Betriebsrat gründen. Tipps und Hilfe

  • Hallo an alle.

    Ich habe eine Frage zur Gründung eines Betriebsrates.
    Informationen findet man ja doch einige dennoch tippe ich da noch im "dunklen".

    Durch unsere Unternehmensgröße von über 1000 Mitarbeitern kommt doch nur das reguläre Wahlverfahren in Betracht. Oder?
    Nun muß ja eine Wählerliste erstellt werden. Kommen hier alle MA (ausser Führungskräften) drauf? Muss diese nach Geschlecht getrennt werden?
    Wie sieht es mit Teamleitern aus? Gelten diese als Führungskraft?

    Wo findet man weitere Informationen?

    Wie kann man am besten die ganze Sache organisieren, ohne Arbeitsrechtliche konsequenzen zu fürchten? Denn nur der Betriebsrat bzw. zur Wahl stehende Personen genießen ja besonderen Kündigungsschutz.
    Wie sieht es mit den Initiatoren aus? Da es ja noch keinen Wahlvorstand gibt.

    Bin für alle Tipps dankbar.

    LG
    Brainhead

  • Nicht auf die Wählerliste kommen die Personen nach § 5 BetrVG. "Normale" Führungskräfte gehören in die Wählerliste.
    Normalerweise stellt der AG die Liste aus seinen Daten (dv-technisch) zusammen. Der WV prüft diese und ergänzt oder streicht je nach gesetzlicher Notwendigkeit. Je nachdem wie die Wählerliste dem WV zur Verfügung gestellt wurde (Papier oder File), pflegt der AG wiederum in seinem System ein oder der WV verwaltet die Daten selbst.

  • Zitat von brainhead :


    Durch unsere Unternehmensgröße von über 1000 Mitarbeitern kommt doch nur das reguläre Wahlverfahren in Betracht. Oder?


    Richtig.

    Zitat von brainhead :


    Nun muß ja eine Wählerliste erstellt werden. Kommen hier alle MA (ausser Führungskräften) drauf?


    Alle außer "Leitenden Angestellten". Wer das ist, steht in §5 BetrVG. Es sind in der Regel wesentlich weniger, als man meint.

    Zitat von brainhead :


    Muss diese nach Geschlecht getrennt werden?


    So will es die Wahlordnung.

    Zitat von brainhead :


    Wie sieht es mit Teamleitern aus? Gelten diese als Führungskraft?


    In der Regel nein.

    Zitat von brainhead :


    Wo findet man weitere Informationen?


    Zunächst mal im Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung.
    http://bundesrecht.juris.de/betrvg
    http://bundesrecht.juris.de/betrvgdv1wo

    Dann gibt es in der Menuleiste oben unter Service einen Link zur Infosammlung.
    Und wenn man Mitglied einer Gewerkschaft ist (oder in Betracht zieht, selbiger beizutreten), wird dich diese auch unterstützen.

    Zitat von brainhead :


    Wie kann man am besten die ganze Sache organisieren, ohne Arbeitsrechtliche konsequenzen zu fürchten? Denn nur der Betriebsrat bzw. zur Wahl stehende Personen genießen ja besonderen Kündigungsschutz.
    Wie sieht es mit den Initiatoren aus? Da es ja noch keinen Wahlvorstand gibt.


    Auch die Initiatoren und der Wahlvorstand werden geschützt. (Siehe §15 KSchG http://bundesrecht.juris.de/kschg)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.