Krankenrückkehrgespräch

  • Hallo,

    In einem Bereich unseres Betriebs gibt es einen recht hohen Krankenstand, der auch zu wirtschaftlichen Einbussen führt. Der AG möchte nun Krankenrückkehrgespräche einführen. Und zwar bei "überzufällig vielen Krankheitstagen" und in Anwesenheit eines BR-Mitglieds. Ich möchte das gerne in eine Betriebsvereinbarung stecken. Hat jemand damit Erfahrung oder kennt jemand eine Vorlage für eine BV?

  • Hallo,

    Mitbestimmung habt Ihr, nach § 87 I 1 BetrVG, so das BAG 1 ABR 22/94.

    Das hört sich für mich an, als ob Du als BR dem prinzipiell zustimmen wolltest. Warum eigentlich? Denn was Du hier schreibst, erweckt bei mir zumindest den Verdacht, dass seitens des AG schlicht nur Druck gegenüber AN mit AU-Tagen aufgebaut werden soll. Oder wie begründet der AG sein Ansinnen? Hat sich der AG schon einmal gefragt, warum gerade in dieser einen Abteilung ein so hoher Krankenstand herrscht?

    Als BR würde ich den AG überhaupt erst einmal fragen, ob er seinen Pflichten aus dem ArbSchG nachkommt. Folgt der AG den Regeln des §4? Gibt es Gefährdungsbeurteilungen nach §5? Wie steht es um die Dokumentation nach §6, wie um die Wirksamkeitskontrolle? Wird auch die psychische Belastung am Arbeitsplatz erfasst? Etc.pp.

    So man sich auf eine BV einigt, sollte der BR sich vor einem konkreten Krankenrückkehrgespräch die Maßnahmen des AG in Bezug auf den Arbeitsplatz des/der AN zeigen lassen. Die AN sollten vorher einen Leitfaden über das Krankenrückkehrgespräch zur Hand haben, vergleichbar diesem: http://www.br-bsvag.de/tarif/I…t_Rueckkehrgespraeche.doc.

    Eine interessante und kritische Studie findet sich hier: http://www.boeckler.de/pdf/fof…enrueckkehrgespraeche.pdf. Auch das hier ist interessant: http://www.gutearbeit-online.d…ge/2009/2009_08_44_47.pdf.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,

    als BR würde ich mich mit reinen Krankenrückkehrgesprächen gar nicht mehr befassen und jegliche Vereinbarung dazu verweigern, denn schließlich gilt seit nunmehr fast 6 Jahren die wesentlich weitergehende Verpflichtung des AG zur Einführung eines BEM gem. § 84 Abs. 2 SGB IX:
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html
    Das ist dann auch der passende Rahmen, um die von Wilfried angesprochenen Punkte zu klären.

  • Bei uns werden lediglich Gespräche mit MA geführt, die auffällig immer eine bestimmte Zeit und das fast jeden Monat krank sind. Kurz zur Erklärung: Bei uns gibt es eine sog. Anwesenheitsprämie, die nach 3 Tagen AU komplett wegfällt und es gibt natürlich auch solche Spezialisten, die jeden / jeden 2. Monat immer nur 3 Tage krank sind, damit die Prämie nicht wegfällt und natürlich immer so für ein verlängertes WE.

    Vor allem wissen die anderen Kollegen, das diejenigen nicht wirklich krank sind, da sie damit auch noch hausieren gehen. Für solche schwarzen Schafe haben wir als BR kein Verständnis, schon allein aus Fairness den anderen gegüber.

  • Hallo Matzewol,

    von "Krankenrückergesprächen" halte ich gar nichts Und da sollte sich auch kein BR drauf einlassen.

    Habt Ihr in der Firma ein BEM (betriebliches Eingliederungsmanagment)? Dieses könnte man auch hier einsetzen. Dazu muss aber unbedingt eine BV erstellt werden. Der Unterschied zwischen diesen beiden Dingen sind eklatant. Während Krankenrückkehrergespräche in der Regel vom AN negativempfunden wird, hat das BEM konkrete Massnahmen und Möglichkeiten. Dabei geht es eben auch um den Schutz des AN.

    Zu siesem Thema empfehle ich unbedingt die entsprechenden Seminare beim IFB zu besuchen. Und das möglichst vor der BV. Schau mal unter §84 ABs. 2 SGB IX!

    Eine andere Frage ist doch, warum die Kollegen gerade in dieser Abteilung so oft krank sind. Macht die Arbeit oder das Arbeitsumfeld vielleicht krank.

    Ihr solltet hier unbedingt weitere Informationen einholen.

    Übrigends - wenn in der Firma kein BEM angeboten wird, kann das bei Kündigungungsschutzklagen unter Umständen eine große Rolle spielen.

    Mit lieben Grüßen
    Lisa

  • Zitat von whoepfner :

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html Das ist dann auch der passende Rahmen, um die von Wilfried angesprochenen Punkte zu klären.

    Hallo,

    da stimme ich voll zu.

    Bis auf die Tatsache, dass ich nicht Wi[/B]l[/B]fried heiße. :roll:

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Bis auf die Tatsache, dass ich nicht Wilfried heiße.

    Hallo WiNfried,

    das kommt halt davon, wenn der Finger schneller wie das Hirn ist. :shock:
    Ich habe mich 2 Min. in meine Büroecke gestellt und geschämt ! :oops:

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.