Hallo zusammen,
einmal muß zwingend die öffentliche Stimmenauszählung direkt am gleichen Tag nach der Wahl erfolgen?
Ich meine gelesen zu haben spätestens am nächsten Arbeitstag.
Weiter, kann man sich freistellen lassen oder ähnliches um an der öffentliche Stimmenauszählung als Kandidat teil zu nehmen zu können?
Kann sich ein Kandidat genauso freistellen lassen, wie der Wahlvorstand oder der Betriebsrat?
Vielleicht weiß ja jemand diesbezüglich weiter.
Alles Liebe!
JMKio