Hallo zusammen,
der BR hat die Persönlichkeitswahl beschlossen und ist jetzt sauer, dass eine Liste eingereicht wurde. Der Listenführer und seine
Mitstreiter werden übel attakiert und gelten als die Verhinderer
der Persönlichkeitswahl.
Das ist doch ein Bevormundung der Wahlberechtigten? Der Gesetzgeber
hat doch die Persönlichkeitswahl in § 14 BetrVG als Ausnahmeregelung
gesehen. wir haben ca. 1.000 Wahlberechtigte.
Der Wahlvorstand hat die Liste akzeptiert. Schade ist nur, dass jetzt eine
verbale Schlammschlacht begonnen hat, angeführt vom BR. Demokratie sieht
anders aus.
Bitte Eure Meinung, ob so eine Entscheidung vom Betriebsrat beschlossen werden kann?
Vielen Dank.
Helli