Hallo,
wir sind kurz davor, unsere Liste dem Wahlvorstand einzureichen. Nun erklärte ein Kandidat, dass er aus persönlichen Gründen zurücktreten will. Geht das?
Was muss ich als Listenführer nun tun?
Gruß, Claudia
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Hallo,
wir sind kurz davor, unsere Liste dem Wahlvorstand einzureichen. Nun erklärte ein Kandidat, dass er aus persönlichen Gründen zurücktreten will. Geht das?
Was muss ich als Listenführer nun tun?
Gruß, Claudia
Hallo Claudia,
die sauberste Lösung ist, wenn du nochmal von vorn anfängst. Also neue Liste ohne den betreffenden Kandidaten aufstellen und neu Unterschriften sammeln. Frist für die Einreichung der Vorschlagslisten beachten.
Grüßchen,
Carola
Wir haben kaum noch Zeit... das ist das Problem.
Ganz platt gesagt: Das hätte er sich vorher überlegen müssen (Seine Einverständiserklärung habt Ihr ja hoffentlich vorliegen?)
Ja, haben wir.
Unser Wahlvorstand hat gesagt, wir müssen von vorne anfangen, mit neuer Liste und neuen Stützunterschriften, weil die Streichung eines Kandidaten ein unheilbarer Mangel bedeutet.
Zitat von Claudia69 :
Ja, haben wir.
Unser Wahlvorstand hat gesagt, wir müssen von vorne anfangen, mit neuer Liste und neuen Stützunterschriften, weil die Streichung eines Kandidaten ein unheilbarer Mangel bedeutet.
Falls Ihr den Kollegen tatsächlich gestrichen habt, dann wäre das ein grober Fehler von Euch gewesen.
Ich würde in dem Falle zu dem rücktrittswillgen Kandidaten sagen: "Sorry, tut mir leid, aber wir können Dich nicht mehr runter nehmen, da wir dann die ganze Liste nicht mehr anmelden können!"
Ja, das habe ich gesagt, trotzdem kein Entgegenkommen oder so. Wollte unbedingt gestrichen werden und war bereit zum Wahlvorstand zu gehen.
Nun denn - wir geben nicht auf und rennen gegen die Zeit... noch ist nicht alles verloren...
Danke für Eure Unterstützung.
Dann soll er halt zum Wahlvorstand gehen. Die dürfen ihn gar nicht streichen!
Er kann doch nach der Wahl erklären, dass er die Wahl nicht annimmt.
Warum vorher dieser Zirkus?
Zitat von heelium :
Warum vorher dieser Zirkus?
Vielleicht hat ihm seine Frau verboten zu kandidieren?
Er könnte doch eine eigene Liste einreichen. Dann muss er sich für eine Liste entscheiden. Tut er das nicht, wird er von allen Listen gestrichen- stimmt doch so!?
Falls er aber von vorn herein nicht genügend Stützunterschriften zusammen bekommt?
Außerdem wird er dann den letzten Funken Glaubwürdigkeit verlieren...
Zitat von Timo Beil :
Falls er aber von vorn herein nicht genügend Stützunterschriften zusammen bekommt?
Ach so. Muss also gültig sein bei Einreichung, sonst gilt das nicht? Auch wenn sie heilbar ist, und er es nicht heilt?
Ich würde mich als WV um heilbare Mängel gar nicht erst kümmern wenn ein unheilbarer Mangel vorliegt.