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Folgende Situation: Wir befinden uns in der Phase "Einsammeln von Unterstützerunterschriften". Es gibt mehrere Listen. Nun ist eine Liste dabei, die schon einige Unterstützerunterschriften hatte und nun zwei Kandidaten zu den bisherigen Kandidaten ergänzt hat. Inwieweit wird diese Liste ungültig? Reicht es aus, wenn die bisherigen Unterstützer nochmals angesprochen werden und über die zusätzlichen Kandidaten informiert werden? (Zustimmung vorausgesetzt) Danke schon mal im Voraus
Die Unterschriften sind m.E. ungültig, wenn nachträglich weitere Kandidaten hinzu geschrieben werden. Allerdings wirst du Zeugen brauchen, die bestätigen können, dass zum Zeitpunkt der Unterschrift weniger/andere Kandidaten drauf gestanden haben.
Danke jakob2010 für deine schnelle Antwort. Du meinst auch dann ungültig, obwohl die "die Runde noch mal drehen" und den Unterstützern die neue Situation erklären?
Definitiv. Da hilft auch keine Erklärung. Diejenigen müssten das schon schriftlich bestätigen, dass sie damit einverstanden sind. Mündlich wird da nichts zu machen sein.
Ich hoffe, Winfried kann das bestätigen. Die Liste dürfte einen unheilbaren Mangel haben.
Dann wäre es doch sinnvoll gleich eine neue Liste zu machen und alle nochmals unterschreiben zu lassen. Der Aufwand ist doch der gleiche, aber man ist auf der sicheren Seite.
Die Unterschriften sind m.E. ungültig, wenn nachträglich weitere Kandidaten hinzu geschrieben werden. Allerdings wirst du Zeugen brauchen, die bestätigen können, dass zum Zeitpunkt der Unterschrift weniger/andere Kandidaten drauf gestanden haben.
OK wir hatten noch keine Listenwahl, aber diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen.
Bei uns lief das so, Kandidat 1 trägt sich ein und gibt sich gleichzeitig die Stützunterschrift,so lief das bis zum letzten Kandidaten.
Wenn jetzt Listenwahl ist, läuft das doch ähnlich.
Ich eröffne eine Liste und suche mir Stützunterschriften. Wenn jemand während der Suche sich entscheidet auch Kandidat auf meiner Liste zu werden, dann kann er sich doch auch als Kandidat eintragen. Ansonsten müsste ich ja, nach Aushang des Wahlausschreibens, innerhalb von 2 Wochen, "meine" Liste mit den Kandidaten abschliessen und dann erst Stützunterschriften sammeln. Das wird eng.
Danke für eure bisherigen Antworten. Ich dachte man geht generell von Manipulationsversuchen aus, dann kann ich das mit unheilbar und ungültig verstehen, aber hier ist ja das Einverständnis der Unterstützer gegeben und wir als WV, wenn wir die Unterstützer befragen, würden jeweils Zustimmung hören. Spielt das dabei keine Rolle?
Bei uns lief das so, Kandidat 1 trägt sich ein und gibt sich gleichzeitig die Stützunterschrift,so lief das bis zum letzten Kandidaten.
Gratulation,
Heig, dafür, dass Euch da offensichtlich niemand draufgekommen ist: Denn so macht man eine Liste 100%ig ungültig, der WV müßte sie bei Kenntnis dieser Tatsache zurückweisen. KandidatInnen stimmen mit ihrer Unterschrift nur ihrer eigenen Kndidatur zu, da kann man also sammeln, bis der Wahlvorschlag komplett ist. StützerInnen leisten aber ihre Unterschrift nach § 14 IV BetrVG für den Wahlvorschlag, also für die gesamte Liste, und das ist natürlich nur möglich, wenn die StützerInnen bei der Unterschrift die gesamte Liste kennen
Zitat von heig :
Ansonsten müsste ich ja, nach Aushang des Wahlausschreibens, innerhalb von 2 Wochen, "meine" Liste mit den Kandidaten abschliessen und dann erst Stützunterschriften sammeln. Das wird eng.
Aber genau so ist es. Was an der Frist "eng" sein soll, erschließt sich mir allerdings nicht.
Zitat von jakob2010:
Da hilft auch keine Erklärung. Diejenigen müssten das schon schriftlich bestätigen, dass sie damit einverstanden sind. Mündlich wird da nichts zu machen sein.
Mein ErfK sagt in Rn. 10 zu § 14 BetrVG folgendes: Jede ohne Einverständnis aller Unterzeichner vorgenommene Änderung des Wahlvorschlags macht diesen ungültig. Ein Formerfordernis steht da nicht. D.h. es könnten durchaus alle UnterzeichnerInnen des geänderten Wahlvorschlages persönlich beim WV erschienen und diese Erklärung dort mündlich abgeben; da das unrealistisch erscheint, wird man wohl auf schriftliche Erklärungen zurückgreifen (müssen).
Wahlfrager: Die Liste muss m.E. vom WV als ungültig zurückgewiesen werden, wenn nicht eine zustimmende Erklärung aller UnterzeichnerInnen zum geänderten Wahlvorschlag bei Einreichung desselben vorliegt. Es ist nicht Aufgabe des WV, nach Einreichung den UnterstützerInnen hinterherzulaufen und sie bzgl. der Zustimmung zur Änderung zu befragen; tut der WV dies und lässt den Wahlvorschlag dann zu, liegt m.E. ein astreiner Anfechtungsgrund vor.
Die Unterschriften sind m.E. ungültig, wenn nachträglich weitere Kandidaten hinzu geschrieben werden. Allerdings wirst du Zeugen brauchen, die bestätigen können, dass zum Zeitpunkt der Unterschrift weniger/andere Kandidaten drauf gestanden haben.
So ist es! Beim Einsammeln der Stützunterschriften wird nicht unbedingt jeder Kandidat "behalten". Ich könnte mir vorstellen, dass vor dem Einreichen beim WV Korrekturen "vorgenommen werden könnten". Zeugen werden dann benötigt. Dann allerdings, meine ich auch, wäre die eingereichte Liste wirklich unheilbar!
Vielen Dank an alle! Fried >>> Die Liste muss m.E. vom WV als ungültig zurückgewiesen werden, wenn nicht eine zustimmende Erklärung aller UnterzeichnerInnen zum geänderten Wahlvorschlag bei Einreichung desselben vorliegt. >>> OK, macht der WV einen Fehler, wenn die Liste zwei Spalten mit Unterschriften trägt (die zweite Spalte entstand nach der Erweiterung der Kandidaten) und er diese Liste für gültig erklärt? Oder anders, erklärt er die Liste für ungültig wäre das ja in dem Moment doch nur vom "Hören/Sagen" und Beweise würden sich nicht finden lassen (Befragung der Unterstützer), da ja tatsächlich die Erweiterung der Liste in Absprache geschah. Würde uns das als WV nicht auf die Füße fallen?
Vielen Dank an alle! Fried >>> Die Liste muss m.E. vom WV als ungültig zurückgewiesen werden, wenn nicht eine zustimmende Erklärung aller UnterzeichnerInnen zum geänderten Wahlvorschlag bei Einreichung desselben vorliegt. >>> OK, macht der WV einen Fehler, wenn die Liste zwei Spalten mit Unterschriften trägt (die zweite Spalte entstand nach der Erweiterung der Kandidaten) und er diese Liste für gültig erklärt? Oder anders, erklärt er die Liste für ungültig wäre das ja in dem Moment doch nur vom "Hören/Sagen" und Beweise würden sich nicht finden lassen (Befragung der Unterstützer), da ja tatsächlich die Erweiterung der Liste in Absprache geschah. Würde uns das als WV nicht auf die Füße fallen?
OK, macht der WV einen Fehler, wenn die Liste zwei Spalten mit Unterschriften trägt (die zweite Spalte entstand nach der Erweiterung der Kandidaten) und er diese Liste für gültig erklärt?
Hallo,
verstehe ich recht, dass alle UnterstützerInnen nach Erweiterung und vor Einreichung des Wahlvorschlages nochmal ihre Unterstützung mit Unterschrift erklärt haben? Dann wäre m.E. alles in Butter.
danke für eure antworten. ja winfried, dass hast du richtig verstanden und verstehe ich dich richtig, die nochmaligen unterzeichnungen können auf dem gleichen dokument geleistet werden und es braucht nicht zwingwend "frisches" papier? danke und viele grüße!
Hallo an alle! Gern hier eine Rückmeldung wie das mit der Listenzusammenführung und der Gültigkeit ausgegangen ist. Situation war: mit 2 Kandidaten wurden Unterstützerunterschriften gesammelt, mit der Ergänzung von 2 weiteren Kandidaten wurden erneut Unterstützerunterschriften gesammelt. Mehrheitlich bestehend aus den ersten Unterstützern plus neue Unterstützer (entstand bedingt durch die Urlaubszeit um Ostern). Die beiden Listen wurden zusammengetackert, so das man die zwei Teile an Unterstützerunterschriften (man wollte damit den "betriebenen Aufwand beweisen") sehen konnte. Das sah optisch nicht super toll aus. Nach Bewertung eines RAs aber OK. Ja, es musste ein RA eingeschaltet werden, der dem Wahlvorstand eindeutig die Empfehlung gab, die Liste für gültig anzunehmen.