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Wir sind ein 7 köpfiges Gremium. In den meisten Fällen fehlen 1 oder 2 Mitglieder.
Ich habe gelesen, das die Ersatzmitglieder nur bei einer Verhinderung eines ord.Mitgliedes geladen werden dürfen.
Wenn ich zu jeder Sitzung vorbeugend 1-2 Ersatzmitglieder einlade, was passiert, wenn alle Mitglieder da sind. Muß ich sie dann wieder ausladen? Bisher war es so, das sie an der Sitzung teilnahmen jedoch nicht mit abstimmen durften. Für mich macht diese Vorgehensweise Sinn, da somit auch die Ersatzmitglieder immer auf dem Laufenden sind.
Vorsorgliche Einladung ist nicht möglich, weil dann die Ladung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Es ist daher jeder Einzelfall zu überprüfen, ob es sich um eine Verhinderung handelt oder nicht. Nur wenn feststeht, dass ein BRM verhindert ist, muss das "richtige" BREM geladen werden (Hinweis: Minderheitenquote beachten; richtige Liste usw.).
Also dürfen sie, wenn alle BRM anwesend sind, in keinem Fall an der Sitzung teilnehmen?
Minderheitenquote und Liste spielen bei uns keine Rolle, da die Minderheit (Frauen) bei uns im Gremium sowieso in der Mehrheit ist und die BREM auch Frauen sind. Wir hatten zum Glück Personenwahl, die ich für gerechter halte.
Aber durch das lesen in diesem Forum hat sich diese Meinung relativiert und ich sehe inzwischen ein, das eine Listenwahl unter Umständen sinnvoll sein kann.
Also dürfen sie, wenn alle BRM anwesend sind, in keinem Fall an der Sitzung teilnehmen?
So ist es. Denn die Nichtöffentlichkeit der BR-Sitzung wäre dann nicht mehr gewährleistet. Mehr noch: Die Ersatzmitglieder machen sich arbeitsrechtlich sehr angreifbar, denn sie meldeten sich für die Sitzung ab, ohne erforderliche BR-Tätigkeit zu verrichten - ein Verhalten, dass den AG zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen und zur Lohnminderung berechtigt. Grüsse Winfried