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brauche dringend mal einen Rat von Euch. Hier erstmal der Sachverhalt: Wir sind 65 Wahlberechtigte und hatten bisher einen fünfer BR. Personenwahl mit 5 Kandidaten, leider war da keiner weiter. Wahl war am 11.03.10 und heute haben 2 Kandidaten die Wahl nicht angenommen. Nun würden noch 3 stehen, davon hat einer ein bisschen Ahnung und 2 "Frischlinge" die sich jetzt überlegen auch noch die Wahl abzulehnen. Wenn dann keiner mehr ist, wie geht es dann weiter oder wenn nur noch 2 die Wahl angenommen haben. Wie wird dann verfahren? Kann man die Wahl wiederholen und was muss dabei beachtet werden. WER KANN MIR HELFEN??
kannst du mir auch sagen wie das dann abläuft, welche Fristen und Zeiten eingehalten werden müssen. Ich habe leider nichts gefünden, wo das mal beschrieben ist. Vielleicht weißt du wo ich es nachlesen kann?
der Betriebsrat muss einen neuen Wahlvorstand bestellen. Wenn die konstituierende Sitzung noch nicht statt gefunden hat, ist dafür der alte noch amtierende dafür zuständig. Aber ich hoffe, das der neue bereits im Amt ist, da euch sonst eine betriebsratslose Zeit droht, denn die Amtszeit des alten BR endet nach 4 Jahren ( damalige konstituierende Sitzung )
Es gibt da auch eine prima Homepage, die dir helfen könnte und die ich selbst auch genutzt habe. :wink:
aber so ganz schlau bin ich da auch nicht. Wir haben ja die Wahl schon weg und die Gewählten haben bis morgen 16.00 Uhr Zeit die Wahl anzunehmen oder abzulehnen. 2 Kandidaten haben schon abgelehnt. Wenn jetzt noch einer ablehnt, sind nur noch 2 von der ganzen Liste übrig und damit hätten wir keinen BR. Ihr sagtet dann, Neuwahl einleiten, ja aber wie läuft das ab?
Nach Rücksprache mit den Herren FESTL muss ich der Millenium-Schokolinse widersprechen.
Es wäre hier in der Tat dann ein ein oder dreiköpfiger BR gewählt dem eine vierjährige Amtszeit zusteht (dem allerdings auch keine lange Lebensdauer beschieden sein dürfte...).
da bin ich noch einmal. Vielen Dank, ihr habt mir schon mal weitergeholfen. Aber nun ist es raus und alle 5 haben die Wahl nicht angenommen. Das heißt jetzt, wir müssen neu wählen. Geht dann das Prozedere wieder von vorn los? und könnte sich jemand von den 5 (die ja schon mal abgelehnt hatten) sich wieder auf eine Kandidatenliste setzen lassen? Was meint Ihr dazu?
Aber nun ist es raus und alle 5 haben die Wahl nicht angenommen.
Für so etwas fehlen mir die Wort!
Zitat von Andrea Peters :
Das heißt jetzt, wir müssen neu wählen.
Äh? Wann läuft denn die Amtszeit des alten BR ab?
Zitat von Andrea Peters :
Geht dann das Prozedere wieder von vorn los?
Eigentlich nur wenn die Amtszeit des alten BR noch nicht abgelaufen ist. Und auch in dem Falle hätte ich für eine kleine Pflichtverletzung des BR alles Verständnis der Welt.
Zitat von Andrea Peters :
und könnte sich jemand von den 5 (die ja schon mal abgelehnt hatten) sich wieder auf eine Kandidatenliste setzen lassen?
Ja! Und der Wähler wird dies (sofern er nochmals zur Urne eilt) hoffentlich entsprechend honorieren.
vielen Dank, aber es wird immer verzwickter. Soweit wie momentan der Stand ist, hat ein Kandidat die Wahl nicht abgelehnt. Das heißt, wir hätten einen Betriebsrat mit einer Person (Frischling). Nun will die Person das aber nicht allein machen. Müsste er dann sein Amt niederlegen? Könnte man daraufhin neu wählen? Als Kandidat kann er sich aber nicht wieder auf die Liste setzen lassen oder? Da kann man richtig verzweifeln. Habt Ihr das schon mal erlebt. Lieben Gruß´ Andrea
diese eine Person bildet nun den neuen BR. Natürlich könnte er/sie als BR nun zurücktreten und erneute Wahlen einleiten, und er/sie könnte dann auch wieder kandidieren.
Und nein, so etwas habe ich noch nicht erlebt. Mir scheint, die KandidatInnen bei Euch sind nicht ganz gescheit.
Ist es nicht richtiger, dass ein BR neu gewählt werden muss, wenn er unter die Stärke fällt, die bei der Betriebsgröße erforderlich ist?
Richtig?
Richtiger?
Am richtigsten?
Es ist richtig dass ein Br der unter die ursprüngliche Größe absinkt Neuwahlen einzuleiten hat.
Man darf aber nicht übersehen dass es Regelungen gibt für den Fall dass nicht genügend BRM gewählt werden (können). Dann wird automatisch ein BR der grötmöglichen Größe gewählt. Das gilt auch noch wenn Kandidaten ihre Wahl nicht annehmen! Insofern ist es ein erheblicher Unterschied ob ein Kandidat die Wahl nicht annimmt, oder die annimmt und sofort sein Mandat niederlegt.