Angestellte, die evtl. mit dem Chef pennt, lässt sich zur BR-Wahl aufstellen

  • das betrifft nicht unser Unternehmen, sondern die Firma in der meine Lebensgefährtin arbeitet.

    Es liegt sehr nahe, dass die dortige hauptberufliche Betriebsratsvorsitzende ein Verhältnis mit dem Firmeninhaber hat. Sie gehen desöfteren zu zweit auf Geschäftsreise und haben ansonsten doch ein sehr gutes Verhältnis zueinander, obwohl es in diesem Betrieb mit vielen Mitarbeitern richtig brodelt und die Arbeiter-/innen hin und her geschubst werden und Mobbing von oben her auf der Tagesordnung steht.

    Diese Betriebsratsvorsitzende lässt sich wieder zur BR-Wahl aufstellen und es ist wohl wahrscheinlich, dass sie wieder in den BR gewählt wird (warum auch immer).

    Gibt es eine Möglichkeit diese Frau von den BR-Wahlen auszuschließen, wenn z. B. eindeutige Beweise vorliegen, dass da was mit dem Chef läuft?

  • Hallo Augenweide,

    aus gutem Grund wird der BR demokratisch gewählt und nicht per Stellenausschreibung gesucht. Wenn die BRV also wiedergewählt wird müssen doch einige MA der Überzeugung sein, daß sie ihre Arbeit gut macht unabhängig davon ob sie die Freundin vom Chef ist.
    Außerdem hat sie im Gremium auch nur eine Stimme. Dort jedoch entscheidet die Mehrheit. Sie kann also alleine gar nichts durchsetzten.
    Worin genau siehst Du hier einen Interessenskonflikt?

  • Vielleicht diskutieren sie dabei die Mitbestimmungspflichten. 8)

    Wie dakini schon sagte, sie hat nur eine Stimme. Wenn sie also wieder gewählt wird, dann haben wohl die anderen kein Problem damit.

  • Das mit den Mitbestimmungspflichten ist gut :wink:

    Klar - wir leben in einer Demokratie und irgendwie kommen ja die Ergebnisse nicht aus heiterem Himmel zustande. Nun, ich werde die Sache mal weiter verfolgen. Vielleicht kommt an dieser Stellen nochmal was. Danke!

  • Ich kenne da die dollsten Sachen.

    BRV und Geschäftsführer sind Brüder. Allerdings können sie sich nicht riechen.

    Ein Ehepaar, beide sind im Betriebsrat.

    Das ist halt Demokratie.

    heig

  • Also das hat mir mal jemand auf einem Seminar erzählt.

    Beachte auch den zweiten Teil des Satzes: "...die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben"


    heig

  • Zitat von Augenweide :

    Gibt es eine Möglichkeit diese Frau von den BR-Wahlen auszuschließen, wenn z. B. eindeutige Beweise vorliegen, dass da was mit dem Chef läuft?

    Ja geht’s noch?

    Wer bist Du denn, dass Du glaubst, Dir anmaßen zu können, so etwas wie "Beweise" zum Sexualleben Dritter zu sammeln und zu verwerten? Das hier ist immer noch ein freies Land, hier kann im Großen und Ganzen jedeR vögeln, mit wem er/sie will (strafrechtlich relevantes mal außen vor).

    Grüsse Winfried

    P.S.: Ist Dir eigentlich schon einmal der Gedanke gekommen, dass Unterstellungen, wie Du sie hier tätigst, auch Mobbing sein können? Ehrlich, mir wird meine letzte Mahlzeit zum Geisterfahrer in der Speiseröhre...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • nun ja, mir fällt da §26(2) Satz 1 ein. Und ich muss sagen, dass diese Betriebsratsvorsitzende ihren Job evtl. ziemlich ernst nimmt!!

    :oops: und ich persönlich möchte auch nicht im Vertretungsfalle sellv. BRV sein:twisted:

    Fried:
    dich hab ich ja erst sehr selten so in rage erlebt!! vö.... zzz

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.