Hallo Kolleginnen und Kollegen,
bei uns findet zum ersten Male eine Listenwahl statt. Nun habe ich erfahren, das auf dem Stimmzettel die ersten Drei ( 3 ) Kandidaten jeder Liste stehen.
Nach § 11, Abs.2 der Wahlordnung dürften es doch nur Zwei ( 2 ) sein, denn dort steht doch sind und nicht soll!!!
Den WV-Vorsitzenden habe ich angesprochen, er bleibt bei Drei ( 3 ), er hätte Berlin ( ver.di ) angerufen und es wäre alles richtig, ich bin da anderer Meinung.
Könnt Ihr mir bitte mit einer Auskunft oder gar einem Urteil helfen, es ist dringend.
Ich danke Euch sehr, Uwe Steffen.