Neuling mit, eh, Visionen

  • Hallo,

    Ich habe eine Vision und war daher schon beim Arzt ;)

    Tja, nun versuche ich mir grade, ohne Vorkenntnisse und zwar geplanter aber noch nicht beschlossener (nächste Woche) Schulung, einen Wunsch der KollegInnen umzusetzen: Informationen, detailiert, zeitnah.

    Mein erster Gedanke: das Protokoll der BR Sitzung veröffentlichen.

    Nun weiss ich schon vom §79 BetrVG und den Anforderungen an mich.
    Auch Details zu den Themen wie Versetzung, Einstellung, Abmhanung etc. gehören aus meiner Sicht nicht in die Betriebsöffentlichkeit auch wenn sie keine "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse" sind, so glaube ich.

    Die Idee ist nun ein internes und ein externes Protokoll zu erstellen.
    Evtl. sogar nur die einzelnen TOP angeben und bei Beschlüssen das Abstimmungsergebnis Ja/Nein/Enthalten.

    Wie macht man das nun? Welche Kriterien ausser persönliche Daten und "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse" sollten nicht kommuniziert werden?

    Wie wird das evtl. anderswo gehandhabt?

    Vielen Dank für eure Anregungen.

    P.S.: Hinweise der Art "Das geht nicht, ist verboten!" habe ich schon von den "alten Hasen" erhalten.
    Detailierte Begründungen, ausser "Das haben wir noch nie so gemacht!", habe ich allerdings nicht bekommen.

  • Bei uns gibt es einen sog. BR-Ticker, in dem wichtige Themen, wie z.B. Haltungen des BR zu abzuschließenden BVen, Begründung zu getroffenen Entscheidungen (z.B. keine Mehrarbeit, Nichtzustimmung/Zustimmung zu Betriebsruhe usw.) in kurzer Form veröffentlicht werden. Abstimmungsergebnisse werden nicht bekannt gegeben. Dieser Ticker wird vom Gremium immer beschlossen.

  • Hallo,

    Deine Vorstellungen kollidieren mit der zwingenden gesetzlichen Vorschrift des § 30 BetrVG, dass BR-Sitzungen nicht öffentlich sind. M.E. kann man aber Beschlüsse, so sie nicht Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder schützenswerte persönliche Daten enthalten, prinzipiell veröffentlichen, gerne auch mit Begründung. Nicht aber Abstimmungsergebnisse, Diskussionsverläufe o.ä.

    Selbst wenn es erlaubt ist, Beschlüsse zu veröffentlichen, ist es nicht immer sinnvoll. Gerade wenn man in diffizilen Verhandlungen mit dem AG steckt, z.B. über eine strittige BV, ist das Veröffentlichen von konfrontativen Zwischenständen nicht immer sehr sinnvoll - das müßte man von Fall zu Fall entscheiden.

    Frage: Sind das Visionen oder ist es nicht vielleicht auch ein Bedürfnis, sich zu profilieren?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,

    danke für den Hinweis auf § 30BetrVG.

    Antwort: Die KollegInnen bemängelten die Frequenz und Tiefe der Information des alten Gremium.
    Unter anderem darum ergab sich bei den letzten Wahlen eine signifikante Änderung in der Zusammensetzung des Gremiums.

    Die Idee die Protokolle zu veröffentlichen entstand aus den Gesprächen mit KollegInnen, auch Informationen aus diesem Forum und Hinweise von anderen Gremiumsmitgliedern spielen eine Rolle.

    Zitat von Peter Knoop :


    3. Nehmt die MA mit:
    Man glaubt immer, was man selber weiß, ist allgemein bekannt. Oder AG und BR glauben, dass es weniger Unruhe gibt, wenn MA vor vollendete Tatsachen gestellt werden und man bis dahin alles geheim halten müsse. Meine Erfahrung ist, dass Öffentlichkeitsarbeit des BR nicht nur Ergebnismitteilungen beinhalten sollte, sondern auch Prozesse, Meinungen, Zwischenstände u.ä. bekannt machen sollte. Denn: Motive und Hintergründe sind oft wichtiger als Ergebnisse.

    Von daher bin ich, unabhängig meiner Person, zuversichtlich das im gesetzlichen Rahmen und mit gesundem Menschenverstand die Protokolle zu kommunizieren ein guter Baustein sein kann die KollegInnen teilhaben zu lassen.

    Eigentlich suchen wir (nicht nur ich ;) nur noch eine Form ein internes und ein externes Protokoll zu erstellen.

  • Zitat von BoFhUs :

    die Protokolle zu kommunizieren

    Hallo,

    ich wiederhole mich, davon kann man nur abraten. Damit ist die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen perdu. Natürlich sollt Ihr die Belegschaft informieren, natürlich ist Transparenz wichtig, aber Ihr müßt dafür einen anderen Modus finden. Eine Veröffentlichung von Protokollen verstößt gegen § 30 BetrVG, und ein wiederholter Verstoß dieser Art würde m.E. auch zu einem Verfahren nach § 23 I BetrVG gegen BRM oder den BR an sich berechtigen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von BoFhUs :

    Das die Veröffentlichung des Protokoll nicht 1:1 geschehen kann und darf ist klar.

    M.E. dürfte so ziemlich jede Information aus der Sitzung, die über die Beschlußlage hinausgeht, gegen die Nichtöffentlichkeit verstoßen. Insofern habe ich weiterhin ein Problem mit dem Protokoll, egal ob Ihr es 1:1 oder 1:100 veröffentlicht. Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Oh Timo! Harte Worte:

    Zitat von Timo Beil :

    Latrinenparolen!

    Aber ach, doch auch wahr - wie ich hier gestehen muss... Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von BoFhUs :

    Eigentlich suchen wir (nicht nur ich ;) nur noch eine Form ein internes und ein externes Protokoll zu erstellen.


    Denkt mal über ein(en) Blog nach - kostet nichts, lässt sich mit mehreren Personen pflegen und auch so einstellen, dass er nicht über Suchmaschinen auffindbar ist. Und das Beste: die Dialog-Funktion! Eure Belegschaft kann direkt im Blog fragen, antworten und kommentieren! Anonym oder mit Nennung der Urheber, und wenn es gute Fragen und Anmerkungen sind, könnt Ihr die Antwort für alle sichtbar machen (das kann ja jeweils im Gremium entschieden werden).

    In Österreich gibt schon zahlreiche Betriebsrats-Blogs, hier ein besonders gelobtes Beispiel:

    http://scalaakirchenbr.wordpress.com/

  • Hallo!

    Zitat von syselse :

    Denkt mal über ein(en) Blog nach

    Im Internet??? Ich habe mich ja eines besseren belehren lassen, wie die Nichtöffentlichkeit nach § 30 BetrVG zu verstehen ist (Timos harte Worte und ein Blick in den ErfK halfen weiter...), aber eine Veröffentlichung über die Betriebsöffentlichkeit hinaus geht m.E. gar nicht, das kann der AG gerichtlich untersagen lassen (ich war mal Mitglied eines KBR, dem der Konzern das Einrichten und Betreiben einer Website erfogreich gerichtlich untersagen ließ). Intranet geht allerdings ggf. schon.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo, Winfried,

    ich verstehe Eure Bedenken sehr gut. Wir hatten wenig bis keine anderen Möglichkeiten der Wahlwerbung und haben uns sehr gründlich überlegt, wie wir mit dieser Möglichkeit umgehen. Der Blog ist zwar technisch öffentlich, aber auch so getextet, dass das Unternehmen dahinter nicht erkennbar ist - nicht mal der Betreiber und sein Standort. Zudem ist sind Domain und der Blogheader so eingerichtet, dass er in Suchmaschinen nicht erscheint.

    Der Blog ist aktiv online seit jetzt mehr als vier Wochen, hatte inzwischen knapp 2.200 Besuche zu verzeichnen (bei nur 200 Wahlberechtigten, denen wir die URL mitgeteilt hatten). Die Blogstatistik zeigt: es gab bisher KEINE Besucher von anderen Seiten im Internet, und niemand im Unternehmen hat nach dem Studium unserer Informationen etwas zu beanstanden gehabt. Die Führungskräfte und Aufpasser für den AG haben den Zähler wahrscheinlich am meisten hochgetrieben. ;)

    Fakt ist aber auch: hätten wir zuerst gefragt, ob wir es dürfen, wäre die Antwort eine "dringende Bitte" gewesen, es nicht zu machen. Das hätte uns also nur in die prekäre Lage gebracht, uns wissentlich und absichtlich dagegen zu verhalten, um aktiv für uns werben zu können. Und die Zeit lief gegen uns. Darum unser Credo für diesen Fall: nicht vorher um Erlaubnis bitten, sondern lieber hinterher um Verzeihung.

    Mit einem Handgriff hätten wir die Passwortsperre aktivieren können, wenn es nötig geworden wäre.
    Wir haben die Wahl jetzt hinter uns, und wenn nun noch die konstituierende Sitzung erfolgt ist, besteht der Plan, das offizielle Pendant im Intranet aufzusetzen und den Wahlwerbeblog zu schließen. Ich berichte gern weiter, wie es uns ergangen ist und weiter ergeht mit dieser Plattform! Nur die URL kriegt hier keiner gepostet...

  • Hallo BoFhUs

    wenn ich Dich richtig verstehe geht´s es ja darum, die Arbeit des BR im Allgemeinen etwas bekannter zu machen.

    Unser bisheriger BR war ziemlich unsichtbar und ich überlege mir deshalb gerade eine Art Newsletter oder „Zeitung“ um über die BR Arbeit zu informieren.
    Wie es genau ausschaut und in welchen Abständen weiß ich auch noch nicht, sicherlich mit verschiedenen Rubriken,
    aber es wird nicht nach jeder Sitzung eine Art „Aufarbeitung der Tagesordnung für externe Leser“ geben.

    Auch ohne § 30 BetrVG kann der Schuß gewaltig nach hinten los gehen. Möglicherweise wird es nicht nur Nachfragen geben ,sondern - je nach Lage im Betrieb - könnte es evtl. auch zu Diskussionen kommen, die so keiner gewollt hat.
    Das kann mal ganz schnell für Unruhe sorgen.

    Mitarbeiter informieren – unbedingt großes JA!
    aber mit Vorsicht und wohl überlegt.


    viele Grüße
    Nautilus

  • Hallo!

    Zitat von Nautilus :

    Auch ohne § 30 BetrVG kann der Schuß gewaltig nach hinten los gehen. Möglicherweise wird es nicht nur Nachfragen geben ,sondern - je nach Lage im Betrieb - könnte es evtl. auch zu Diskussionen kommen, die so keiner gewollt hat.

    Aha. Und wo ist eigentlich das Problem, wenn innerhalb des demokratischen Prozesses diskutiert wird?

    Zitat von Nautilus :

    Das kann mal ganz schnell für Unruhe sorgen.

    Unruhe kann auch produktiv sein. Und ist allemal besser als Grabesruhe.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Egal wie Beschlüsse und Entscheidungen des Gremium den Kollegen bekanntgegeben werden.

    Es gibt immer ein für und ein wider. Aus meiner Erfahrung sind die meisten Entscheidungen Kompromisse.

    Die Kollegen die am lautesten schimpfen und meckern sind immer die selben und kriechen am Ende dem Vorgesetzten in den .... Sie sind meist nicht bereit den BR oder die Gewerkschaft auch aktiv zu unterstützen.

    Die nötige Transparenz der Entscheidungen und das persönliche Gespräch mit möglichst vielen Kollegen ist immer noch das beste.

    heig

  • Zitat von Winfried :


    Hallo!

    Aha. Und wo ist eigentlich das Problem, wenn innerhalb des demokratischen Prozesses diskutiert wird?

    Unruhe kann auch produktiv sein. Und ist allemal besser als Grabesruhe.

    Grüsse Winfried

    Hello

    wie gesagt: je nach Lage im Betrieb
    ich habe es schon erlebt, daß "Wahrheiten" diskutiert wurden, die gar keine waren -
    das ist kontraproduktiv.


    schönen Tach noch
    Nautilus

  • Oh ja, ...

    Zitat von Nautilus :

    ich habe es schon erlebt, daß "Wahrheiten" diskutiert wurden, die gar keine waren

    ... das kenne ich irgendwoher. Aber gerade dann ist doch eine offensive Öffentlichkeitsarbeit des BR angesagt!? Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.