Stimmzettel mit Drei ( 3 ) Kandidaten pro Liste

  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,

    bei uns findet zum ersten Male eine Listenwahl statt. Nun habe ich erfahren, das auf dem Stimmzettel die ersten Drei ( 3 ) Kandidaten jeder Liste stehen.
    Nach § 11, Abs.2 der Wahlordnung dürften es doch nur Zwei ( 2 ) sein, denn dort steht doch sind und nicht soll!!!
    Den WV-Vorsitzenden habe ich angesprochen, er bleibt bei Drei ( 3 ), er hätte Berlin ( ver.di ) angerufen und es wäre alles richtig, ich bin da anderer Meinung.
    Könnt Ihr mir bitte mit einer Auskunft oder gar einem Urteil helfen, es ist dringend.
    Ich danke Euch sehr, Uwe Steffen.

  • Es gilt die Wahlordnung (Auf den Stimmzetteln sind die Vorschlagslisten nach der Reihenfolge der Ordnungsnummern sowie unter Angabe der beiden an erster Stelle benannten Bewerberinnen oder Bewerber mit Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb untereinander aufzuführen). Nicht die Meinung von Verdi. Mehr kann man nicht sagen. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,

    bin ja Deiner Meinung, er hat mir aber z.B. von einer Website einen Vordruck zur Listenwahl mit bis zu Fünf ( 5 ) Kandidaten gezeigt, daher bin ich etwas verwirrt, weiß leider die genaue Website nicht mehr, auf alle Fälle kam Betriebsrat drin vor.

  • Zitat von uwe steffen :

    Website

    Website hin oder her, Verdi-Meinung hin oder her, es gilt die WO. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Also, dieses Problem hat unser WV auch geschaffen:

    Unser Stimmzettel (heute erhalten) zählt jeweils ALLE Kandidaten jeder Liste auf, nicht nur auf dem Wahlaushang, sondern wirklich auch auf dem Stimmzettel. Das Kreuz wird neben dem ersten Namen gemacht, darunter steht dann mit "2." vor dem Namen eine kleine Liste der übrigen Kandidaten. Dafür wurde aus dem ifb-Paket das Formular 33 genommen. Sicher ist das Formular korrekt, aber die eingetragenen Daten hätten auf die Namen jeweils des 1. und 2. Kandidaten begrenzt sein müssen, oder? Es sind auch Schreibfehler in den Namen zu finden.

    Sehr erstaunt waren wir heute auch darüber, dass plötzlich alle Listen ein individuelles Kennwort tragen. Am Mittwoch bei der Auslosung der Reihenfolge meine ich noch gesehen zu haben, dass alle Listen außer meiner entweder kein Kennwort trugen oder den Namen des ersten Kandidaten (auch jedes Mal der Listenvertreter, außer bei mir und meinen Mitkandidaten). Wenn wir nachweisen könnten, dass die Listenkennworte nachträglich reingeschummelt wurden, wäre das ein Anfechtungsgrund?

    Außerdem habe ich Bauchschmerzen, wenn ich sehe, dass der Stimmzettel aus 2 Blättern besteht, die nicht miteinander verbunden sind. Bei unseren Vorschlagslisten gab es zuerst auch eine Diskussion, wie die Kandidaten- und die Unterstützerliste so miteinander verbunden werden können, dass sie rechtlich einwandfrei sind und bleiben. Auf meinen Vorschlag hin haben wir die Liste vorder- und rückseitig bedruckt, weil es unwahrscheinlich war, dass mehr als 10 Kandidaten auf einer Liste stehen würden, und aufgrund unserer Mitarbeiterzahl reichten schon 12 Stützerunterschriften (Platz war für 27).

    Nota bene:
    Wir haben zum ersten Mal eine Verhältniswahl, weil bisher immer zu wenig Kandidaten angetreten sind und alle auf einer Liste zusammengeführt wurden.
    Dabei wurde letztes Mal aus schlechtem Verständnis der Wahlordnung unrechtmäßig vorgegangen, wie wir jetzt wissen. Man hat ganz burschikos die Einzellisten auf eine gemeinsame zusammengeschrieben und wieder eine Persönlichkeitswahl draus gemacht...
    Drei der sechs Listen dieser Wahl werden von aktuell und langjährig aktiven Betriebsratsmitgliedern angeführt, ihre Kandidaten sitzen überwiegend auch aktuell im Gremium, zwei Listenköpfe sind zugleich im Wahlvorstand und überhaupt haben alle BRM schon im Vorfeld ihren Informationsvorsprung ständig genutzt, um sich Vorteile für ihre Kandidatur zu verschaffen. Der Wahlvorstand wurde ausschließlich aus den Reihen des aktuellen BR besetzt, andere Kollegen wurde gar nicht erst gefragt, obwohl unsere Absicht weiterer Kandidaturen auf eigenständigen Listen schon vor vielen Monaten bekundet wurde.

    Ich will diese Wahl nicht mutwillig torpedieren, wir wollen ja möglichst schnell ins Amt kommen. Aber bei so einer Fülle von dummen Fehlern und unglaublichen Zufällen glaube ich nicht so recht an eine ordentliche, rechtmäßige Wahl.

    Was sagt Ihr: einfach mal abwarten? In dreieinhalb Wochen die Stimmauszählung mitverfolgen, und wenn sich da auch wieder Merkwürdigkeiten ergeben, die ganze Wahl mit allen Bedenklichkeiten torpedieren?

  • Hallo!

    Zitat von syselse :

    Unser Stimmzettel (heute erhalten) zählt jeweils ALLE Kandidaten jeder Liste auf.

    Ich bin Timos Meinung, dass die Nennung von 3 statt 2 KandidatInnen pro Liste nicht zu einer erfolgreichen Anfechtung hätte führen können, weil es unwahrscheinlich ist, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis geändert oder beeinflusst werden konnte. Bei der Nennung aller KandidatInnen jeder Liste sehe ich aber eine eindeutige Anfechtbarkeit. Listen haben i.d.R. unterschiedlich viele KandidatInnen, so dass durch die Nennung aller KandidatInnen die Einheitlichkeit der Darstellung der Listen auf dem Stimmzettel nicht mehr gegeben ist.

    Zitat von syselse :

    Wenn wir nachweisen könnten, dass die Listenkennworte nachträglich reingeschummelt wurden, wäre das ein Anfechtungsgrund?

    Das könnte auch ein Anfechtungsgrund sein, und ich würde ihn zusätzlich aufführen. Und "nachweisen" müßtet Ihr das bei einem Anfechtungsverfahren nicht, Ihr seid keine Strafermittlungsbehörde und kein Gericht. Ihr müßt es im Anfechtungsantrag beim ArbG darlegen, z.B. könntest Du bezeugen, dass bei der Auslosung die Listen noch keine Kennwörter trugen. WV und BR müßten dagegen argumentieren.

    Zitat von syselse :

    Außerdem habe ich Bauchschmerzen, wenn ich sehe, dass der Stimmzettel aus 2 Blättern besteht, die nicht miteinander verbunden sind.

    Noch ein potentieller Anfechtungsgrund. Was steht denn auf dem ersten, was auf dem zweiten Blatt?

    Zitat von syselse :

    Was sagt Ihr: einfach mal abwarten? In dreieinhalb Wochen die Stimmauszählung mitverfolgen, und wenn sich da auch wieder Merkwürdigkeiten ergeben, die ganze Wahl mit allen Bedenklichkeiten torpedieren?

    Nein. Bei solchen Unzulänglichkeiten würde ich mir überlegen, die Wahl jetzt sofort per einstweiliger Verfügung stoppen zu lassen. Auf jeden Fall sollte eine Anfechtung nach der Wahl erwogen werden.

    § 19 Wahlanfechtung
    (1) Die Wahl kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.
    (2) Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Danke, Winfried,
    für Deine schnelle und präzise Antwort!

    Ich hab mich ja erst vor einer Woche hier eingeklinkt, weil ich immer ein bißchen zu misstrauisch bin...

    Aber Du hast Dir mit Deinem Engagement hier im Forum ganz sicher schon einen Orden verdient. Den großen Bimselbamselorden am langen Band!

    Zu Deiner Frage bzgl. Stimmzettel:

    Auf dem ersten Blatt stehen die allgemeinen Wahlhinweise und drei der Listen, auf dem zweiten Zettel die anderen drei Listen und keine weiteren Infos.

    Unsere Bedenken sind dabei:
    Die Stimmzettel sind ja naturgemäß absolut neutral - wenn also zwei Zettel aus unterschiedlichen Wahlumschlägen zusammengelegt werden, so dass zufällig das eine Stimmzettelpaar zwei Kreuze trägt und das andere keine, sind beide Stimmen ungültig.

    Ich fluche seit gestern nachmittag wie ein Rohrspatz:
    Warum zum Teufel sind diese Blätter nicht beidseitig bedruckt??

    Es ist sogar zu vermuten, dass hier nicht einmal Absicht hintersteckt. Unser WV stellt sich bei fast jedem Schritt so hilflos an, wie gesagt: letzte Wahl wäre eigentlich komplett ungültig gewesen.

  • Noch ein Ding, dass uns schon seit Wochen wurmt:

    Der Wahlvorstand wurde letzten Herbst bestellt und besteht ausschließlich aus aktuellen BRM, die auch jeweils wieder selbst kandidieren und ihre Listen jeweils anführen. Ich weiß, das ist nicht unrechtmäßig, aber andere Mitarbeiter wurden gar nicht erst gefragt. Dass sich dieses Mal auch andere Kollegen für die Wahl interessieren, war auch damals schon bekannt.

    Man versucht nicht bewußt, uns irgendwie zu behindern, aber es wird aus allen BR-Dingen ein großes Geheimnis gemacht, extrem wenig über die eigene Arbeit berichtet und alles rund um die Wahl als Herrschaftswissen betrachtet.

    Der WV war in einer mehrtägigen ifb-Schulung, versteht aber immer noch nicht alle Details des Listenwahlverfahrens, der Sitzverteilung und der Minderheitenquote. Beispiele:
    Der BRV sprach mich vor Monaten an, weil ich mein Interesse zu kandidieren bekundet hatte. Im Gespräch betonte er mehrfach, dass der BR noch nicht entschieden hätte, ob es eine Personenwahl (wie bisher) oder eine Listenwahl geben würde. Ich solle mich halt mal mit den anderen BRM zusammensetzen und die gemeinsame Sache besprechen. "Häää?"
    Als es mir zu bunt wurde, hab ich ihm deutlich gesagt, dass dies bei weit über 200 Wählern nicht vom BR entschieden würde, sondern allein von der Tatsache, ob bis zum Fristende mehr als eine Wahlvorschlagsliste eingereicht wird. Und dass ich auf keinen Fall nicht auf einer Liste gemeinsam mit einem der derzeitigen BRM kandidieren würde. Sollten also jetztige BRM kandidieren, gäbe es mindestens zwei Listen diesmal - und damit Listenwahl, wie im BetrVG für Betriebe unserer Größe vorgesehen.

    Anderes Beispiel:
    Am Morgen nach dem Stichtag für die Abgabe der Wahlvorschlagslisten bekam ich einen Anruf einer Wahlhelferin, die grad mit dem Wahlvorstand zusammensaß (auch aktuell BRM und Kandidatin für diese Wahl), die glaubte, unsere Liste hätte einen (heilbaren) Mangel, weil der Listenvertreter nicht der Kandidat auf dem ersten Listenplatz ist. ;(

  • Hallo!

    Zitat von syselse :

    Unser WV stellt sich bei fast jedem Schritt so hilflos an.

    Ja, ganz offensichtlich. Auch die Tatsache, dass es zwei unverbundene Stimmzettel gibt, auf denen jeweils unterschiedliche Listen stehen, mutet mir wie ein astreiner Anfechtungsgrund an. Man hätte die Stimmzettel einfach größer machen müssen. Und auch größer machen können - man sieht ja auch bei Bundestags-, Landtagswahlen etc., wie groß die Dinger ggf. sind.

    Meine ganz persönliche, subjektive Ansicht: Wäre ich Wahlbewerber bei Euch, ich würde mir 2 MitstreiterInnen suchen und die Wahl per einstweiliger Verfügung stoppen lassen. Meine persönliche Schmerzgrenze ist hier meilenweit überschritten.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zur Frage der Wahlanfechtung folgender möglicher Hintergrung:

    Auf unserer Liste ist auf Platz 2 eine Kollegin, bei den beiden anderen erst auf Platz 3, wir haben einen Frauenanteil von knapp 30 %, da ist es sicher nicht unerheblich vom Gefühl her bei der Wahl nur auf einem Stimmzettel eine Frau zu haben oder durch so einen Dreh plötzlich auf allen Stimmzetteln eine Frau zu haben und dabei doch eine gewisse Beeinflussung stattfindet.Entschuldigt die Grammatik.

    Zur Frage, ob es vielleicht die Vorschlagsliste war,
    nein eindeutig der Stimmzettel, Kollegen haben Briefwahl gemacht und mir Bescheid gegeben, das es drei Kandidaten sind, da sie sich gewundert haben!
    Kann man das nicht vor dem Wahltermin in drei Wochen gerichtlich prüfen lassen,das wäre doch fairer als wenn man nach der Wahl etwas unternimmt!

  • So sehen wir das für unseren Fall auch:

    Wenn man nach der Wahl etwas unternimmt, muss ggf. die komplette Wahl wiederholt werden, also auch die Vorschlagslisten. Da können sich völlig neue Konstellationen ergeben!

    Wir wollen, dass unser WV die Wahlunterlagen neu erstellt, ggf. jemanden Sachkundiges draufgucken lässt und die Wahl durchführen lässt mit korrekten Unterlagen, aber anhand der ja feststehenden Wahlvorschlagslisten und Kandidaten.

    Genau da aufsetzen, wo es falsch lief, und nicht alles noch mal von vorn.

  • Zitat von uwe steffen :

    Kann man das nicht vor dem Wahltermin in drei Wochen gerichtlich prüfen lassen

    Kann man. Durch Einreichen eines Antrages auf einstweilige Verfügung. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von syselse :


    Wenn man nach der Wahl etwas unternimmt, muss ggf. die komplette Wahl wiederholt werden, also auch die Vorschlagslisten. Da können sich völlig neue Konstellationen ergeben!

    Wir wollen, dass unser WV die Wahlunterlagen neu erstellt, ggf. jemanden Sachkundiges draufgucken lässt und die Wahl durchführen lässt mit korrekten Unterlagen, aber anhand der ja feststehenden Wahlvorschlagslisten und Kandidaten.

    Das ArbGer wird (sofern es dem Antrag statt gibt) die ganze Wahl "stoppen", damit sind die auf dem Wahlausschreiben veröffentlichten Daten nicht mehr ein zu halten und die Wahl muss neu ausgeschrieben werden.

  • Genausoisses:

    Zitat von Timo Beil :

    Das ArbGer wird (sofern es dem Antrag statt gibt) die ganze Wahl "stoppen", damit sind die auf dem Wahlausschreiben veröffentlichten Daten nicht mehr ein zu halten und die Wahl muss neu ausgeschrieben werden.

    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Oh, nein, das heißt ja, wir müssten auch noch mal die Vorschlagsliste zusammentragen! Das ist kein Drama, aber ziemlich viel Aufwand, weil wir alle an unterschiedlichen Orten arbeiten.

    Kann der Wahlvorstand die Stimmzettel von sich aus für ungültig befinden und neu aufsetzen, also die Briefwahlunterlagen mit entsprechendem Kommentar ein zweites Mal rausschicken? Oder gibt es keinen anderen Weg als übers Arbeitsgericht?

    Uns ist allen daran gelegen, den Wahltermin 18.5. möglichst beizubehalten, denn eine Schwesterfirma, die bisher mit uns einen gemeinsamen BR hat, muss nun einen eigenen wählen und das NACH uns, damit die BRM bei deren Wahl überhaupt kandidieren können. Deren Termin ist 20.5. - das könnte dann auch nicht beibehalten werden, wenn die Wahl neu starten muss.

    Wo kann ich die Dinge nachlesen? Finde zwar diverse Infos darüber, wie der BR gegen Störungen der Wahl vorgehen kann, aber kaum was darüber, wie man als MA die Fehler eines schusseligen WV angehen muss.

  • Hallo, diese Argumenation ...

    Zitat von syselse :

    (...) denn eine Schwesterfirma, die bisher mit uns einen gemeinsamen BR hat, muss nun einen eigenen wählen und das NACH uns, damit die BRM bei deren Wahl überhaupt kandidieren können. Deren Termin ist 20.5. - das könnte dann auch nicht beibehalten werden, wenn die Wahl neu starten muss.

    ... ist mir überhaupt nicht nachvollziehbar. Um nicht zu sagen: das hört sich nach ziemlichem Mumpitz an. Kannst Du das mal erklären?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Aber klar doch!

    Also, wir sind in einer regionalen Vertriebsfirma beschäftigt, zu der es unter der gleichen Muttergesellschaft noch zwei andere regionale Töchter gibt, die nacheinander entstanden sind. Als die zweite Tochter entstand, wurde dort kein eigenständiger BR gebildet, sondern die dorthin abwandernden MA legten fest, einen gemeinsamen BR mit uns beizubehalten. Erst die dritte (geographisch deutlich entfernte) Tochter begründete einen eigenen BR.

    Bei dieser Wahl spaltet sich der BR für die zweite Tochter ab; uns wurde erklärt, dass dies rechtlich notwendig sei.

    Weil aber Kandidaten, die aktuell bei uns BRM sind, nicht zugleich im neuen BR der anderen Tochter BRM sein dürften, müsse unsere Wahl zeitlich vorher stattfinden, denn dafür kandidieren sie ja gar nicht und können also zwei Tage später für den neuen BR gewählt werden.

    Richtig so auch aus Deiner Sicht? Unser WV hatte dafür den Ratschlag eines Arbeitsrichters eingeholt.