Hallo,
folgendes:
neue wahlinteressierte MA tragen sich zu bestimmten Zeiten beim BR
auf eine Lise ein und unterschreiben...
soweit so gut...
Liste hätte am 10. ausgehängt werden sollen....
da fällt einem MA ein, einen im Urlaub befindlichen MA (ohne das dieser Bescheid weiß) auf die Liste setzen zu lassen....
nun kann der Termin nicht mehr eingehalten werden...Liste kommt nun eine Woche später (nachdem der MA abgesagt hat) ans Brett...
ist das ok so?
Muß der Termin nicht eingehalten werden?
Dank im voraus für eure Rückmeldungen
Fairlady
Termine Aushang/Abgabe
- Fairlady
- Geschlossen
- Erledigt
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Was für eine Liste war das, in die man sich eintragen konnte? Winfried
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Hallo Winfried,
jeder der "Kandidaten" ging ins BR Büro und konnte sich selbst, eben persönlich auf eine Liste setzen lassen und diese dann eben unterschreiben...Wahlvorschläge von anderen Mitarbeitern gab es soweit keine....
lg Fairlady -
Hallo,
es handelt sich also um einen Wahlvorschlag?
Zitat von Fairlady :da fällt einem MA ein, einen im Urlaub befindlichen MA (ohne das dieser Bescheid weiß) auf die Liste setzen zu lassen....
In diesem Fall ist der Wahlvorschlag nicht rechtmäßig zustande gekommen.
Grüsse Winfried
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Hallo Winfried,
dass heißt also, so wie ich es mir eh schon dachte, dass dieser Termin NICHT so einfach verschoben werden kann...
Tja, genau dies ist nun aber passiert...
ärgerlich auch, dass das einfach so geht...keiner sagt was, aber viele sind sauer, weil sie irgendwie glauben (es aber ja nicht genau wissen) dass hier schon was falsch gelaufen ist...
Kannst du mir was raten, was jetzt zu tun wäre?
lg
Fairlady -
Meiner Meinung nach müsstest du die Einleitung der Wahl beim Gericht (?) für nichtig erklären lassen.
Was hat es eigentlich mit dem zuerst genannten Termin auf sich? Meinst du den Termin zur Abgabe der Wahlvorschläge beim WV (2 Wochen nach Aushang des Wahlausschreibens)?
Der Aushang der Kandidaten hat bis 1 oder 2 Wochen vor der Wahl Zeit.heig
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Hallo Heig,
ja, ich meinte den Termin zur Abgabe der Wahlvorschläge...
darf der denn eigentlich - so mir nichts, dir nichts - verschoben werden?
Und darf nach Terminschluß einfach so noch jemand nachträglich auf die Liste draufgesetzt werden?
lg
Fairlady -
Nein und nochmals nein. Winfried
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Zitat von Fairlady :
Hallo Heig,
ja, ich meinte den Termin zur Abgabe der Wahlvorschläge...
darf der denn eigentlich - so mir nichts, dir nichts - verschoben werden?
Nein. Wenn aber bis zum Termin, der im Wahlausschreiben genannt wurde, kein gültiger Wahlvorschlag eingeht, kann der WV nach §9 WO eine Nachfrist von einer Woche setzen. Es müsste dann einen entsprechenden Aushang gegeben haben...Zitat von Fairlady :
Und darf nach Terminschluß einfach so noch jemand nachträglich auf die Liste draufgesetzt werden?
lg
Fairlady
Während der Nachfrist können völlig neue Listen erstellt werden...
Andere Variante, die bei euch passiert sein kann: Die Liste wurde trotz fehlender Unterschrift des Kandidaten eingereicht. Der WV hat das unverzüglich in §7 WO ignoriert und sich die maximale Zeit von 2 Arbeitstagen zur Prüfung "gegönnt". Er stellt den heilbaren Mangel nach §8(2) Nr.2 WO fest und informiert den Listenvertreter schriftlich (1 AT Postlaufzeit) darüber. Dieser hat jetzt 3 AT Zeit, den Mangel zu beseitigen. Wenn der abwesende Kandidat also 6 Arbeitstage nach dem Termin im Wahlausschreiben sein schriftliches Einverständnis mit der Kandidatur abgibt, könnte auch das gerichtsfest funktionieren.
Änderungen am Wahlvorschlag sind so allerdings nicht mehr möglich. -
Hallo Petrus,
es hieß bei uns, dass die Namenslisten mit den Wahlvorschlägen (alle unterschriften waren vorhanden)! - zum 10.2. ausgehägt werden....das war das feste Datum dafür...
eine Kollegin aber hat ohne Wissen des BR mit einer anderen Kollegin (die einen Schlüssel fürs Büro hatte) am 10.2., kurz vor Aushang der Liste, einen Kollegen, der im Urlaub war, einfach noch "draufsetzen" lassen!
Und da der besagte Kollege erst ein paar Tage später aus dem Urlaub zurückkam,
konnte eben die Liste nicht zum 10., sondern erste eine Woche später ausgehängt
werden...
meine Frage war, war dieses vorgehen überhaupt ok?
lg
Fairlady -
Zitat von Fairlady :
meine Frage war, war dieses vorgehen überhaupt ok?
Sag’ mal, wie oft willst Du diese Frage denn noch beantwortet haben? Die Antwort ist und bleibt: "Nein!" Winfried
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Zitat von Fairlady :
eine Kollegin aber hat ohne Wissen des BR mit einer anderen Kollegin (die einen Schlüssel fürs Büro hatte) am 10.2., kurz vor Aushang der Liste, einen Kollegen, der im Urlaub war, einfach noch "draufsetzen" lassen!
(...)
meine Frage war, war dieses vorgehen überhaupt ok?Nein.
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Mußt schon entschuldigen Winfried, dass ich meine Frage so hartnäckig wiederholt habe...
aber unser BR behauptet, er durfte das....da dies mit dem Wahlausschuss abgesprochen bzw. abgesegnet wurde...
ich als Laie weiß halt dann eben nicht so genau, wen und was man überhaupt glauben soll...
Fairlady -
Hallo!
Zitat von Fairlady :ich als Laie weiß halt dann eben nicht so genau, wen und was man überhaupt glauben soll...
Ganz einfach: Uns. Und zwar das, was wir schreiben...:wink:
Und mal im Ernst: Euer BR scheint mir nicht ganz gebacken zu sein.
Winfried
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Tja, wo du recht hast, hast du recht...
drum hab ich mich ja aufstellen lassen...
schau`ma a mal...vielleicht klappt`s ja...
kannst ja schon mal die Daumen drücken...
lg
Fairlady -
Team-ifb
Hat das Thema geschlossen.