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Kurze Frage: Ist es notwendig bei der Bekanntgabe der gewählten Personen eine gewisse Reihenfolge einzuhalten, z.B. die nach d’Hondt?
Ich frage weil es ja noch vor der konstituierenden Sitzung ist und an der Stelle ja noch offen ist wer Sprecher und Stellvertreter ist, und auch ist offen ob die Wahl angenommen wird.
Bei uns war Personenwahl. Ich weiss, das man das eigentlich nicht machen soll,aber wir haben einfach die Wahlniederschrift öffentlich ausgehängt.
Da standen die Wahlbewerber in der Reihenfolge wie auf dem Stimmzettel mit der entsprechenden Stimmenanzahl und auf der zweiten Seite die Kandidaten nach Anzahl der Stimmen die es in den BR geschafft haben. Das darf man eigentlich auch erst machen, wenn die Kandidaten die Wahl angenommen haben.
§ 13 WO: Nach Stimmenauszählung gibt der WV das sich ergebende Wahlergebnis bekannt (Anm.: vorläufiges Ergebnis). § 18 WO: Sobald die Namen der BRM endgültig feststehen, hat der WV sie durch 2-wöchigen Aushang ... bekannt zu machen ...
Hallo zusammen, beide Antworten reichen mir und bestätigen mein gestriges Handeln. Wir hatten gestern BR Wahl und ich habe das Ergebnis als vorläufig deklariert weil es noch nicht die Erklärung "Annahme der Wahl als Betriebsrat gibt.
Viele Dank nochmal, viele Grüße und schönes Wochenende.