Hallo Zusammen,
folgende Situation wird bei uns zur BR-Wahl vorliegen:
- 35 wahlberechtigte AN
-> vereinfachtes Wahlverfahren nach BetrVG §14a -> Personenwahl
... Da wäre nur folgendes Problem: Es wird zwei Vorschlagslisten von Gewerkschaften geben.
Wie ist das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden, wenn zwei Wahlvorschläge eingereicht werden?