Ist das strafbar?

  • In unserem Betrieb ist es nun auch bald soweit, daß gewählt wird. Es gibt 4 Listen und einige Kandidaten haben so große Angst nicht wiedergewählt zu werden, daß sie zu unlauteren und unseriösen Mittel greifen. Es wird eine Rufmordkampangne gegen einen Listenführer gestarten und Lügen und angebliche Fehlverhalten in der Belgschaft verbreitet. Leider stehe ich auf dieser Gewerkschaftsliste von denen dieses unseriöses Verhalten ausgeht. Hätte ich gewußt zu welchen Mitteln hier gegriffen wird, hätte ich mich nicht wieder aufstellen lassen. Anfänglich war ich ja auch der Meinung man müsse gegen andere Listen kämpfen, aber das jetzt geht mir entschieden zu weit und soweit ich informiert bin kann man da strafrechlich belangt werden, oder?
    Und außerdem habe ich auch gehört, daß ein Teil der Belegschaft das durchschaut hat und dadurch immer mehr zu der angefeindeten Liste halten. Also das genau das Gegenteil erreicht wird, von dem was beabsichtet wurde. Die Verursacher dieser Hetzjagt stehen ziemlich doof da, auch weil dieser angefeindete Listenführer nicht mit diesem Niveau zurückschießt.
    Nun meine Frage was kann mir passieren, wenn ich zu dieser Gruppe gehöre, die so gegen andere vorgeht? Wird man da in Sippenhaft genommen? Welche Mittel könnte der Betreffene einleiten? Ich für meinen Teil möchte da nicht mehr mit reingezogen werden und fühle mich immer unwohler.

    Danke!
    FrauX

  • Zitat von FrauX :


    Anfänglich war ich ja auch der Meinung man müsse gegen andere Listen kämpfen,

    Bereits das halte ich für eine eher bedenkliche Einstellung. Nach der Wahl sitzt man gemeinsam in einem Gremium. Wenn es dort starre Fronten gibt, dann geraten die Interessen der Belegschaft unter die Räder.


    Zitat von FrauX :


    soweit ich informiert bin kann man da strafrechlich belangt werden, oder?

    Im Extremfalle schon

    Zitat von FrauX :

    nd außerdem habe ich auch gehört, daß ein Teil der Belegschaft das durchschaut hat und dadurch immer mehr zu der angefeindeten Liste halten. Also das genau das Gegenteil erreicht wird, von dem was beabsichtet wurde.

    Wer mit Katzenscheiße um sich wirft stinkt meist selber am heftigsten.

    Zitat von FrauX :

    Wird man da in Sippenhaft genommen?

    Beim Urnengang schon, strafrechtlich aber nicht. Dort ist immer nur der verantwortlich der es auch zu verantworten hat.


    Zitat von FrauX :

    Welche Mittel könnte der Betreffene einleiten?

    Sofern strafrechtliche Tatbestände (z.B. Verleumdung) verwirklicht wurden, könnte dieser Strafanzeige erstatten.


    Zitat von FrauX :

    Ich für meinen Teil möchte da nicht mehr mit reingezogen werden und fühle mich immer unwohler.

    Bist Du die einzige der es so geht?

  • Zitat von Timo Beil :

    Bist Du die einzige der es so geht?

    Nein, ich habe von einigen gehört, daß so ein fletliches Verhalten schlecht ankommt und sich die Leute daraufhin auf die Seite des Angegriffenen schlagen. Es kann nicht der richtige Weg sein, jemand so fertig machen zu wollen. DAs hat auch nichts mehr mit Wahlkampf zu tun. Ich frage mich langsam ob die nicht an die Folgen ihres Handels denken, ich kann mir nicht vorstelleb, daß sich das jemand auf Dauer gefallen läßt. Ich frage mich wo das alles hinführen soll.

    Gruß FrauX

  • Zitat von FrauX :

    Nein, ich habe von einigen gehört, daß so ein fletliches Verhalten schlecht ankommt und sich die Leute daraufhin auf die Seite des Angegriffenen schlagen.

    Dann ist das doch der perfekte Ansatzpunkt dass Ihr das Thema mal listenintern diskutiert!

  • Dieser Leitartikel kommt mir so ähnlch vor, wie bei uns. Seitdem es keine Personenwahl mehr gibt, wird es etwas "unseriös". Andere Listenvertreter sind auf einmal Gegner, mit denen man nichts zu tun haben soll... Wo sind wir denn hier? Sollen doch alle zusammenarbeiten in der Firma.

  • Zitat von FrauX :


    Leider stehe ich auf dieser Gewerkschaftsliste von denen dieses unseriöses Verhalten ausgeht.

    Und was sagt die Gewerkschaft dazu? Unbedingt mitteilen!!! Sonst kommen sie auch an den Pranger, meine Meinung!

  • Zitat von pillepalle :

    Und was sagt die Gewerkschaft dazu? Unbedingt mitteilen!!! Sonst kommen sie auch an den Pranger, meine Meinung!

    Dieses schäbige Verhalten geht ja von unserer Gewerkschaftsliste aus, die von der Gewerkschaft gestützt wird...mehr sage ich dazu besser nicht.....

    Einige von den hinteren Plätzen auf unserer Liste sind entsetzt und reden kann man mit den führenden eh kaum noch, die sind so in ihrem Krieg unterwegs und mittlerweile glaube ich auch, daß sie uns die weiter unten stehen nicht alles erzählen.

  • Zitat von FrauX :

    die von der Gewerkschaft gestützt wird...mehr sage ich dazu besser nicht.....


    Ich meine, ist der Gewerkschaft das klar, was da abgeht? Wenn ja, sollte man das unbedingt dort anprangern! Unterstützen der Liste i.O. Aber nicht so!!

  • Zitat von pillepalle :


    Ich meine, ist der Gewerkschaft das klar, was da abgeht? Wenn ja, sollte man das unbedingt dort anprangern! Unterstützen der Liste i.O. Aber nicht so!!

    Alles noch viel schlimmer, seit der Vertreter der Gewerkschaft bei uns im Betrieb war ging das ja alles erst los. Vielleicht sollte ich erwähnen, das dieser Gewerkschaftsvertreter unser ehemaliger BRV ist.....

    Und jeden Tag kommen neue Details...
    Und ich dachte mal hier geht es um Betriebsratsarbeit, aber scheinbar geht es hier einigen von unserer Liste die weiter oben stehen ausschließlich um die Freistellung, damit sie nur nicht in ihrem eigentlichen Beruf arbeiten müssen. Wenn ich könnte würde ich mich jetzt von dieser Liste streichen lassen...

  • Ich habe mal eine Frage.
    in mein Betrieb sind gerade die Wahlen in vollen gange.
    Wir haben Listenwahl, folgene Sache ist heute passiert. Der Geschäftsführer ist mit einer Vorschlagsliste durch den Betrieb gegangen und hat Stützungsunterschriften gesammelt und nebenbei erwänt hat er auch die Bewerber selber ausgesucht.
    Ist das Rechtens und wenn nein was kann der Wahlvorstand dagegen tun?


    Bitte um schnelle Antwort, Danke.

  • Nachts um 00:54 um schnelle Antwort bitten, das hat was ...


    Ich halte das für durchaus bedenklich und man müsste mal die Kommentierungen durch forsten ob das nicht sogar ein Anfechtungsgrund wäre.

    Ich würde aber überlegen ob eine Anfechtung wirklich das beste Mittel wäre, oder ob man nicht eine eigene Liste bilden sollte (Namensvorschläge. "Das Gegengewicht", "Arbeitnehmervertreter im BR", "Wir sind die Guten"...) und im Wahlkampf dieses aufgreifen sollte.

  • Timo Beil


    Es gibt ja schon eine Liste, die ich sage mal die IG-Metall liste.
    das problem ist bloss, der geschäftsführer macht die liste schlecht und erzählt nur, wenn die ig-Metallliste gewinnt macht er die Firma zu.
    also so zu sagen er nötigt die leute für seine liste zu stimmen und spielt mit der angst der Leute.

  • Ein bekanntes Phänomen in der deutschen Wirtschaft dass Arbeitnehmer nur eingestellt werden um sie entlassen zu können und Firmen nur geleitet werden um sie zu machen zu können.

    Man kann zwar versuchen den Konflikt auf das Strafrecht zu heben, damit wird man aber wenig oder nichts gewinnen. Ich denke die Thematik sollte politisch gelöst werden.

    Es hat nie jemand behauptet Betriebsratsarbeit sei einfach...

  • Hallo,

    wenn Euer Geschäftsführer eine Liste erstellt, die BewerberInnen aussucht und Wahlpropaganda betreibt, behindert bzw. beeinflußt er die Wahl, was ihm als AG verboten und sowohl betriebsverfassungs- als auch strafrechtlich ahndbar ist. Im Gegensatz zu Timo meine ich, dass es auch entsprechend geahndet werden sollte.

    Als WV würde ich prüfen, ob und inwieweit eine solche Liste überhaupt zur Wahl zugelassen werden könnte.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Lars4380 :

    Der Geschäftsführer ist mit einer Vorschlagsliste durch den Betrieb gegangen und hat Stützungsunterschriften gesammelt und nebenbei erwänt hat er auch die Bewerber selber ausgesucht.
    Ist das Rechtens und wenn nein was kann der Wahlvorstand dagegen tun?

    Ist der Geschäftsführer auf der Wählerliste? Gehört doch sicherlich zur Gruppe der Leitenden Angestellten nach § 5 Betr.V.

  • Zitat von Winfried :


    Hallo,

    wenn Euer Geschäftsführer eine Liste erstellt, die BewerberInnen aussucht und Wahlpropaganda betreibt, behindert bzw. beeinflußt er die Wahl, was ihm als AG verboten und sowohl betriebsverfassungs- als auch strafrechtlich ahndbar ist. Im Gegensatz zu Timo meine ich, dass es auch entsprechend geahndet werden sollte.

    Als WV würde ich prüfen, ob und inwieweit eine solche Liste überhaupt zur Wahl zugelassen werden könnte.

    Grüsse Winfried

    So denke ich auch, und deshalb habe ich heute zu diesem Thema gleich eine Vorstandssitzung einberufen und haben mein stellvertreter zur Gewerkschaft geschickt um sie zu informiert und gegebenfalls rechtliche schritte einzu leiten. Morgen bzw. heute ist wieder eine sitzung und wir werden sehen wie wir weiter vorgehen.

  • Zitat von pillepalle

    Ist der Geschäftsführer auf der Wählerliste? Gehört doch sicherlich zur Gruppe der Leitenden Angestellten nach § 5 Betr.V.
    [/QUOTE]

    Den Geschäftsführer ist das egal, er will nur eins. das hat er sehr oft verlauten lassen nach seiner Firmenübernahme. Er will die Gewerkschaft raus haben und geht dabei über Leichen.
    Und das schlimmste ist die meisten Mitarbeiter vertrauen ihn und das obwohl er vor der Firmenübernahme beim alten Besitzer als Sanierer vorgestellt wurde.

  • Zitat von Lars4380 :


    Und das schlimmste ist die meisten Mitarbeiter vertrauen ihn und das obwohl er vor der Firmenübernahme beim alten Besitzer als Sanierer vorgestellt wurde.

    Ist Euer Betrieb denn so gesund dass er nicht saniert zu werden braucht?

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.