BR-Vorsitzender tritt nach Wahlbetrug zurück.

  • Hallo,

    in unserer Firma hat am 07.04. die Wahl stattgefunden.
    Schon bei früheren Wahlen haben einige der Kollegen und Kolleginnen
    eine Wahlmanipulation durch den BR-Vorsitzenden vermutet.
    Der BR-Vorsitzende war schon immer im Wahlvorstand. Briefwähler mussten
    ihre nicht verschlossenen Wahlbriefe bei ihm abgeben. Bei zwei früheren Wahlen hatte Er die Wahlurne(damals ein einfach zugeklebter Pappkarton) in der Wahlpause des jeweiligen Wahltages über Stunden bei sich im Büro.
    Diesmal lief die Wahl wie folgt ab:
    Zum Wahlvorstand gehörten...
    - der BR-Vorsitzende
    - ein weibliches, sehr beliebtes und 100 % korrektes BR-Mitglied
    - sowie ein ebenfalls 100 % korrekter Mitarbeiter als Wahlleiter.

    Eine Woche vor der Wahl sprach der BR-Vorsitzende etliche Wähler zur Möglichkeit der Briefwahl an. Die Wähler, die darauf eingingen, gaben auch diesmal wieder nicht verschlossene Wahlbriefe bei ihm ab.

    Am Wahltag fand die Wahl zwischen 8.00 Uhr und 15:00 Uhr statt.
    Auch diesmal gab es wieder eine mehrstündige Wahlpause.
    In dieser Wahlpause wurde diesmal die verschlossene Wahlurne unter Zeugen im Tresor des Wahlleiters deponiert.

    Bei der Auszählung der Stimmen machte man einen entscheidenden Fehler.
    Man ließ den BR-Vorsitzenden die ca. 100 Wahlscheine vorlesen.
    Die anderen beiden Wahlhelfer machten die Strichlisten ohne nachher das Vorgelesene zu überprüfen.
    Kurz darauf wurde noch am Wahltag das Wahlergebnis im gesamten Betrieb ausgehangen.
    Etwas später meldeten einige Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung sich beim Wahlvorstand. Man hielt es für unmöglich, dass der BR-Vorsitzende bei ca. 100 Wahlzetteln über 70 Stimmen erhalten habe, obwohl fast die geschlossene Verwaltung Ihn nicht gewählt habe.
    Nach einer wohl schlaflosen Nacht entschied sich der Wahlvorstand ohne BR-Vorsitzenden, jedoch unter Zeugen die versiegelten Wahlbriefe neu auszuzählen. Sicherheitshalber wurde diese Auszählung mehrmals wiederholt.
    Die Auszählung ergab:
    Einige Kollegen hatten nun mehr Stimmen.
    Die beliebte Kollegin hatte gar 15 Stimmen mehr, der BR-Vorsitzende hatte in Wirklichkeit genau diese 15 Stimmen weniger.

    Dem BR-Vorsitzenden wurde dieses Ergebnis mitgeteilt.
    Im wurde folgender Vorschlag unterbreitet:
    Er möge unverzüglich in schriftlicher Form mitteilen(schwarze Bretter der Firma), dass er diese Wahl nicht annimmt. Um sein Gesicht zu wahren, könne er auch gesundheitliche Gründe angeben.
    Sollte Er dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde man sofort eine Betriebsversammlung einberufen und "Klartext reden".
    Er kam der Aufforderung nach.

    Anstatt diese Angelegenheit nun "auszusitzen" und "die Klappe haltend" hoffen, dass der Image-Schaden nicht zu groß wird, geht der ehemalige BR-Vorsitzende schon am nächsten Tage wieder in die Offensive. Bei Außerbetrieblichen und Innerbetrieblichen Gesprächen verdreht er schon wieder die Tatsachen.

    Eine Gruppe Mitarbeiter hat sich Zusammengeschlossen und will diesem Treiben ein endgültiges Ende setzen. Auch der ewigen "Klüngelei" des ehemaligen BR-Vorsitzenden soll ein Riegel vorgeschoben werden.

    Wir warten jetzt ab, welche Konsequenzen die Geschäftsleitung zieht. Jeder andere Mitarbeiter hätte hierfür die fristlose Kündigung erhalten.

    Wir warten jetzt ab, welche Konsequenzen die IG Metall zieht. (Versuchter)Wahlbetrug muß zum sofortigen Ausschluß führen.
    Der ehemalige BR-Vorsitzende ist außerdem Ehrenamtlicher Arbeitsrichter beim Arbeitsgericht(vom damaligen Vorschlag der Gewerkschaft). Auch hier muß es Konsequenzen geben.

    Sollte es KURZFRISTIG ohne Folgen für den ehemaligen BR-Vorsitzenden bleiben, prüfen wir eine Zivilrechtliche Klage wegen Wahlbetrug.
    Ein Gang an die Öffentlichkeit wird vorbereitet.


    Da seht Ihr einmal wie sie auch laufen kann.....die BR-Wahl 2010.:evil:

    Gruss
    Klartext2010

  • Was da abging, ist schon hammerhart! Ich verstehe aber nicht, wie man den BR-Vorsitzenden (Wahlvorstandsmitglied) so einfach (aus dem Stegreif?) die Stimmzettel vorlesen(?) lässt, ohne es zu kontrollieren! :cry: Das muss man unbedingt wechselweise tun! Ich meine, doppelt auszählen. Einer schreibt, einer liest, und dann umgekehrt. Eventuell andere Wahlhelfer/ Wahlvorstandsmitglieder. Zur Erinnerung: Die Auszählung ist (betriebs)öffentlich!!!

    Haben wir auch noch vor uns. In der Belegschaft wird auch gemunkelt.Im Wahlvorstand sind nur BR-Mitglieder. Aber es muss erwähnt werden, dass die Belegschaft vor der Wahl aufgefordert wurde, sich dafür zur Verfügung zu stellen- null Resonanz!!!

    Es wird sicherlich weitere Folgen für den Manipulierer haben. So einen als Beschlussfäller beim Gericht, und womöglich mit Duldung der Gewerkschaft... Muss Folgen haben. Entlassen kann man ihn ja nur mit Zustimmung des BR. Wenn er noch dazugehört. Aber er hätte ja auch nachfolgenden Kündigungsschutz...

  • Hallo,

    es scheint mir möglich und in Anbetracht der Umstände dringend notwendig, dass man hier eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen die BR-Wahl einreicht, und zwar umgehendst (weil für die Anfechtung enge Fristen zu beachten sind).

    Des weiteren wäre zu prüfen, ob ein Verfahren nach § 23 I BetrVG auf Ausschluß aus dem BR möglich ist (Wobei ich da meine Zweifel habe: Hier liegt zwar fraglos ein gravierender Verstoß vor, jedoch einer, der als WVM, nicht einer, der als BRM begangen wurde).

    Eine Strafanzeige ist sowieso möglich, und sie scheint mir auch erfolgversprechend zu sein. Inwiefern zivilrechtlich etwas gehen sollte, ist mir aber erst einmal schleierhaft.

    Eine Kündigung hielte ich arbeitsrechtlich nicht für gangbar.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Winfried :


    Eine Kündigung hielte ich arbeitsrechtlich nicht für gangbar.

    Grüsse Winfried

    Warum nicht, wenn der AG der Meinung ist, das z.B. der Betriebsfrieden nachhaltig gestört wurde.

    heig

  • Zitat von heig :

    Warum nicht, wenn der AG der Meinung ist, das z.B. der Betriebsfrieden nachhaltig gestört wurde.

    Weil es sich hier zwar um einen gravierenden Verstoß handelt, aber nicht um einen gegen die arbeitsvertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, sondern um einen rein betriebsverfassungsrechtlichen. Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,

    ich bleibe dabei!

    Ich habe jetzt einen neuen Grund gefunden::D

    Der BRV hat vorsätzlich Firmenmittel veruntreut in dem die Wahl gestört wurde und dem AG zusätzliche Kosten, für Neuwahl oder zusätzlichen Arbeitsausfall der WVM, entstanden sind.

    Das müßte doch reichen, wenn eine kleine Kassiererin wegen einem Pfandbon entlassen werden kann.

    heig


  • Genau das Argument könnte man verwenden! Muss der BR aber zustimmen...

  • Zitat von heig :


    Der BRV hat vorsätzlich Firmenmittel veruntreut in dem die Wahl gestört wurde und dem AG zusätzliche Kosten, für Neuwahl oder zusätzlichen Arbeitsausfall der WVM, entstanden sind.

    Zitat von Strafgesetzbuch

    § 266
    Untreue

    (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.

    Hat das BRM hier die Befugnis über Vermögen zu verfügen? Nein!
    Hat das BRM hier die Pflicht Vermögensinteressen wahrzunehmen? Dürfte im strafrechtlichen Sinne auch nicht der Fall sein.

    Untreue sehe ich hier nicht.


    Zitat von heig :

    Das müßte doch reichen, wenn eine kleine Kassiererin wegen einem Pfandbon entlassen werden kann.

    Sie wurde ja nicht "wegen einem Pfandbon" entlassen, sondern weil sie ihren Arbeitgeber "bestohlen" und belogen hat und ihr die Einsichtsfähigkeit für die Fehlerhaftigkeit ihres Tuns fehlte.

  • Hallo!

    Zitat von heig :

    (...) ich bleibe dabei!

    Tu das, aber davon wird es nicht weniger falsch...

    Zitat von heig :

    Der BRV hat vorsätzlich Firmenmittel veruntreut in dem die Wahl gestört wurde und dem AG zusätzliche Kosten, für Neuwahl oder zusätzlichen Arbeitsausfall der WVM, entstanden sind.

    Nein. Da stimme ich Timo voll und ganz zu. Hier liegt erst einmal nur ein betriebsverfassungsrechtlicher Verstoß vor. Die Lage mag u.U. dann eine andere werden, wenn eine Verurteilung wegen Wahlbetruges vorliegt; eine Untreuehandlung war das sicher nicht.

    Zitat von heig :

    Das müßte doch reichen, wenn eine kleine Kassiererin wegen einem Pfandbon entlassen werden kann.

    Zum Einen werden da Äpfel mit Birnen verglichen. Zum Anderen wurde, wie Timo zurecht schrieb, niemand wegen eines Pfandbons entlassen. Vielmehr gab es m.W. eine Verdachts- und wohl auch Tatkündigung wegen Diebstahls, Lügen und fälschlichem Beschuldigen einer Arbeitskollegin.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.