbeitsbefreiung nach § 37.2 BetVG und nicht nur ein Ausgleichsanspruch nach § 37.3 BetrVG (BAG 07.06.89, NZA 90, 531). Entsprechendes gilt, wenn durch die Arbeitsleistung im Anschluss an die BR-Tätigkeit die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit überschritten würde.
Es bietet sich an, hierzu eine Vereinbarung mit dem AG zu treffen. Beispielsweise könnte darin stehen, dass vor Beginn der BR-Sitzungen die 11-stündige Ruhezeit einzuhalten ist und deswegen ausfallende Schichtarbeitszeiten zu bezahlen sind. -
BR Arbeit ist Arbeitszeit! Es gilt das Arbeitszeitgesetz.
heig
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Hallo Heig,
das ist so nicht ganz korrekt. BR-Arbeit ist ehrenamtliche Arbeit und ist nicht gleichzustellen mit Arbeitszeit! Somit trifft das Arbeitszeitgesetzt nicht automatisch in Kraft (11Std Regelung, max 10Std. Arbeitszeit etc...)!
Wenn das so wäre, würde sich meine Frage ja nicht stellen:-)Frage 1: BR-Arbeit alle 2 Wochen von 6-14h. Nachtschicht vorher unzumutbar, oder?
Frage 2: Was würdet Ihr zur Nachtschicht am selben Tag wie BR-Sitzung sagen?
Wenn BR-Arbeit=Arbeitszeit wäre, so wäre auch ein Anfangen der Nachtschicht um 1:00h im Rahmen des Gesetzes(da 11 Std Pause) und somit auch für BR-Mitglieder machbar, oder nicht?!
Frage 3: Würden dann die Stunden welche für BR-Arbeit morgens anfallen gutgeschrieben werden, oder würdet Ihr sagen; wird vernachlässigt, da Nachtschicht vorher ja auch nicht gearbeitet?!Ich will einfach mal Eure Meinungen hören, denn eine klare Gesetzesregelung gibt es in diesem Fall wohl nicht.....
Danke
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Hallo!
Zitat von 250779 :Hallo Heig, das ist so nicht ganz korrekt. BR-Arbeit ist ehrenamtliche Arbeit und ist nicht gleichzustellen mit Arbeitszeit!
Freundlich ausgedrückt, das ist nicht nur nicht ganz korrekt, sondern grottenfalsch. Das entnimmt man § 37 I und II BetrVG: BR-Tätigkeit wird unentgeltlich als Ehrenamt durchgeführt, dafür wird man von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts befreit. Arbeit nach dem ArbZG ist BR-Tätigkeit definitiv nicht!
Es gilt, wie Siegfried schrieb, die Regel der Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit. Ist eine Nachtschicht vor und/oder nachher nicht zumutbar, kann das BRM (nach Abmeldung wegen BR-Tätigkeit) letztlich prinzipiell der Arbeit vor und/oder nach der BR-Sitzung fernbleiben und Vergütung verlangen. Das ist immerhin BAG-Rechtsprechung.
Zumutbarkeit und Unzumutbarkeit, das sind - wie so oft - unklare Rechtsbegriffe. Es kommt auf die Prüfung des Einzelfalles an. Als (grobe) Regel für die Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit wird man m.E. das ArbZG mit seinen Ruheregelungen aber heranziehen können.
Grüsse Winfried
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Ja, das wollte ich damit allerdings ausdrücken:-)
"Nicht ganz richtig"="grottenfalsch!"Und wie ist es dann mit den Std. für BR-Arbeit, wenn ich mich nach dem ArbZG richte und somit die Nachtschicht vorher fern bleibe und die danach erst um 1:00h antrete?!
Wird diese bezahlt, oder nicht? Prinzipiell ja eigentlich recht wirtschaftsschadent, fast 2 Nachtschichten bezahlt fernzubleiben und dann noch auf die Bezahlung der Mehrarbeit zu pochen, welche ja anfällt :roll:
Oder würde man "richtiger handeln" wenn man sagt, ich tausche einfach Nachtschicht davor mit Frühschicht für BR.Arbeit? -
Hallo,
es liegt prinzipiell in der organisatorischen Macht und auch in der organisatorischen Pflicht des AG, die BRM so zur Arbeit einzuteilen, dass sie an den Sitzungen teilnehmen können. Teilt er die BRM so ein, dass es ihnen aufgrund der BR-Tätigkeit unzumutbar ist, zu bestimmten Zeiten zu arbeiten, so entsteht zwar möglicherweise ein wirtschaftlicher Schaden für den AG; diesen hat er aber nur sich selbst zuzuschreiben.
Es ist nicht Pflicht des BRM, von sich aus Arbeitszeiten zu tauschen.
Die wegen Unzumutbarkeit nicht geleistete Arbeitszeit ist dann nach § 37 II BetrVG voll zu vergüten, guckst Du das von Siegbert angeführte BAG-Urteil.
Grüsse Winfried
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Team-ifb
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