Hallo zusammen!
Frage: wir machen ja Persönlichkeitswahl, jeder hat soviele Stimmen wie Betriebsräte gewählt werden- in unserem Falle 3; soweit so klar.
Darf man nun die Stimmen auf einen Kandidaten bündeln, also einem Kandidaten seine drei Stimmen geben, oder darf man das nicht? (bündeln kenn ich z. B. von der letzten Stadtratswahl)
Irgendwie werd ich weder aus der WO noch aus dem BetrVerfG so richtig schlau... :roll: