Stimmauszählung einen Tag nach der Wahl?

  • Hallo zusammen,

    in unserem Wahlausschreiben ist der 15/05/10 als Wahltermin angegeben.
    Letzte Stimmabgabe um 1600h. Als Auszählungstermin ist der 16/05/10 ab 0700h angegeben.
    Nach §13 WO soll/muß unverzüglich nach der Wahl ausgezählt werden.
    Kann unsere Wahl angefochten, ungültig oder sonst was erklärt werden weil einen Tag nach Wahl gezählt wird?


    Gruß
    LLB

  • Unverzüglich wird ja im Rechtsunterricht meist mit "ohne schuldhaftes zögern" übersetzt. Sollten dringende Gründe einer Auszählung direkt im Anschluss entgegenstehen, müsste alles i.O. sein. Allerdings muss die Wahlurne gegen jedwede Art der Manipulation gesichert sein.

    Ich lass mich aber gern belehren.

  • Ich verstehe auch nicht warum hier nicht um 16:00 Uhr ausgezählt werden kann.

    Egal, wie dem auch sei, do steht es jetzt im Wahlausschreiben festgeschrieben...

    Also um 16:00 die Briewahlunterlagen einflöhen, Urne versiegeln, wegschließen und am nächsten Tag in öffentlicher Sitzung entsiegeln und auszählen.

  • Hallo,

    für den Fall, dass hier schuldhaftes Verzögern gegeben ist und es möglich gewesen wäre, direkt nach Abschluß der Wahl auszuzählen, läge wohl ein Verstoß gegen die WO vor. Allerdings keiner, der eine Anfechtung rechtfertigte, da der Verstoß m.E. weder wesentlich ist noch das Wahlergebnis beeinflussen kann.

    Allerdings wird zwingend darauf zu achten sein, dass die Urne mit den Stimmzetteln gesichert wird.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Vielen Dank für Eure antworten.
    Wenn ich richtig versteh ist es also kein Problem.
    Die Wahlurne wird verschlossen und versiegelt in einem abzuschliesenden Schrank in einem verschlossenen Raum "übernächtigen".

    Gruß
    LLB

  • Ist vielleicht übertrieben, aber wenn ein WV Mitglied den Schlüssel für den Raum hat und ein zweites WV Mitglied den Schlüssel für den Schrank, dann dürfte nichts "anbrennen".

    Es sei denn es brennt wirklich:lol:

    heig

  • Zitat von heig :


    Ist vielleicht übertrieben, aber wenn ein WV Mitglied den Schlüssel für den Raum hat und ein zweites WV Mitglied den Schlüssel für den Schrank, dann dürfte nichts "anbrennen".

    Eigentlich übertrieben!

    Im Grunde genommen könnte man die Wahlurne sogar auf dem Marktplatz abstellen, Hauptsache sie ist versiegelt.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.